Stefan Mühlfried Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Meine Frage (bei der ich nicht ganz sicher bin, ob sie hierher oder zu den Rechtsthemen gehört) erweitert das Thema "Textnutzung/Zitieren". [...] "Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan Blaulichtmilieu - Zur Hölle mit der Kohle - Der steinerne Zeuge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 22. Juni 2005 Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Hallo Stefan, auch wenn die Briefe an Ämter gingen und die Person eine Person der Zeitgeschichte wurde, unterliegen Briefe dem Briefgeheimnis. Ein kleiner Tipp, wenn du Journalist bist... melde dich doch bei (Link ungültig) an, das ist die gößte virtuelle Journalistenvereinigung und da kann man solche Probleme fragen und diskutieren. Du findest dort außerdem jede Menge kompetenter Kollegen, auch die vom Spiegel Ich will hier keinen abwerben - es ist nur wirklich DIE Liste für ausgesprochene Journalismusfragen! Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Mühlfried Geschrieben 22. Juni 2005 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2005 Hallo Petra, vielen Dank für die Adresse, dort schaue ich auf jeden Fall rein. Dorothee Bölke, Autorin des neuen Buches "Presserecht für Journalisten" thematisiert das Briefgeheimnis im Kapitel "Verwertbarkeit persönlicher Dokumente" nicht. Sie meint, es sei - egal wie die Dokumente in die Hände des Journalisten geraten sind - eine Abwägungsfrage zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit im speziellen Fall und dem mutmaßlichen Interesse des Verfassers, sein Schriftstück nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat, so Bölke, 1991 geurteilt, dass für Briefe, die nicht von Privatpersonen geschrieben wurden und an Amtsträger gerichtet waren, nicht der selbe Schutz besteht wie für Mitteilungen aus der Privatsphäre des Autors. Es seien keine privaten Mitteilungen sondern Vorfälle von öffentlichem Interesse. Es wird wohl auch bei mir auf diese Abwägung hinauslaufen. Gruß Stefan "Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan Blaulichtmilieu - Zur Hölle mit der Kohle - Der steinerne Zeuge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...