Inken Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 Hi ihr, was so ein Literaturpreis doch für Probleme nach sich zieht ... Ich habe irgendwie im Kopf, dass ich als berufliche Autorin das Preisgeld für den Literaturpreis versteuern muss. Zur Sicherheit habe ich vorhin beim Finanzamt angerufen; die Dame dort war sehr freundlich, erklärte mir jedoch, so einen Fall habe sie noch nie gehabt, und ich solle doch mal googeln, ob ich etwas finde Kann man vielleicht mal in eine Kurzgeschichte einbauen, hilft mir aber nicht weiter. Darum jetzt meine Frage an die Experten hier: Weiß jemand, wie ich das handhaben muss? LG Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 Es kommt - wie meistens - drauf an Hier mehr dazu (Link ungültig) (Link ungültig). LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NinaB Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 So kenne ich es auch: Gewinnst du ein Preisausschreiben, weil du das richtige Kennwort angegeben hast, 6 richtige Zahlen getippt hast oder deine Teilnahmekarte aus der Lostrommel gezogen wurde, dann ist der Gewinn nicht steuerpflichtig (bzw. meines Wissens nach erst nach einem Jahr). Steht der Preis aber im Zusammenhang mit deiner Arbeit als Autor und du hast dafür eine Leistung erbracht, die deiner normalen Arbeit entspricht, muss das Preisgeld versteuert werden. Auch wenn manche das Gegenteil behaupten: Das Bücherschreiben ist eben doch nicht mit Lottospielen zu vergleichen. Liebe Grüße Nina www.ninablazon.de&&&&"Wolfszeit" Historischer Thriller&&"Laqua Der Fluch der schwarzen Gondel" für Fantasy-Leser ab 10 Jahren&&"Der Drache aus dem blauen Ei" für Leser ab 7&& Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 12. November 2012 Teilen Geschrieben 12. November 2012 Das find ich jetzt aber wirklich merkwürdig! Als ich letztes Jahr die 1000 Euro für den Selma-Meerbaum-Eisinger Literaturpreis gekriegt habe, meine ich mich zu erinnern, dass mir gesagt wurde, dass ich das nicht versteuern muss (von den Stiftern des Preises). Nun stehe ich - falls ich am Freitag den Krimipreis kriege - ja wieder vor derselben Frage. Wenn ich es versteuern muss, bleibt nicht mehr viel davon übrig.... Werd wohl mal mit meinem Finanzamt telefonieren müssen... LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 13. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2012 Na, dann wollen wir mal hoffen, dass die bei dir besser Bescheid wissen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 13. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2012 Danke jedenfalls an Eva! LG Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...