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CorneliaL

Urteil des BGH zu VG-Wort Auszahlungen an Verlage

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Vielen Dank für Deine profunden Ausführungen, liebe Eva Völler, sie zu lesen, ist immer wieder eine Offenbarung!

Wehe dem, der schreibt ... 

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Das bedeutet konkret: Nicht die Autoren müssen nun nachweisen, dass sie ihren Verlagen KEINE Rechte übertragen haben. Ihre Rechtsposition steht ja bereits mit ihrer Urheberschaft zwingend gesetzlich fest. Die Nachweispflicht trifft vielmehr diejenigen, die aus vertraglich abgetretenem Recht Ansprüche geltend machen, also hier die Verlage. Das rechtlich korrekte Prozedere wäre also aus meiner Sicht, dass die VG Wort den Verlagen aufgibt, für sämtliche an der Ausschüttung teilnehmenden Titel die Abtretung mit jeweiligem Datum nachzuweisen und ihnen hierfür eine Frist setzt. Bei fristgerechter Meldung der Abtretung würde das Datum automatisch mit dem des Wahrnehmungsvertrags abgeglichen, und wenn die Abtretung später läge, wäre sie gegenstandslos.

Vielen Dank für deine Ausführungen, Eva! Dann müssen wir Autoren im Moment nichts anderes tun, als den Fortgang dieser Angelegenheit weiter zu beobachten.

 

Es ist gut, dass jetzt endlich Gegenstimmen kommen, Andreas S. Die Ausführungen von Stefan Niggemeier habe ich mit besonderem Vergnügen gelesen, weil er auf eine unaufgeregte Weise das aufnimmt, was wir hier so nach und nach zusammengetragen haben. Besonders auch die fehlende Erwähnung der Autoren als Geprellte. Ich wusste nicht, wie sehr Martin Vogel von allen Seiten angefeindet wird, weil er es gewagt hat, wegen 2000 und etwas Euro, die ihm zustanden, die ganze Verlags -und Kulturlandschaft zu erschüttern! Es müssten noch mehr Stimmen werden. Im Blog eines Autors sah ich geichfalls eine diesbezügliche Stellungnahme. Interessant sind ja auch immer die Kommentare. Da wird von "moralischer" Verpflichtung gesprochen, den Verlagen doch ihren Anteil zuzugestehen. Und immer wieder kommt diese von allen nachgeplapperte Einschätzung, dass es falsch gewesen sei, ein bestehendes Recht in alle Öffentlichkeit zu zerren. Hätte man doch alles gelassen, wie es war und den Schwamm draufgedrückt ... :-X

 

Grüße

Christa

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Das bedeutet konkret: Nicht die Autoren müssen nun nachweisen, dass sie ihren Verlagen KEINE Rechte übertragen haben. Ihre Rechtsposition steht ja bereits mit ihrer Urheberschaft zwingend gesetzlich fest. Die Nachweispflicht trifft vielmehr diejenigen, die aus vertraglich abgetretenem Recht Ansprüche geltend machen, also hier die Verlage. Das rechtlich korrekte Prozedere wäre also aus meiner Sicht, dass die VG Wort den Verlagen aufgibt, für sämtliche an der Ausschüttung teilnehmenden Titel die Abtretung mit jeweiligem Datum nachzuweisen und ihnen hierfür eine Frist setzt. Bei fristgerechter Meldung der Abtretung würde das Datum automatisch mit dem des Wahrnehmungsvertrags abgeglichen, und wenn die Abtretung später läge, wäre sie gegenstandslos.

Vielen Dank für deine Ausführungen, Eva! Dann müssen wir Autoren im Moment nichts anderes tun, als den Fortgang dieser Angelegenheit weiter zu beobachten.

 

 

Bevor hier Missverständnisse aufkommen - ich hatte gesagt, dass es meiner Ansicht nach so laufen könnte oder sollte, nicht, dass die VG Wort es so machen wird. :-)

Ob sie im Hinblick auf das seit langem zu erwartende Urteil schon einen autorenfreundlichen, möglichst unbürokratischen und schnell wirkenden Umverteilungsplan in der Tasche hat, bleibt abzuwarten.

 

eva v.

