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CorneliaL

Urteil des BGH zu VG-Wort Auszahlungen an Verlage

Empfohlene Beiträge

Ich bin gerade erst aus dem langen Wochenende zurückgekommen und habe noch nicht alle neuen Beiträge zum Thema gelesen. Interessieren würde mich z.B., was Julia Franck in der "Zeit" genau gesagt hat. Leider kann ich den Artikel online nicht finden und komme auch gerade nicht an die Papierausgabe.

 

Was ich bereits gesehen habe, ist die neue geschlossene Facebookgruppe, wo Autoren sich zum VG Wort-Urteil und anderen Themen des Urheberrechts austauschen können.

Wer von Euch bei Facebook ist, möchte vielleicht beitreten:

 

Vernetzungspunkt Urheberrecht

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Hier ist ein Artikel von Julia Franck zum Thema in DIE ZEIT Nr. 20 21016, den ich sehr passend fand.

 

 

Die Arbeit beginnt beim Denken

Das BGH-Urheberrechtsurteil ist ein Segen für Autoren


VON JULIA FRANCK 



Verlage und Buchhandel sind, allen Klagen über die Auswirkungen der digitalen Revolution zum Trotz, im Ganzen noch immer profitable Wirtschaftszweige, die in Deutschland zum Glück durch zwei wichtige spezifische Instrumente geschützt sind: Ihre Produkte unterliegen der Buchpreisbindung, und sie werden nur mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt. Verlage sind keine Urheber. Sie verdienen am »gedruckten« Wort, nicht am erdachten.Anders stellt sich die Situation auf Autorenseite dar: Der Autor erhält vom Staat keine Subventionen. Auch das Steuerrecht begünstigt ihn nicht: Anders als Unternehmen kann er Gewinne in guten Jahren nicht mit Verlusten in schlechten Jahren verrechnen. Seine soziale Absicherung über die Künstlersozialkasse, so wichtig sie ist, fällt in den allermeisten Fällen nicht höher aus als Sozialhilfe. Anders als die Angestellten oder Eigentümer der Verlage lebt er zumeist in prekären Verhältnissen. Von 400 000 Autoren, die an den VG-Wort-Ausschüttungen beteiligt werden, kann wohl nicht einmal jeder hundertste von seinen Veröffentlichungen leben. Ein Autor ist nicht erst dann Urheber, wenn er einen Verlag gefunden hat. Er hört nicht auf, Autor zu sein, wenn kein Verlag seine Texte drucken möchte. Dies gilt für Wissenschaftler wie für Literaten. Ihre Arbeit beginnt im Denken, Forschen und Formen, Schweigen oder Sprechen. Es sind Prozesse, die mitunter Jahre in Anspruch nehmen, um dann binnen einer einzigen Nacht niedergeschrieben zu werden (Kafkas Verwandlung). Werke entstehen über Jahre in mühsamen Etappen, entlang einer spezifischen wissenschaftlichen Forschung oder künstlerischen Entwicklung, einer nicht enden wollenden Figurenkonstellation (Musils Mann ohne Eigenschaften). Manches bleibt Fragment und wird dennoch Weltliteratur (Büchners Lenz). Wie viele Texte werden geschrieben und müssen geschrieben werden, für die Löschtaste, das Feuer, die Schublade? Wir brechen ab, verwerfen, vernichten, verdichten, denken neu und anders. All dies geschieht unabhängig davon, ob ein Verlag den Text jemals zu Gesicht bekommt oder mit Erfolg veröffentlicht. In diesen Schaffensphasen spielen Verlage meist keine Rolle. 

