Heiko Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Hallo, zusammen Da man bei der Steuererklärung nicht nur Fachbücher, sondern auch Belletristik als Betriebsausgaben angeben sollte - Stichwort: Marktforschung! -, stellt sich mir die Frage, ob schon mal jemand versucht hat, seinen Kindle abzusetzen? Wäre doch denkbar, oder? Liebe Grüße, Heiko Facebook Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(MatthiasH) Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Sollte man, ja. Mehr Arbeitsgerät geht ja wohl kaum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Ja, den kann man absetzen. Bloß mit den bei Amazon gekauften E-Books gibt es dabei ein Problem, weil man dafür keine Rechnung bekommt. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heiko Geschrieben 28. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Danke! Liebe Grüße, Heiko Facebook Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Bei mir meinte das Finanzamt, beim Kindle würden sich private und berufliche Interessen mischen und wollte ihn nicht anerkennen - ich hatte aber Zeit, dazu Stellung zu beziehen - noch habe ich nicht gehört, ob er anerkannt wurde oder nicht. Auch bei Belletristik zur Marktforschung sieht mein Finanzamt es besonders streng und meint, Hobby und Arbeit sei da nicht trennbar. Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silvia Geschrieben 28. Juni 2012 Teilen Geschrieben 28. Juni 2012 Meine Steuerberaterin wird es sicher als "ein Versuch ist es wert" erachten. Hat sie schon bei einigen Anschaffungen so veranlagt. Über das Ergebnis kann ich dann im nächsten Jahr berichten. Viele Grüße, Silvia Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Mein Kindle ist anstandslos anerkannt worden. Und das mit den Rechnungen für E-Books stimmt auch nicht. Man bekommt ja von amazon für jedes E-Book eine Bestätigung, in der der Preis vermerkt ist. Das drucke ich mir immer aus und reiche es mit den anderen Rechnungen ein. Anstandslos durchgewinkt! LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kokopelli Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Ich habe schon vor Jahren meinen Sony abgesetzt - ohne Probleme. Auch bei Belletristik hatte ich nie Probleme. