BeateB Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 vor 18 Stunden schrieb CarinaR: Blöde Frage für euch Erfahrene vielleicht, aber darf ich bei der Neuauflage die lektorierte und korrigierte Fassung des alten Verlags verwenden? In der Rechterückgabe des Kleinverlags, der meinen Erfurt-Krimi verlegt hatte, stand ausdrücklich, dass keine der Leistungen des Verlags genutzt werden dürfe. Auf meine Nachfrage bekam ich die Antwort, dass sie für mich den Vordruck nicht ändern würden, sie mir aber sagen könnten, dass sie noch nie einen Autor belangt hätten. Ich habe dann an zwei Stellen etwas geändert, was mir sowieso im Nachhinein nicht mehr gefiel und für mich war es dann eine andere Fassung Homepage Facebook Neu: Erwarteter Todesfall - ein Kirsten-Bertram-Krimi »Ein spannender Fall, souverän und mit viel Gefühl für gute Atmosphäre erzählt.« DRESDNER MORGENPOST Taschenbuch Epub kindl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 vor 2 Stunden schrieb Margot: Hm, ja, denen habe ich geschrieben - aber kein Pieps ... und es ist schon zwei Monate her. Bei deinem nächsten Schreiben einfach so formulieren, dass sie aktiv werden müssen - du gibst an, dass du schon mehrfach vergeblich angefragt hast und verlangst jetzt bis zu einer bestimmten Frist eine Antwort. Sollten Sie der Rechte-Rückgabe nicht bis zum soundsovielten widersprechen, gehst du davon aus, dass du die Rechte zurück bekommen hast. Wenn sie sich bis zur Frist nicht gemeldet haben, schreibst du noch einmal und bedankst dich für die Rückgabe der Rechte, weil du nun davon ausgehst, dass sie sie an dich zurückgegeben haben. Wenn sie das anders sehen, werden sie spätestens jetzt laut Einspruch erheben. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Margot Geschrieben 21. Mai 2021 Teilen Geschrieben 21. Mai 2021 Danke, @Petralit und @MelanieM, das werde ich tun. Website | Facebook | Instagram NEU: Die Buchhandlung in Madrid Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CarinaR Geschrieben 11. Juni 2021 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2021 Hallo in die Runde, mir ist eine neue Frage zu dem Thema eingefallen: Zu meiner anstehenden Veröffentlichung habe ich vom Verlag digitale Belegexemplare im ePub- und Mobi-Format bekommen. Sollte ich den Verlag noch explizit um eine Word-Datei bitten, damit ich den Roman in einigen Jahren noch mal neu herausbringen und dafür bearbeiten kann, oder würde ich das dann auch mit den mir vorliegenden Formaten machen können? Wie handhabt ihr das? ~~~ Carina alias C. R. Scott ~~~ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...