Die Haltung der Verlage entbehrt des Sinns für GerechtigkeitNun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verlage – anders als bisher praktiziert – nicht an der Ausschüttung durch die VG Wort beteiligt werden dürfen, sondern dass diese Gelder alleine den Urhebern, also den Autoren, zustehen. In meinen Augen ist es zynisch, wenn die Verlage sich nun als zarte, schützenswerte Pflänzchen aufspielen und die Politik anrufen, um sich einen ihnen vermeintlich zustehenden Anteil von der VG-Wort-Ausschüttung zu erstreiten. Es entbehrt des Sinns für Gerechtigkeit. Ja, Verlage stehen unter wirtschaftlichem Druck – aber warum soll es ausgerechnet das Geld der Autoren sein, das diesen Druck lindert? Warum ausgerechnet das Geld der schwächsten Glieder in der Kette, die vom Verkauf eines einzelnen Buches am wenigsten erhalten: 10 Prozent pro verkauftes Exemplar (Verlag und Handel müssen sich die restlichen 90 Prozent teilen). Woher stammt die Überzeugung, dass unsere literarische Landschaft ärmer wird, wenn die Verlage ihr Geschäftsmodell anpassen müssen, während es offenbar wenig interessiert, dass das Durchschnittseinkommen von Autoren im vergangenen Jahr etwa 19 000 Euro betrug?Dass selbst die Kulturstaatsministerin und der Justizminister nun fordern, die Gesetzeslage müsse schnellstmöglich geändert werden, um die bisherige rechtsferne Ausschüttungspraxis der VG Wort in Zukunft beibehalten zu können, ist erstaunlich. Ohne Text kein Verlag. Wer denkt an die Autoren, wer sieht, dass ihr Schaffen den Literaturbetrieb erst ermöglicht, von dem dann die wenigen Stars, die Verlage und Buchhändler, die Vermittler und Kritiker leben? Die Autoren sind es, die jene vielseitige literarische, wissenschaftliche und politische Schriftkultur schaffen, ohne die eine Demokratie nicht funktionieren kann. Da es keine Korrelation zwischen der Qualität einer schriftstellerischen Arbeit und ihrem pekuniären und verlegerischen Erfolg gibt, sollte insbesondere bei treuhänderisch tätigen Verwertungsgesellschaften ein solidarisches Verteilungsprinzip allein zugunsten der Autoren gelten – und möglicherweise unabhängig von der quantitativen Präsenz eines jeden Autors auf dem Markt. Reich kann ein Schriftsteller in Deutschland kaum werden. Er sollte schlicht honoriert werden als das, was er ist: Urheber seiner Werke.

 

Julia Franck, Jahrgang 1970, ist Schriftstellerin und lebt in Berlin. Mit ihrem Roman »Die Mittagsfrau« gewann sie 2007 den Deutschen Buchpreis

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Vielen Dank, Ulf, das ist genau der Beitrag, den ich gesucht hatte. Julia Franck hat die Sache wirklich treffend beschrieben.

Wobei die oft zitierten 10 % Autorenbeteiligung (statt gängigen 5-7 %) im Taschenbuchbereich ja für die meisten von uns vermutlich schon ein Traum wären. Und gerade in den verkaufsstarken Unterhaltungsgenres sind Taschenbuchausgaben meines Wissens die vorherrschende Form.

 

Dass die finanziell beängstigende Situation der Autoren von der Verlagsseite ignoriert wird, zeigt sich aktuell auch wieder in der Buchpreisdiskussion. Möglicherweise setzt sich gerade die Einsicht durch, dass Bücher endlich teurer werden müssen (wie es ihrem Wert entspräche). Die Sorge der Verlage scheint dabei aber nur dem armen Handel zu gelten. (Klaus Kluge auf börsenblatt.net). Ich habe schon diese Vision, es demnächst mit über erhöhte Buchpreise stöhnenden Lesern zu tun zu bekommen, denen ich erklären muss, dass auch von diesen höheren Einnahmen eher nichts bei mir ankommt. (Klar, dafür bekommen wir ja nun das viele Geld von der VG Wort allein. :-/ )

Bearbeitet von Martha

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

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Besonders hanebüchen finde ich die Rechtfertigung der VG Wort in dem Brief an Cornelia Härtl, Zitat : "Der Inhalt von Abtretungsregelungen im Verlagsvertrag wird dabei grundsätzlich nicht geprüft, da die Ausschüttung an Autoren und diejenige an Verlage gemäß unseren Verteilungsplänen unabhängig voneinander erfolgen."

Das heißt doch nichts anderes als: Der VG Wort ist es vollkommen gleichgültig, was anderswo Vertrag oder Gesetz ist. Die VG Wort hat einen Plan, und der ist sankrosankt.

 

Man muss sich also darauf einstellen, dass die VG Wort sich mit Klauen und Zähnen gegen die Durchsetzung des Urteils wehren wird. Wir Autoren sollten uns bzw. unsere Anwälte also fragen, wie wir diese Durchsetzung unterstützen und beschleunigen können.

