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(Nathalie)

Rezensionen zitieren

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Hallo an alle,

ich habe einmal eine Frage an Euch: Weiß jemand, inwieweit man Rezensionen, die über das eigene Buch verfasst wurden, z.B. auf der Homepage, zu Werbezwecken oder als Zitat innerhalb des Klappentextes zitieren oder abbilden darf? Ich glaube, dass diese Urheberrechtsfälle hier schon mehrfach diskutiert wurden und dass auch jemand geschrieben hat, dass man grundsätzlich Interviews oder Buchbesprechungen ohne Genehmigung des entsprechenden Verfassers bzw. der Zeitung etc. nicht wiedergeben oder abdrucken darf... Aber gilt das auch für einzelne Sätze einer Rezension? Oder gelten hier vielleicht dieselben Regeln wie beim "normalen Zitieren": Darf ich z.B. ein Zitat innerhalb eines eigenen Textes ungefragt einfügen, nicht aber das Zitat isoliert aufführen, da es dann nicht mehr als Zitat gilt???

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt?  :s01

 

Und welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, wenn Ihr bei den entsprechenden Journalisten, Zeitungen etc. nachgefragt habt, ob Ihr die Zitate abdrucken dürft? Gab es da auch Fälle, wo dies nicht gestattet wurde?

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Es ist ja gang und gäbe, auf den Buchrückseiten einzelne Sätze oder deren zwei von "wichtigen Leuten" zu zitieren, die sich lobend über das Buch geäußert haben.

 

Und Rezensionen auszugsweise zu zitieren, also ein paar Sätze aus dem Text, ist auch kein Problem. Halt nicht alles.

 

Wichtig ist dabei immer: Den Urheber bzw. die Quelle benennen.

 

Ich frage solche Sachen grundsätzlich nicht, denn was mache ich dann mit einer komischen Antwort, die das Zitieren ablehnt oder im Unklaren läßt?

 

Wo man fragen muß, sind "Vollzitate" (also die Veröffentlichung des gesamten Textes) bzw. wenn das Zitierte über ein gewisses Maß hinaus geht. Und da gibt es keine harten Regeln, da ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Meine persönliche Faustregel: Wenn man nach dem Zitat den Rest nicht mehr zu lesen braucht, war das Zitierte zuviel.

 

Peter

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Hallo Nathalie!

 

Wenn Du komplette Texte auf die Homepage packst, muss das rein rechtlich autorisiert werden, weil das Zweitveröffentlichungsrechte berührt. Da können Zeitungen durchaus auch mal empfindlich werden. Einzelne Zitate zu Werbezecken, also Bewertungen, sind eher kein Problem, sollten aber eigentlich auch autorisiert werden. In der Praxis wird das aber kaum gemacht, in der Regel passiert da auch nichts, und bedenkenlos kannst Du Rezensionen zB für Bewerbungszwecke nutzen und versenden.

 

Wenn Du das aber auf ein Buchcover drucken möchtest oder einen kompletten Text auf die HP stellen willst und auf der ganz sicheren Seite sein möchtest, würde ich kurz bei der Zeitung anrufen und das abnicken lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand was dagegen hat, und ich kenne keinen Kollegen, der das mal abgelehnt hätte. Ein MUSS unter so einem Zitat ist ja eine Quellenangabe, und die Quellenangabe ist Werbung für den Verfasser und das jeweilige Medium. Damit sind dann alle zufrieden. Keine Gedanken musst Du Dir um Kosten machen - dieser Hinweis nur, weil ich eingangs das Wort Zweitveröffentlichung erwähnte. Du weckst keine schlafenden Hunde, wenn Du in einer Redaktion anrufst...

 

Viele Grüße, Sven

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Vielen Dank.

Ganz konkret sieht es in meinem Fall so aus, dass das Buchjournal auf einer Doppelseite 5 neue Massagebücher vorgestellt und rezensiert hat, unter anderm meins. Das heißt, insgesamt handelt nur ein Abschnitt von meinem Buch, und es wurde sozusagen "in den Himmel gelobt", was sich natürlich zu Werbezwecken super eignen würde. D.H., ich würde ja sowieso nicht den ganzen Text der Journalistin zitieren, sondern nur einen Abschnitt (nämlich das, was sich auf mein Buch bezieht), und davon dann evtl. auch nur 1 oder 2 Sätze. Ich habe nun letzten Montag schon vorsichtshalber bei der Redakteurin nachgefragt und sie antwortete mir, dass sie das erst mit ihrer Chefin besprechen müsse, und die sei diese Woche im Urlaub. Da war ich sehr überrascht, da ich der Meinung war, dass das eher üblich ist, dass sich Autoren oder Verlage auf solche Texte beziehen... Ich wollte aber auch nichts verkehrt machen... Na ja, nun warte ich einfach mal ab...