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Bevor hier Missverständnisse aufkommen - ich hatte gesagt, dass es meiner Ansicht nach so laufen könnte oder sollte, nicht, dass die VG Wort es so machen wird. :-)

Ob sie im Hinblick auf das seit langem zu erwartende Urteil schon einen autorenfreundlichen, möglichst unbürokratischen und schnell wirkenden Umverteilungsplan in der Tasche hat, bleibt abzuwarten.

 

Das ist mir schon klar, Eva, dass das eine mögliche oder wünschenswerte Variante des Ablaufs bedeutet. Und dass wir abwarten müssen, wie es sich weiter entwickelt.

 

Grüße

Christa

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Hier ist noch eine interessante Stellungnahme, dieses Mal von Jan Drees:

http://www.lesenmitlinks.de/vg-wort-warum-verbuenden-sich-schriftsteller-mit-verlagen/

 

Sehr guter Text. Man macht das Opfer zum Täter. 

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Ist ein bisschen so, als hätte ein Kunde dagegen geklagt, dass die Händler ihre Waagen falsch tarieren und dadurch jedermann zu viel bezahlt. Und anstatt "Ups! Sorry, war ein Versehen, soll nicht wieder vorkommen" zu sagen, wehklagen die Händler nun: "Kleinere Geschäfte werden pleite gehen! Wie konnte der Kunde das dem Einzelhandel nur antun! Es hat doch alles jahrelang so gut und harmonisch funktioniert!"

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Das mit dem Opfer und dem Täter von Jan Drees ist gut. Auf der anderen Seite gibt es weiterhin tiefe Besorgnis: In den Internetforen *hic* werde helle Freude gezeigt, andere Autoren, Verleger und Agenten zeigten sich nachdenklich bis geschockt:

 

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-zu-den-ausschuettungen-der-vg-wort-neues-kapitel-in-der-krise-1.2971689

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Wenn das neue Gesetz kommt, kann es rückwirkend wirken? Also verhindern, dass den Autoren der ihnen zustehende Betrag nachträglich ausbezahlt wird, weil es die alte Praxis als legal einstuft?

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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Wenn das neue Gesetz kommt, kann es rückwirkend wirken? Also verhindern, dass den Autoren der ihnen zustehende Betrag nachträglich ausbezahlt wird, weil es die alte Praxis als legal einstuft?

 

Nein, das würde nicht gehen. In einem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das Rückwirkungsverbot von Gesetzen. Ausnahmen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Wollte man etwa ein neu zu schaffendes Leistungsschutzrecht der Verlage rückwirkend in Kraft setzen, würde es eine sog. echte Rückwirkung entfalten, weil es abgeschlossene Sachverhalte berührt (die Ausschüttungen gehen nach Kalenderjahren). Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot sind bei echter Rückwirkung nur in sehr seltenen Fällen möglich, etwa wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls es erfordern oder die bisher bestehende Gesetzeslage unklar oder verworren ist.

 

Das ist aber hier nicht der Fall. Das Gemeinwohl erfordert es nicht zwingend, durch nachträgliche Einräumung bisher nicht bestehender Rechtspositionen widerrechtliche Vermögenszuflüsse zu legalisieren, mit deren Bestand für den betreffenden Zeitraum bereits nicht mehr gerechnet werden konnte.

 

Auch liegt keine unklare oder verworrene Gesetzeslage vor. Die Gesetzeslage ist vielmehr von seltener Klarheit und Eindeutigkeit, die man schon daran erkennt, dass sämtliche Instanzen (plus der EuGH) einmütig zum selben Urteil gelangt sind, was nicht sehr oft vorkommt. Es gibt kein besseres Indiz für eine klare Gesetzeslage als eine einheitliche Rechtsprechung. Die Gesetze über die Rechtsinhaberschaft von gesetzlichen Vergütungsansprüchen im Urheberrecht sind weder schwierig noch kompliziert - sie sind bloß ignoriert worden.

 

Ein entsprechendes neues Gesetz, welches Verlegern eigene gesetzliche Vergütungsansprüche einräumt, kann daher nur mit Wirkung für die Zukunft erlassen werden.

