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Andrea S.

E-Book-Rechte missbraucht?

Empfohlene Beiträge

Ihr Lieben,

 

ich habe vor einigen Monaten bei einem Verlag die seit Jahren nicht genutzten E-Book-Rechte mit Fristsetzung zum 31.8.2012 nach §41 UrhG zurückgefordert.

Im Verlagsvertrag gibt es keine Vergütungsvereinbarung zu den E-Books.

 

Am 28.8. hat man mir ein nicht akzeptables Angebot gemacht und mir ein Addendum dazu versprochen.

 

Ich habe abgelehnt, jedoch ein Gespräch mit dem Geschäftsführer auf der Buchmesse darüber vereinbart. Der hat das Gespräch an eine Mitarbeiterin delegiert, die versprochen hat, sich innerhalb von vier Wochen zu dem Thema zu melden.

 

Passierte nichts.

 

Allerdings war das E-Book zu dem Werk plötzlich bei Amazon zu erhalten. Und zwar schon seit dem 20.9. (Habe ich leider erst gestern gemerkt.)

 

Kann ich den Vertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen? Immerhin ist das eine Verletzung meiner Rechte.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Warum den Vertrag kündigen?

Es steht ja nichts zu der (zum Zeitpunkt des Vertragsschlussen unbekannten) Nutzungsart E-Book drin.

Im Moment nutzt der Verlag widerrechtlich Dein urheberrechtlich geschützes Werk, da er eine entsprechende Nutzung nicht lizenziert hat.

Das heißt, jetzt wird's RICHTIG teuer, insbesondere, weil Du ja geplant hast, dieses Werk selbst als E-Book herauszugeben, nicht wahr?

;D

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Meiner Meinung nach müsste hier zunächst mit Fristsetzung abgemahnt werden (es könnte ja ein Übermittlungsversehen innerhalb des Verlags vorliegen oder der Verlag von der irrigen Annahme ausgegangen sein, zur Verwertung weiterhin berechtigt zu sein), wobei eine Frist von wenigen Tagen ausreicht, da es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

 

Für die Berechnung der Frist sollte einbezogen werden, wie schnell der Verlag bei unverzüglichem Tätigwerden die Löschung selbst oder durch andere veranlassen kann.

Falls der Verlag auf die betreffende Plattform nicht selbst Zugriff hat, sondern die Einstellung über Dritte vorgenommen hat, muss er dennoch später nachweisen können, innerhalb der Frist die entsprechende Weisung zur sofortigen Löschung erteilt zu haben. Wochenenden und Feiertage sollten bei der Fristbestimmung herausgerechnet werden.

 

Die Einnahmen aus dem bisherigen Verkauf sind vollständig herauszugeben. Damit geht ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch einher.

 

Sämtliche Ansprüche (also Unterlassung mit geeigneter strafbewehrter Unterlassungserklärung, Auskunft, Rechnungslegung und Zahlung) würde ich gleich durch einen Anwalt verfolgen lassen (dessen Gebühren übrigens als Schadensersatz vom Gegner zu erstatten sind!).

 

Sofern der Verlag nicht innerhalb der gesetzten Frist der Löschung des Angebots aus dem Internet nachkommt, wäre dies m. E. als schwerer Verstoß und gravierender Vertrauensverlust zu werten und eine sofortige Kündigung des Vertrags möglich. Die weiter genannten Ansprüche bleiben davon natürlich unberührt.

 

LG,

eva v.

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Edit: Rechtlich problematisch könnte sich auswirken, dass es nach erfolgtem Rückruf, aber vor Ablauf der Frist ein weiteres Gespräch über die Rechte gegeben hat. Hier wäre sauber herauszuarbeiten, was der Inhalt des Gesprächs war.

 

Ggf. könnte man argumentieren, dass der erfolgte Rückruf zunächst schwebend unwirksam war, weil ja vor Ablauf der Frist noch ein Gespräch über mögliche Angebote vereinbart worden war. Da allerdings weitere Angebote nicht unterbreitet wurden, stattdessen ohne Ankündigung und ohne Aushandeln einer Vergütungsregel die Herausgabe erfolgte, ist m. E. die Auslegung vertretbar, dass der Rückruf rückwirkend wirksam wurde, die Nutzung daher unberechtigt erfolgte.