 

Tja. Und das soll nun eine "Interessenvertretung" sein.

 

Wahrscheinlich kommt so etwas immer heraus, wenn zwei Parteien mit entgegengesetzten Interessen unter demselben Dach vereinigt werden. Gäbe es eine Vertretung für Verlage und eine für Autoren, wäre diese Situation sicher nie entstanden. (Aus gutem Grund darf ja auch nicht ein und derselbe Anwalt beide Parteien eines z.B. Scheidungsverfahrens vertreten.)

 

Ist – andere Baustelle – auch das Problem des Börsenvereins des Buchhandels (!): Da sind auch Buchhändler und Verlage im selben Club. Mit genauso suboptimalen Resultaten.

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Wahrscheinlich kommt so etwas immer heraus, wenn zwei Parteien mit entgegengesetzten Interessen unter demselben Dach vereinigt werden. Gäbe es eine Vertretung für Verlage und eine für Autoren, wäre diese Situation sicher nie entstanden. (Aus gutem Grund darf ja auch nicht ein und derselbe Anwalt beide Parteien eines z.B. Scheidungsverfahrens vertreten.)

 

Das denke ich auch.

 

Liebe Grüße und schöne Pfingsten

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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Gerade gesehen: In diesen Tagen gehen die Einladungen zur Jahreshauptversammlung der VG Wort an 160.000

Wahrnehmungsberechtigte raus. Das BGH-Urteil wird darin (noch) nicht erwähnt, aber es werde darüber berichtet mit

"Gelegenheit zur Aussprache".

http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/allgemeine_pdf/Tagesordnung_VWB_9.5.2016.pdf

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Nun ja, ein wenig Realismus täte hier ganz gut. Natürlich ist das Urteil nicht der Untergang der Verlage, aber den Autoren wird es auch nicht viel weiter helfen. Eine einmalige Nachzahlung, na und, und dann? Die Reaktion der Verlage wird doch ganz einfach sein, die Garantiezahlungen und die prozentualen Autorenhonorare werden auf breiter Front sinken, da braucht man kein Prophet zu sein. Ob es dann am Ende für die Autoren wirklich noch mehr ist, wage ich zu bezweifeln. Ich fürchte sogar, es wird weniger sein, denn die Verlage werden nun tränenreich bei jeder Vertragsverhandlung auf das VG-Wort-Urteil verweisen. Und wem das nicht passt, dem wird man kühl sagen: Dir steht doch als Selfpublisher die Welt offen, bekommst sogar das ganze VG Wort Geld, ist doch super. Außerdem stehen hinter jedem rummosernden Autor auch weiterhin hundert Aspiranten, die darum betteln gedruckt zu werden, trotz Selfpublishing. Angebot und Nachfrage, so einfach. Autoren werden also auch weiterhin nur dann gut verdienen, wenn sich ihre Bücher, egal ob gedruckt oder als E-Book, egal ob über einen Verlag oder mit Selfpublishing, gut bzw. sehr gut verkaufen. Alles andere ist Wunschdenken.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Ich packe diesen Link mal in die VG-Wort-Diskussion mit rein, weil die Behauptung der Verlage, sie hätten zu Recht unrecht gehandelt, ja auf deren wertvoller Lektoratsarbeit fußt.

Den generellen Wert eines Lektorats wird kaum jemand in Abrede stellen. Ob er mit der sehr niedrigen Beteiligung der Autoren an den Einnahmen nicht mehr als abgegolten ist, ist die eine Frage. Ob das Lektorat gerade in letzter Zeit, wo sich die Arbeit der Lektoren stark verändert hat, wirklich immer so doll ist, eine andere:

 

 

Seitdem Lektoren zu Projektmanagern wurden, kaum noch Zeit für irgendetwas haben, Verlage in Sparnot Stellen streichen, Textarbeit an Externe delegieren und sich das Produktionsrad immer schneller dreht, krankt es an der Qualität dessen, was zwischen zwei Buchdeckel gelangt.

Deutlicher gesagt: Die Fehlerquote in Romanen und Sachbüchern hat in den letzten Jahren gewaltig zugenommen, und Traditionsverlage verheissen keineswegs ein höheres Mass an Qualitätssicherung. Wenn der Autor selbst kein penibler, faktensicherer Geist ist, muss man als Leser mit allem rechnen – nur nicht mit Lektoren oder Korrektoren, die genügend Zeit für einfachste Überprüfungen gehabt hätten.