Eine Schwierigkeit dürfte allerdings dabei aus europarechtlichen Beschränkungen erwachsen. Hier stünde ja nach wie vor die Reprobel-Entscheidung des EuGH entgegen, auf der das BGH-Urteil u. a. beruht. Ohne eine Änderung der Urheberrechtsrichtlinie wird da wohl so schnell nichts gehen bei der Gesetzgebung. Doch sicherlich wird auch das aktuell bereits in Angriff genommen.

 

LG,

eva v.

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Hallo zusammen,

 

die Zeitungsverlage investieren ihr Geld aus der VG Wort in die Weiterbildung der Journalisten. Wenn ich die "Artikel" lese, die über dieses Thema (oder andere Themen aus dem Bereich "Eigeninteresse der Verlage" wie GEZ, Urheberschutzgesetze,...) lese, verstehe ich das Bedauern über die auslaufende Finanzierung. Denn mir fehlt hier eindeutig eine Kennzeichnung der "Artikel" als Kommentare, unter Hinweis auf die eigenen Interessen in dieser Lage. Denn diese "Artikel" gehen auf die zentralen Argumente des Urteils nicht ein, sondern arbeiten an den Fakten mit einer Mischlage "Untergang des Abendlandes" vorbei. Daher handelt es sich auch eher um Kommentare.

 

Natürlich verstehe ich, dass Verlage eine wichtige Arbeit an einem Buch leisten. Ich kann auch verstehen, dass das Geld der VG Wort für viele Verlage ein wichtiger Teil der Mischkalkulation bildet, gerade viele Kleinverlage. Das diese vorgeschoben werden, um nun als "Opfer" aufzutreten, finde ich aber recht dreist. Denn die meisten Großverlage kümmern sich ansonsten nur sehr wenig um Kleinverlage, außer um ihnen ihre erfolgreichsten Autoren abzuwerben.

 

Wo bleiben in diesen Artikeln denn die Hinweise auf die Lage der Autoren, die sich in den letzten Jahren nicht gerade verbessert hat. Warum wird jede Verbesserung der Lage der Urheber immer von solch seltsamen "Kommentaren" begleitet, siehe auch Heiko Maas letzten Versuch.

 

Irgendwie bin ich als Zeitungsleser gerade mächtig angesäuert...

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Irgendwie bin ich als Zeitungsleser gerade mächtig angesäuert...

 

In meinem Schwarzwälder Käsblättle kommt überhaupt nichts darüber und auch nicht im Fernsehen. Einzig der Bibliotheksverband räumt ein, dass es für die Autoren ja was zum Freuen gebe und man ihnen das ja auch  gönnt. :-*

 

Grüße

Christa

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Hallo zusammen,

 

@ Hr Becker

wie dringend die Stärkung der Rechte der Urheber wäre, wird an diesem kleinen Artikel deutlich. Offensichtlich kann Hr Becker seinen Gewinn nur auf Kosten der Urheber verbessern, siehe Tantiemen und Druckkostenzuschuss.

Vielleicht sollte Herr Becker einmal nachlesen, was Verlegen bedeutet: Das bedeutet Geld in das Werk eines anderen zu investieren, um es dann zu vermarkten und dabei den Urheber an dieser Vermarktung zu beteiligen.

Lieber Heiko Maas, vielleicht sollten sie dann doch mal diese einseitige Verlagsleidensprosa auf Seite legen und die Urheber stärken, z.B . mit einer klaren Begrenzung der Nutzungszeiten von Urheberrechtsübertragungen. Dann müssten Urheber bei diesen einseitigen Berichten zum Urteil auch nicht so schlucken. Der Grund für das Urteil war schlicht, dass Verlage nach den Buchstaben des Gesetzes kein Recht auf das Geld der VG Wort hatten- und das die VG Wort ungesetzlich gehandelt hat. Denn die Arbeit eines Verlages ist nicht qualifiziert genug, siehe die obigen Nennungen im Artikel, um ein eigenes Urheberrecht zu generieren.

Inzwischen kann ich die Selbstpublisher immer besser verstehen: Wer möchte denn als Urheber mit jemanden zusammenarbeitet, der sie Arbeit der Urheber nicht würdigt und sich wahrscheinlich für einen gleichwertigen Urheber hält.

Lieben Gruss auch....

Bearbeitet von Thomas R.

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Das ist interessant, danke für den Link, Stephan!