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie!

 

Hm. Finde ich ja auch etwas stieselig. Sende der Redaktion doch einfach eine E-Mail nach dem Motto: "Vielen Dank für Ihre tolle Rezension meines Buches in .... . Ich war davon so begeistert, dass ich daraus das Zitat "...." auf meine Homepage gesetzt habe – natürlich mit Autoren- und Quellenangabe. Außerdem möchte ich es gerne für meine Vertriebswerbung verwenden. Vielen Dank..." undsoweiter. Dann sind die im Bilde, Du fein raus, und wenn sie was wollen, können sie sich ja melden. Schweigen würde ich als Zustimmung werten, und ich glaube nicht, dass Du in dieser Sache deswegen Probleme bekommst...

 

Viele Grüße, Sven

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...achso, und ansonsten würde ich kurz in der Presse-/Marketingabteilung Deines Verlages nachfragen, wie das gehandhabt wird – ist das nicht sowieso eher was für die, um das für die Werbung zu verwenden?

 

Gruß, Sven

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Hallo Nathalie,

es ist im Grunde ganz einfach:

- Die Zweitverwertungsrechte für den Text der Rezension liegen im Normalfall heutzutage beim Journalisten, weil der nur mit Mehrfachverwertung leben kann. Es sei denn, er hat sie als Angestellter geschrieben - das weiß dann die Redaktion.

- Die Rechte für die Textaufmachung, das Layout, die Schlagzeilen etc. liegen grundsätzlich bei der Zeitung.

- UNGEFRAGT darfst du einige Sätze zitieren, mit Quellenangabe. Das ist ohnehin für den Autoren besser, weil man sich die knackigsten Sachen heraussucht und die weniger schönen Sätze nicht bringen muss. So kann man das machen: Beispiel für Pressestimmen (Link ungültig) (Link ungültig)

Und nein, diese Kurzzitat-Version muss man nicht autorisieren lassen, das ist eine typisch deutsche Unart, die aber rechtlich nicht verlangt ist. Das ist wie wissenschaftliches Zitieren. Autorisieren lässt nur ein Verlag, der kommerziell auf Buchrücken etc. damit Werbung macht.

- In allen anderen Fällen muss man die Rechteinhaber fragen (in der Regel Redaktion als Kontakt), also eine Autorisierung bekommen, denn dann handelt es sich um eine Zweitverwertung. (Etwa ganzen Text bringen oder gar pdf oder Artikel als jpg auf die Homepage stellen).

 

Normalerweise ist für eine kommerzielle Zweitverwertung natürlich auch ein Honorar zu zahlen. Aber in der Regel wird jeder Journalist einem Autor erlauben, in einem angemessenen Rahmen Rezensionen zu verwenden - und auf ein Honorar verzichten. Manche haben dafür vielleicht gern einen Link auf die eigene Website.

Fragen ist also immer unkompliziert und man hat dann nichts zu befürchten.

 

Bildet man dagegen ungefragt Originalartikel ab, kann einem durchaus eine Rechnung ins Haus flattern... Journalisten finden sowas durch Ausschnittsdienste.

 

Mit Kurzzitaten plus Quellenangabe bist du also auf der sichersten Seite. Und die Quellenangaben sind ja schließlich auch ein Renommé für die Autoren.

 

Schöne Grüße,

Petra

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Inzwischen hat sie die Redakteurin gemeldet und mir mitgeteilt, dass eine Wiedergabe der Rezension nicht erwünscht sei, dass ich aber durchaus auf die Homepage des Buchjournals verlinken könne, auf welcher der Text dann abgebildet wird. Ich habe nochmal (per Mail) nachgefragt, ob sich dies nur auf den gesamten Text bezieht oder auch auf einzelne Sätze... Da bekam ich aber keine Antwort mehr drauf.

