Ruth Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Ihr Lieben, der Vorschuss ist bei mir laut Vertrag zahlbar bei Abgabe des "satzreifen Manuskripts". Was heißt das nun? Sind das erst die durchgesehenen Korrekturfahnen? Oder schon die Version des Textes, die vom Verlag angenommen/abgesegnet ist? Danke schon mal, Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Das ist das nach den Vorgaben des Verlags erstellte Ms. Also z.B. Word-Datei, neue deutsche Rechtschreibung, Normseite usw. "Als satzfertig gilt ein Ms, wenn es mit den notwendigen Korrekturen auf Diskette (idiotisch) erfasst ist und die vereinbarten Abbildungen beigefügt sind." Demzufolge nach dem Lektorat und vor dem Satz mit Umbruch. Die durchgesehenen Korrekturfahnen gelten als "druckreif" Gruß Anna Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 13. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Mit anderen Worten: Nach Abgabe des Textes ist man auf die Mühlen des Verlags angewiesen? Und wenn die (theoretisch gesprochen) ein Jahr brauchen, um die Fahnen zu erstellen, wartet man ein Jahr auf den Vorschuss? Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Joy) Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Der Vorschuss wird ja meist zur Hälfte bei Vertragsunterzeichnung fällig und bei Erscheinen des Buches. Ja, ich denke man ist dann mit der zweiten Hälfte aufs Warten angewiesen. Aber warum sollte ein Verlag 1 Jahr für die Druckversion brauchen? Das Werk ist sicherlich zu einem bestimmten Termin eingeplant, den der Verlag auch einhalten möchte, sonst kreiert er sich ein schönes Chaos mit lauter zu spät erscheinenden Titeln. Unwahrscheinlich. LG Joy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 13. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Na ja, geplanter Erscheinungstermin ist Frühjahr 2009, also, wenn sie wollen, können sie sich Zeit lassen. Ich will ja auch nix beschreien, wundere mich nur. Die Rechnung wollten sie nämlich schon haben. abwartende Grüße Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Joy) Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Dann wird zumindest der 2. Teil des Vorschusses auch dann erst kommen, Ruth. Wie steht es denn im Vertrag? LG Joy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Charlie Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Meine Vorschuesse sind auf eigenen Wunsch gedrittelt: Ein Drittel bei Vertragsunterzeichnung. Ein Drittel bei Manuskriptuebergabe. Ein Drittel bei Erscheinung. Ich habe genau dieselbe Klausel zum satzfertigen Manuskript in meinen Vertraegen (verschiedene Verlage) stehen. Und so funktioniert's: Manuskript wird von mir an Lektorat und Agentur gesendet. Agentur stellt Rechnung aus. Lektorat sendet nach Pruefung (NICHT nach Lektorat oder gar Fahnenerstellung) Vermerk "Manuskript angenommen" an Rechnungsstelle. Vorschussrate wird bezahlt. Beispiel: Mein Roman Twelfthnight wurde termingemaess abgegeben am 6. Januar 2007. Das Lektorat fand statt im November/Dezember 2007. Die Fahnendurchsicht erfolgt im Maerz 2008. Der Roman erscheint im Mai/Juni 2008. Die Vorschussrate wurde ueberwiesen im FEBRUAR 2007. Mein Tipp: Lektorat anrufen (wo kein Agent vorhanden - ansonsten alles den Agenten machen lassen) und freundlich fragen, wann denn mit der Rate gerechnet werden kann. Viel Glueck wuenscht Charlie "Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch." Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 13. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Dort steht: "...Vorauszahlung in Höhe von blablabla, zahlbar nach Abgabe des satzfreifen Manuskripts." Also komplett erst dann. *murr* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 13. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Hallo, Charlie, wir haben uns überschnitten. Also, wie gesagt: bei mir gab es keine erste Rate bei Vertragsabschluss. Das MS ist einmal überarbeitet, jetzt akzeptiert, und die Rechnung angefortert - was ich für ein Zeichen hielt . Nun hab ich noch mal nachgelesen und fand eben das "satzreife Manuskript". Ich werd wohl tatsächlich noch mal bei meiner Lektorin nachfragen... Danke! Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Liebe Ruth, es gibt immer einen Toleranzspielraum zwischen dem gedurckten Wort im Vertrag und dem gelebten Handeln. Auch bei mir wird, so vereinbart, die Rate nach "Abnahme" meist sogar schlicht nach "Erhalt" des Ms gezahlt. Wenn das Lektorat keine gravierenden Mängel erkennt, also am Thema vorbei geschrieben wurde, dürfte das üblich sein. Gruß Anna Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Philipp Geschrieben 13. Februar 2008 Teilen Geschrieben 13. Februar 2008 Hi Ruth, wenn du die vorherigen Beiträge nochmal sorgfältig liest, wirst du feststellen, dass du bald mit dem VS rechnen dürftest: Das satzreife Manuskript ist das, was du abgegeben und der Verlag als solches akzeptiert hat. Der Vorschuss wird also laut Vertrag jetzt ausgezahlt. Während du also bereits am Vorschuss knabberst, kann sich der Verlag ruhig Zeit lassen, aus deinem satzreifen ein satzfertiges Manuskript zu machen. Liebe Grüße Philipp Twitter: @autorlekt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...