 

Ohne das Urteil bisher in Gänze gelesen zu haben, meine ich aus dem zitierten Stück sowie der Eingangserklärung der VG Wort zu ersehen, dass der BGH offenbar noch strenger (d. h. noch stärker zugunsten von Autoren) entschieden hat als erwartet; er scheint hier strikt auf Linie des EuGH geblieben zu sein.

 

Insoweit sind diesem Ausschnitt zufolge sämtliche Ausschüttungen an die beteiligten Verleger, die aufgrund des bisherigen Verteilungsplanes pauschal erfolgt sind, rechtswidrig. Daran ändern auch die üblichen vertraglichen Abtretungen nichts, da diese durchweg Vorausabtretungen sind, die auf eine pauschale Beteiligung der Verleger abzielen. Auch die Reihenfolge Wahrnehmungsvertrag - Verlagsvertrag spielt dann keine Rolle. § 63 a UrhG würde insoweit überhaupt nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um Abtretungen nach Entstehung der Vergütungsansprüche handeln würde. Diese liegen aber regelmäßig schon deshalb nicht vor, weil ja das Werk dafür erst mal verlegt sein muss. Somit wären alle pauschalen Ausschüttungen an Verleger mindestens der letzten drei Jahre durch die VG Wort den Autoren nachzuvergüten, es sei denn, Verlage könnten im Einzelfall nachweisen, dass Autoren ihnen ausdrücklich bereits entstandene Vergütungsansprüche in exakt der Höhe der an sie ausgeschütteten Anteile (30 bzw. 50 %) abgetreten hätten, etwa durch Vorlage besonderer Zusatzvereinbarungen. Das kann vermutlich keiner. (Außerdem dürfte der Autor die gesetzlichen Vergütungsansprüche dann nicht schon vorher selber eingebracht haben, denn in dem Fall könnte er sie sowieso nicht mehr an den Verlag übertragen, sondern ihm höchstens Zahlungsansprüche abtreten - EDIT: Sogar Letzteres schließt der BGH aus, wie ich dem Volltext des Urteils zwischenzeitlich entnommen habe, weil es die EuGH-Rechtsprechung unterlaufen würde).

 

Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung müsste die von der VG Wort vorgestellte to-do-Liste der nun nötigen Maßnahmen eigentlich von umgekehrter Reihenfolge sein. Nicht an letzter, sondern an erster Stelle sollte "die Korrektur der Vergangenheit" stehen, die entsprechend dem strengen gesetzlichen Treuhandprinzip unverzüglich angegangen und zeitnah, d. h. spätestens noch in diesem Jahr, durchgeführt werden muss, auch um die weitere Verjährung von nunmehr zweifelsfrei feststehenden Ansprüchen und damit zusätzliche Nachteile aufseiten der Autoren als Treugeber pflichtgemäß zu vermeiden. Auch die aktuell anstehende Ausschüttung muss das Urteil zwingend berücksichtigen. 

 

LG,

eva v.

Bearbeitet von eva v.
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Danke für den Link, Stephan, und für deine Ausführungen, Eva!

Im Buchreport liegt schon eine Stellungnahme vor.

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2016/05/04/verlage-muessen-zahlen.htm?no_cache=1

 

Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, rät dazu, auf die Abgeordneten des Bundestages zuzugehen, um sie in die Entscheidungen zur Debatte einzubeziehen. Es drohe die immer totalere Digitalisierung.

 

Grüße

Christa

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"Selbstverständlich ist das Urteil des BGH, mit dem eine jahrzehntelange Praxis der VG WORT – und vieler anderer Verwertungsgesellschaften in Deutschland und Europa – für unwirksam erklärt wird, höchst problematisch. Das ändert allerdings nichts daran, dass die VG WORT ein wirtschaftlicher Verein ist, dem seit seiner Gründung im Jahr 1958 Autoren und Verlage als Mitglieder angehören. Ziel sollte es deshalb sein, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine gemeinsame Rechtewahrnehmung innerhalb der VG WORT auf verlässlicher Rechtsgrundlage fortgesetzt werden kann."

 

Das heißt nichts anderes als "Wenn unser Handeln gesetzwidrig ist, muss eben das Gesetz geändert werden."

Ehrlich - geht's noch?

 

 

Und den Herrn Becker finde ich ja auch lustig.