(NZZ)

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Lektorat ist wichtig, aber wir sollten aufpassen wie die Schießhunde, wenn versucht werden soll, aus einem Lektorat urheberrechtliche Ansprüche abzuleiten. Wenn diese Schwelle mal überschritten ist, gehört dem Autor bald nach der Veröffentlichung nichts mehr.

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Ja, wir sollten aufpassen. Offensichtlich kann ein Lektor nur dann urheberrechtliche Ansprüche anmelden, wenn er ganze Kapitel des Werkes neu geschrieben oder sonst wesentliche Teile des Textes verändert hat. In dem Artikel eines Fachanwaltes für Urheber - und Medienrecht wird empfohlen, sich als Autor genauestes über seine Rechte zu informieren, weil man sonst etwas einbüßen könnte.

Ob aber Verlage Urheberrechte erwerben können - und darum geht es ja in dem BGH-Urteil - wird darin nicht näher ausgeführt.

 

http://www.industry-press.com/urheberrechte-fuer-autoren-herausgeber-lektoren-und-co/

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Es sollte nur immer wieder jedem klar sein, dass das Lektorat nur Vorschläge macht, die vom Autor angenommen oder abgelehnt werden oder auch von ihm selbst anders formuliert werden sollten, wenn der ursprüngliche Text schwach ist. Man lässt sich nicht Teile seines Buch vom Lektor schreiben.

 

Aber mit dem Verlag selbst muss man auch aufpassen. Diskutiert man mal unverfänglich eine neue Idee mit dem Verlag und der macht ein paar Vorschläge, wird seitens des Verlags gerne versucht, daraus Besitzansprüche anzumelden. Alles schon passiert.  ;)

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Hier ein Bericht über die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort in Berlin vom 3. Juni: https://irights.info/artikel/vg-wort-will-im-herbst-ueber-nachzahlung-fuer-autoren-entscheiden/27464

 

Interessant ist u. a. diese Passage:

 

 

 

(Robert) Staats (VG Wort) verwies auch darauf, dass sich der VG-Wort-Vorstand darum bemühe, den Gesetzgeber zu bearbeiten, um die Beteiligung der Verleger am Geld aus der Kopiervergütung neu zu regeln. 
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Der Börsenverein hat nun eine perfide Idee entwickelt: Die Autoren sollen in einem Nachtrag-Vertrag die unrechtmäßigen Zahlungen an ihre Verlage abtreten:

 

Nach dem eben Gesagten ist es grundsätzlich vorstellbar, dass ein Verlag sich von seinen Autoren deren Auszahlungs- bzw. Nachzahlungsansprüche gegen die VG Wort in der Höhe des bisherigen Verlagsanteils abtreten lässt und mit diesen gegen die zu erwartenden Rückforderungen der VG Wort aufrechnet. Das setzt allerdings voraus, dass die Autoren dem Verlag gegenüber eine solche Abtretung ihrer Ansprüche erklären.

 

Und:

 

Der Börsenverein erarbeitet derzeit gemeinsam mit einem externen Anwalt ein Muster einer geeigneten Abtretungsvereinbarung. Wir gehen davon aus, dass wir unseren Mitgliedern dieses Muster noch im Laufe dieses Monats zur Verfügung stellen können.

 

In der Realität kommt dies natürlich einer Nötigung gleich: Der Autor kann sich bei Nicht-Unterzeichnung wohl ausrechnen, dass es mit weiteren Veröffentlichungen bei diesem Verlag eher eng werden wird.

 

(Hier ist die Quelle.)

Bearbeitet von AndreasS
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Ich finde es jedenfalls sehr interessant, dass auf der VG Wort Versammlung mit diesem Dr. Urs Verweyen, der scheinheilig als "Autor" auftrat, ein ausgewiesener Lobbyist des "Interessenverbands mittelständischer Computer- und Hardwarehersteller und -importeure, Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie e.V. (ZItCo)" zu weiteren massenhaften Klagen aufgefordert hat mit dem Ziel, die VG Wort völlig handlungsunfähig zu machen. Warum wohl? Wem nützt das? Der Industrie, weil die jetzt Lunte riecht, am liebsten gar nichts mehr zahlen will, da wär es doch praktisch, wenn die VG Wort vollends kippt, denn dann wären alle über viele Jahre erstrittenen Urteile erst mal hinfällig und es gäbe dann, na ratet mal, für niemanden mehr etwas. Das würde sich für die, die jetzt an die VG Wort zahlen müssen, schon richtig lohnen. Millionen zu sparen, das würde der Industrie natürlich sehr gefallen.

