ChristianeL Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Wenn ich mich nicht völlig falsch erinnere, ist im "Gewerkschaftsbeitrag" an den VS auch eine Lohnsteuerhilfe enthalten. Und eine Freizeitunfallversicherung [das sollten zwar nicht die Hauptgründe sein, Gewerkschaftsmitglied zu werden, aber vielleicht eine Entscheidungshilfe ]. Sonst fallen mir als kostengünstigere Varianten noch Lohnsteuerhilfevereine ein, über deren Qualität ich allerdings unterschiedliche Rückmeldungen bekam. Liebe Grüße Christiane Christiane LindCarolyn Lucas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Eine Anmerkung zum Lohnsteuerhilfeverein, der sonst sicher auch eine gute und recht preiswerte Möglichkeit ist. Aber ich habe es bisher so verstanden, dass man da als Freiberufler gar nicht aufgenommen wird. Liebe Grüße Gid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Bei der Einkommensteuer, die durch einen Lohnsteuerhilfeverein etc. abgedeckt wird, sind aber nicht EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung dabei, weil das sich auf die freiberufliche Tätigkeit bezieht. Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChristianeL Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Eine Anmerkung zum Lohnsteuerhilfeverein, der sonst sicher auch eine gute und recht preiswerte Möglichkeit ist. Aber ich habe es bisher so verstanden, dass man da als Freiberufler gar nicht aufgenommen wird. Liebe Grüße Gid Stimmt! Habe mich gerade schlau gemacht: "Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied auch, wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen: Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinseinnahmen oder Dividenden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie Wohnungs- oder Hausvermietung, sonstige Einkünfte wie private Veräußerungsgewinne. Allerdings dürfen die Einnahmen aus den genannten drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG). (Link ungültig) Liebe Grüße Christiane Christiane LindCarolyn Lucas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Wenn ich mich nicht völlig falsch erinnere' date=' ist im "Gewerkschaftsbeitrag" an den VS auch eine Lohnsteuerhilfe enthalten. [/quote'] ... das ist ein interessanter Punkt. Ist das so? Kennt jemand eine Mailadresse / Telefonnummer, an die man sich wenden könnte? LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChristianeL Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Liebe Heike, hier findest Du mehr Informationen: (Link ungültig) Liebe Grüße Christiane Christiane LindCarolyn Lucas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...