 

"In unserem Verlag, der Ratgeber, Sachbücher und Erzählliteratur veröffentlicht, dauert die Lektorats- und Korrektoratsarbeit an einem Titel in der Regel einen Monat. Oft liefert der Verlag die Ideen für Titel und Untertitel und für die Kapitelüberschriften. Die inhaltlichen Korrekturen und teilweise Ergänzungen durch den Verlag können erheblich sein. Der Verlag verfasst den Beschreibungstext des Buches. Und schließlich fertigt er in aller Regel die Bilder für die Umschläge der Titel an, was mit erheblichem Zeit- und Geldaufwand verbunden sein kann.

(...)

Und wo bleiben die ausführliche persönliche Beratung der Autoren und das ganze Marketing?"

 

Ich will dem Verlag des Herrn Becker nichts unterstellen, ich kenne ihn ja gar nicht. Aber Autoren verbringen in der Regel nicht nur einen lausigen Monat mit dem Schreiben des Buches, sondern Monate bis Jahre inklusive Recherche. "Ideen" sind laut Gesetz nicht schützenswert, man muss auch etwas daraus machen, und das tut nun mal der Autor. "Korrekturen", "Ergänzungen" und "können erheblich sein" bedeutet nicht, dass jeder Verlag pauschal durch jegliche Art von Korrektur und Ergänzung zum Miturheber wird, der auch gefälligst einen gesetzlich festgeschriebenen Pauschalbetrag bekommen will, sondern er bleibt ein Bearbeiter eines vom Urheber verfassten Textes. Der Beschreibungstext ist oft inhaltlich falsch, zielt auf das falsche Publikum und enthält auch gerne mal Spoiler, die das Lesen völlig überflüssig machen. Die Titel werden unverhältnismäßig oft gegen den Willen der Autoren durchgebracht. Die persönliche Beratung der Autoren sieht so aus: "Das wird bei uns immer so gemacht." Und die Bilder werden nicht vom Verlag angefertigt, sondern bei mehr oder weniger professionellen Designern in Auftrag gegeben oder aus generischen Stockfotos zusammengehauen. Damit sind die Designer und Fotografen Urheber der Bilder. Nicht der Verlag. Ein DJ, der zehn verschiedene Songs gleichzeitig auf seinem Plattenteller rührt, wird dadurch auch nicht zum Urheber der Musikstücke.

 

Was soll das noch mit Urheberrechten zu tun haben? Warum reicht es den Verlagen nicht, dass sie bereits für ihre verlegerische Tätigkeit bezahlt wurden, während die Autoren irgendwo im einstelligen Prozentbereich rumhungern? Warum reicht es nicht, dass Verträge bereits jedes Recht der Autoren beschneiden oder komplett ignorieren, während die Verleger sich alle Rechte zuschustern und selbst das mickrige Honorar noch vom Nettoverlagsaumsatz berechnen statt wie im Normvertrag vorgegeben vom Nettoladenpreis?

 

Ich werde nie wieder mit einem Verlag zusammenarbeiten, der mir alles wegfrisst und mir dann noch erzählt, ich hätte selbst den mickrigen Rest nicht verdient, weil er ja dank seiner völlig falschen und absurden Titelvorschläge gefälligst auch ein Urheber zu sein habe.

 

(Rant over)

Bearbeitet von AstridV

Meine Homepage

 

Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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Fredrika Gers

Es ist verständlich, dass ein Unternehmen Geld, dass es jahrelang anstandslos erhält, als feste Größe in seine Kalkulation einbezieht. Die Verlage deshalb als Verbrecher hinzustellen, finde ich falsch. Ebenso verständlich, dass sie jetzt jammern, weil diese Einnahmequelle versiegt ist. Es fällt immer schwer, etwas zu verlieren, dessen man sich sicher war.

Das ändert aber nichts an der Haltlosigkeit der Argumente.
Es kann mir doch niemand erzählen, das ein kommerziell ausgerichtete Verlag Bücher ins Programm nimmt, bei denen er von vornherein von einem Verlustgeschäft ausgeht. Genau deshalb ist es ja so schwierig, einen Verlagsvertrag zu ergattern. Der Verlag nimmt das Buch, weil er sich damit einen Gewinn ausrechnet. Dass es damit nicht immer klappt, nennt man unternehmerisches Risiko.
Eine Gewerkschafterin sagte mir mal im alten Jahrtausend, dass ein Verlag mit einer verkauften Auflage von 3.000 Exemplaren bereits locker in der Gewinnzone wäre. Man darf wohl vermuten, dass sich diese Kennzahl im Zuge neuer Druckmethoden, On-demand-Druck etc. noch weiter nach unten bewegt hat. Es ist also keineswegs so, dass nur Bestseller überhaupt einen Gewinn versprechen.