Einfache Schwarz-Weiß-Lösungen wären ja wirklich schön, aber die Welt ist leider nicht so lieb zu den AutorInnen, sondern die Haifische lauern um die nächste Ecke.

Wie wäre es denn eigentlich, wenn der Buchhandel, der doch schließlich auch alles "verwertet" und dafür bis zu 50 % !!! (inkl. Barsortiment) einkassiert, davon 5 % (oder mehr?) an die VG Wort zahlen müsste, und das von dort dann direkt und nur an die Autoren ginge, denn der Verlag hätte ja schon seinen Anteil. Genauso für E-Books. Das würde doch echt was bringen. 

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Stellungnahme des Klägers Martin Vogel zu diversen Presseverlautbarungen und geplanten Gesetzesänderungen nach dem BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung der VG Wort:

 

https://www.perlentaucher.de/essay/martin-vogel-zu-vg-wort-ausschuettungen-verlage-autoren-urheberrecht.html

 

Gerade gesehen: Am Mittwoch, den 6. Juli um 14.30 gibt es eine Anhörung zu den geplanten Gesetzesänderungen nach dem Urteil, bei dem auch die Verlegerbeteiligung an der VG Wort zur Sprache kommen soll. http://urheber.info/aktuelles/2016-06-28_urhebervertragsrecht-bundestagsanhoerung-am-6-juli-2016. Wäre interessant, das mal zu sehen und zu hören.

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Gerade in einem Kommentar der Börsenblatt-Redaktion unter einem ihrer Artikel gelesen:

 

 

Das Gericht hat ausdrücklich betont, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche originär den Urhebern zustehen, aber keine Aussage darüber getroffen, dass der bisher an die Verlage ausgeschüttete Anteil nun unmittelbar an die Autoren auszuzahlen sei (...) Ob und in welchem Umfang es dann zu Nachzahlungen an Autoren kommt, ist noch völlig offen.

 

Man ahnt schon, in welche Richtung sich die Sache entwickeln wird.

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Gerade in einem Kommentar der Börsenblatt-Redaktion unter einem ihrer Artikel gelesen:

 

 

Das Gericht hat ausdrücklich betont, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche originär den Urhebern zustehen, aber keine Aussage darüber getroffen, dass der bisher an die Verlage ausgeschüttete Anteil nun unmittelbar an die Autoren auszuzahlen sei (...) Ob und in welchem Umfang es dann zu Nachzahlungen an Autoren kommt, ist noch völlig offen.

 

Man ahnt schon, in welche Richtung sich die Sache entwickeln wird.

 

Nein, das ist keineswegs völlig offen, denn eine solche Auslegung lässt sich weder dem BGH-Urteil entnehmen, noch entspräche sie dem Treuhandprinzip. Nach dem Urteil steht vielmehr endgültig außer Frage, dass das Geld nicht pauschal an Verleger hätte ausgezahlt werden dürfen, das hat der BGH eindeutig festgestellt - allerdings hat das Urteil nur im Verhältnis zwischen Kläger und Beklagter direkte Rechtskraft, d. h. die VG Wort muss dem Kläger Martin Vogel über die zu Unrecht an seine Verleger ausgeschütteten Anteile Auskunft erteilen und ihm die entsprechenden Summen erstatten. Insoweit ist das Urteil auch vollstreckbar.

 

Die Auswirkung auf das Verhältnis aller übrigen Wahrnehmungsberechtigten zur VG Wort folgt aus dem Urteil nur mittelbar - es engt jedoch die Optionen für die Auslegung der bestehenden Treuhandgebote auf eine einzige ein, und das ist die Rückholung der zu Unrecht an Verlage ausgeschütteten Beträge in das Treuhandvermögen, um es anschließend an die (allein berechtigten) Urheber auszukehren. Für ein anderes Verhalten gibt es keine rechtliche Grundlage. Es kann nur noch um das Wie dieser Rückabwicklung gehen (etwa die Eruierung von Möglichkeiten etwaiger Verrechnungen, Stundungen, etc), nicht um das Ob. Das betrifft einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab 2012. Diese treuhänderische Verpflichtung bleibt von etwaigen neuen Gesetzen zur Verlegerbeteiligung unberührt, denn eine solche kann nur mit Wirkung für die Zukunft, bestenfalls für das zur Zeit des Inkrafttretens noch nicht abgerechnete Geschäftsjahr erlassen werden.