Was würdet Ihr denn nun an meiner Stelle machen? Ist das nun rechtlich anfechtbar, wenn ich trotzdem einzelne Sätze zitiere? Oder MUSS das nun erlaubt sein, da ja Sätze IMMER zitiert werden dürfen? Und selbst wenn es rechtlich nicht anfechtbar wäre, dass ich Sätze zitiere, sollte ich es dann lieber bleiben lassen, weil sonst das Buchjournal vielleicht nie wieder Bücher von mir rezensiert???

Au wei, da hab ich mich jetzt mit meiner Nachfragerei irgendwie in die Nesseln gesetzt...  :s09

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie,

 

ich habe Deine Frage gerade jetzt erst entdeckt, vielleicht kannst Du mit meiner Antwort ja noch etwas anfangen:

 

Ich hätte an Deiner Stelle schlicht nicht nachgefragt. Ich war jahrelang Kulturkriterin und habe Auszüge aus meinen und den Artikeln von Kollegen auf Homepages und in den entsprechenden Theaterheften wiedergefunden. Teilweise stand der Name des jeweiliigen Kritikers drunter, teilweise auch nur der der Zeitung. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass je eine Zeitung oder ein einzelner Journalist dagegen vorgegangen wäre. Meines Wissens ist das Gang und Gäbe. Übrigens auch, dass sich aus einer grundsätzlich eher schlechten Kritik die wenigen wohlwollenden Sätze herausgesucht und entsprechend mit (...) montiert werden :).

 

Liebe Grüße

Anna

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Aber Leute, warum müsst Ihr, was rechtlich glasklar ist, nachher wieder vermauscheln? Petra hat es doch ganz eindeutig und richtig gesagt:

 

"UNGEFRAGT darfst du einige Sätze zitieren, mit Quellenangabe."

 

Es gibt ein Zitatrecht, das steht so ausdrücklich im Urheberrechtsgesetz, § 51 Ziff. 1 für das wissenschaftliche Großzitat und § 51 Ziff. 2 für das allgemeine Kleinzitat ("Stellen eines Werkes"), und in § 63 steht genau, dass und wie der Quellenbeleg stattfinden muss. Von jedem Autoschlosser erwarte ich, dass er die Grundregeln seiner Tätigkeit kennt. Schriftsteller haben's offenbar nicht nötig, sich um ihre zu kümmern.

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Also ich habe einmal ein klein wenig "Ärger" bekommen, als ich beinahe eine ganze Rezi auf meiner HP wiedergegeben habe. Das ist schon ein paar Jahre her und ich war ehrlich zerknirscht, wie locker ich als Autor damals damit umgegangen bin.

Ich hatte zwar die Zeitung genannt, aber nicht den Autor.

Er hat mir eine Mail geschickt und mich (freundlich) um seine Nennung gebeten. Das habe ich dann gemacht. Mittlerweile habe ich die Rezi ganz gelöscht und zitiere nur noch einzelne Sätze mit Quellenangabe.

RAbe

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Petra hat es doch ganz eindeutig und richtig gesagt:

 

"UNGEFRAGT darfst du einige Sätze zitieren, mit Quellenangabe."

 

Es gibt ein Zitatrecht, das steht so ausdrücklich im Urheberrechtsgesetz

 

Die Petra versteigert jetzt ihre Gebetsmühle bei ebay... :s06

 

schöne Grüße,

Petra

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Da sich bei mir die mediale Berichterstattung in überschaubaren Grenzen hält, mache ich es grundsätzlich so, dass ich den/die betreffende JournalistIN frage, ob ich den Beitrag auf meine Homepage stellen darf.

Bis jetzt habe ich immer noch problemlos ein O.k. bekommen und mache das darum auch.

Liebe Grüße,

Julia

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Hi Natalie,

 

Petra hat wirklich alles Wissenswerte zu dem Thema gesagt.

 

Ja, du darfst einige knackige Zitate aus Rezis bringen und kannst auf eine spezielle Genehmigung komplett pfeifen. Du musst dazu nur die Quelle angeben und bitte in jedem Fall darauf verzichten, die ganze Rezi abzudrucken.

 

Also, ruhig mehr Chuzpe: Wo kein Kläger, auch kein Angeklagter...  8-)

 

Herzliche Grüße Tom  

www.thomas-finn.de

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