Besonders hanebüchen finde ich die Rechtfertigung der VG Wort in dem Brief an Cornelia Härtl, Zitat : "Der Inhalt von Abtretungsregelungen im Verlagsvertrag wird dabei grundsätzlich nicht geprüft, da die Ausschüttung an Autoren und diejenige an Verlage gemäß unseren Verteilungsplänen unabhängig voneinander erfolgen."
Das heißt doch nichts anderes als: Der VG Wort ist es vollkommen gleichgültig, was anderswo Vertrag oder Gesetz ist. Die VG Wort hat einen Plan, und der ist sankrosankt.

Man muss sich also darauf einstellen, dass die VG Wort sich mit Klauen und Zähnen gegen die Durchsetzung des Urteils wehren wird. Wir Autoren sollten uns bzw. unsere Anwälte also fragen, wie wir diese Durchsetzung unterstützen und beschleunigen können.

Bearbeitet von Fredrika Gers
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Es kann mir doch niemand erzählen, das ein kommerziell ausgerichtete Verlag Bücher ins Programm nimmt, bei denen er von vornherein von einem Verlustgeschäft ausgeht. Genau deshalb ist es ja so schwierig, einen Verlagsvertrag zu ergattern. Der Verlag nimmt das Buch, weil er sich damit einen Gewinn ausrechnet. Dass es damit nicht immer klappt, nennt man unternehmerisches Risiko.

Eine Gewerkschafterin sagte mir mal im alten Jahrtausend, dass ein Verlag mit einer verkauften Auflage von 3.000 Exemplaren bereits locker in der Gewinnzone wäre. Man darf wohl vermuten, dass sich diese Kennzahl im Zuge neuer Druckmethoden, On-demand-Druck etc. noch weiter nach unten bewegt hat. Es ist also keineswegs so, dass nur Bestseller überhaupt einen Gewinn versprechen.

 

Hinzu kommen Einnahmen bei eBooks, die in der Herstellung noch weniger kosten.

 

Überhaupt, bei dem ganzen Katastrophengejammer hat noch keiner der Klagenden mal eine Rechnung vorgelegt, wieso der Wegfall der VGWORT-Zahlungen so ruinös sein soll. Bei den meisten Autoren reicht das für nicht mehr als ein Abendessen mit dem Ehepartner. Und daran soll die deutsche Verlagslandschaft in den Ruin sinken?  >:(

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Ja, Ulf, aber ein Verlag hat ja nicht nur einen einzigen Autor, sondern meist mehrere. Und so kommen dann vielleicht schon einige teurere Abendessen für den Verlag zusammen ...  ;)

 

Natürlich. Aber das ist nichts im Vergleich zu den regulären Einnahmen eines Verlags. Wenn ein Verlag nur überlebt, weil er auf ein paar Ausleihungen in Bibliotheken hofft, dann ist er im falschen Business. Das Ganze macht ökonomisch überhaupt keinen Sinn.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Das Ganze macht ökonomisch überhaupt keinen Sinn - und selbst wenn dem so wäre, stellte sich immer noch die Frage, wieso eigentlich alles Kalkulieren darauf abzielt, dass es sich zwar für die Verlage rechnen muss, nicht aber für die Autoren.

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Mich wundert es nebenbei auch, dass nirgends erwähnt wird, warum eine Organisation wie die VG Wort jahrelang

Millionen von Geldern aufgrund völlig falscher Grundlagen verteilen konnte. Die haben doch auch Rechtsexperten. Wieso hat das nie jemand überprüft außer einem Autor?

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Auf Deutschlandradio Kultur gab es am 6.5. in der Lesart ein Gespräch mit der Autorin Tanja Dückert zum Thema.

Endlich eine Gegenstimme!

Komm wir essen Opa.

SATZZEICHEN können Leben retten.

www.mcpoets.de

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