 

In jedem Fall wird jedoch eine angemessene Vergütung geschuldet. Was leider genauso streitig werden kann wie der Rest.

 

LG,

eva v.

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Es hat erst sechs Wochen nach Ablauf der Frist ein Gespräch gegeben, bei dem eine Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen vereinbart wurde.

 

WÄHREND dieser vier Wochen erschien das E-Book.

 

Inzwischen hat sich eine Verlagsmitarbeiterin gemeldet, die mit Kopfschütteln feststellte, dass es kein Addendum zum Vertrag gibt. Sie hat unsere Anfrage an die nächste Mitarbeiterin weitergeleitet.

 

Die hüllt sich aber bisher in Schweigen.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Das ist ja interessant.

 

Die E-Books zu meinen ???-Büchern sind auch schon seit über einem Jahr ohne meine Zustimmung bei Amazon zu bekommen, während der Verlag uns JETZT zu 15,5 % auf zehn Jahre zu zwingen versucht.

 

Ich werd wohl doch mal meinen Ver.di-Anwalt fragen.

 

Andrea, ich wünsche dir, dass du da mit für dich annehmbaren Konditionen rauskommst. :)

 

Liebe Grüße

 

Astrid

Meine Homepage

 

Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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Es hat erst sechs Wochen nach Ablauf der Frist ein Gespräch gegeben, bei dem eine Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen vereinbart wurde.

 

WÄHREND dieser vier Wochen erschien das E-Book.

 

Inzwischen hat sich eine Verlagsmitarbeiterin gemeldet, die mit Kopfschütteln feststellte, dass es kein Addendum zum Vertrag gibt. Sie hat unsere Anfrage an die nächste Mitarbeiterin weitergeleitet.

 

Die hüllt sich aber bisher in Schweigen.

 

Andrea

 

 

Ich hatte es so verstanden, als sei noch vor Ablauf der Frist ein weiteres Gespräch zugesagt worden. Das könnte ggf. als einvernehmliches Hinausschieben des Fristablaufs betrachtet werden, zumal dann, wenn über ein noch auszuhandelndes Vergütungsaddendum gesprochen wurde statt über einen neuen, separaten E-Bookvertrag.

 

Natürlich kann man sich dessen ungeachtet auf den Standpunkt stellen, die heimliche Nutzung ohne das von beiden Parteien ausdrücklich als unerlässlich vorausgesetzte Addendum sei ein schwerer Vertrauensverstoß und ohnehin Grund zur sofortigen Kündigung. Das wäre jeweils Frage der begleitenden Umstände.

 

LG,

eva v.

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Immerhin ist das eine Verletzung meiner Rechte.

 

Andrea

 

@Andrea S. - ja, das ist es. Und vor allem ist es eine ganz gemeine und hinterlistige Tour, mit Dir noch über Termine zu sprechen, bei denen alles geklärt werden soll, während doch zu dem Zeitpunkt schon klar war, dass sie das eBook auf eigene Faust herausbringen wollen. Und das auch noch ohne rechtliche Grundlage. Diese Mischung aus Arroganz und fehlender Wertschätzung für Dich und Deine Arbeit macht mich richtig wütend.

 

Nimm Dir in jedem Fall einen Anwalt, damit Du nicht im letzten Moment irgendeinen Formfehler begehst, durch den sie sich doch noch aus der Affäre ziehen können. Und dann: lass sie richtig bluten ;-)

 

Ich drück Dir die Daumen.

 

LG Helmut

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Buchreport informieren. Die bringen immer gern Berichte über Skandale im Zusammenhang mit eBooks' date=' habe ich den Eindruck.[/quote']

Den Eindruck habe ich auch. Das solltest du aber nur tun, wenn du an einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verlag nicht interessiert bist. :s22

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

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Die E-Books zu meinen ???-Büchern sind auch schon seit über einem Jahr ohne meine Zustimmung bei Amazon zu bekommen

 

Gerade festgestellt, das es doch einen Vertrag dazu gab. Die Aussage nehm ich also (fürs Protokoll) zurück.

Meine Homepage

 

Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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