 

LG,

eva v.

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Ja eben. Für mich liest sich das, als sehe die Verlegerseite das anders und bastle bereits an entsprechenden Ideen.

Zumal die VG Wort ja auch bei der aktuellen Ausschüttung wieder einen Verlegeranteil zurückbehalten hat.

 

Wenn man schreibt ("mit aller Vorsicht", wie die Börsenblattredaktion einschränkt), dass einerseits "die gesetzlichen Vergütungsansprüche originär den Urhebern zustehen", dass dies aber andererseits nicht bedeutet, dass das Geld nun "unmittelbar" an die Autoren zu zahlen sei, dann birgt das ja ein paar Möglichkeiten. Denn es impliziert entweder, dass Urheber nicht zwingend nur die Autoren sind, oder dass das falsch verteilte Geld den Autoren nicht "unmittelbar", sondern auch "mittelbar" zukommen könne. Oder was weiß ich.

 

Was der Börsenverein hier durchklingen lässt, ist, dass man nicht nur künftig das bisher illegale Verhalten auf eine legale Schiene gehoben sehen will (bereits eingebongt), sondern auch die Rückzahlung vergangener Fehlzahlungen nach wie vor irgendwie verhindern möchte.

Bearbeitet von AndreasS
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Ja eben. Für mich liest sich das, als sehe die Verlegerseite das anders und bastle bereits an entsprechenden Ideen.

Zumal die VG Wort ja auch bei der aktuellen Ausschüttung wieder einen Verlegeranteil zurückbehalten hat.

 

Wenn man schreibt ("mit aller Vorsicht", wie die Börsenblattredaktion einschränkt), dass einerseits "die gesetzlichen Vergütungsansprüche originär den Urhebern zustehen", dass dies aber andererseits nicht bedeutet, dass das Geld nun "unmittelbar" an die Autoren zu zahlen sei, dann birgt das ja ein paar Möglichkeiten. Denn es impliziert entweder, dass Urheber nicht zwingend nur die Autoren sind, oder dass das falsch verteilte Geld den Autoren nicht "unmittelbar", sondern auch "mittelbar" zukommen könne. Oder was weiß ich.

 

Was der Börsenverein hier durchklingen lässt, ist, dass man nicht nur künftig das bisher illegale Verhalten auf eine legale Schiene gehoben sehen will (bereits eingebongt), sondern auch die Rückzahlung vergangener Fehlzahlungen nach wie vor irgendwie verhindern möchte.

 

Verhindern wohl eher nicht, aber vielleicht hinauszögern, um die Folgen für die zu Rückzahlungen verpflichteten Verlage abzufedern - die im September anstehende Sitzung wird es dann ja zeigen. Ich denke auch nicht, dass unter Außerachtlassung des Treuhandprinzips darauf spekuliert werden soll, noch eine am Ende des Jahres eintretende Verjährung zulasten der Urheber "mitzunehmen", denn in dem Fall hätte die VG Wort sich bzgl. der Abrechnungszeiträume 2012 bis 2014 auf eine Flut von Klagen einzustellen, zumal diese nach der BGH-Entscheidung eine 100%ige Erfolgsaussicht hätten. Ich gehe daher davon aus, dass die VG Wort im September einen verlässlichen Rückzahlungsplan vorstellen wird.

 

LG,

eva v.

Bearbeitet von eva v.
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Zu früh gefreut über schöne Nachzahlungen? Vielleicht gibt es doch keinen verlässlichen Rückzahlungsplan auf der nächsten VG-Wort-Sitzung im September, sondern eher ... einen Nicht-Rückzahlungsplan? Lesenswert dazu:  https://nds-bremen.verdi.de/branchen-und-berufe/medien-kunst-und-industrie/dju/++co++3f47f26a-4c65-11e6-80e2-525400ed87ba

 

 

LG,

eva v.

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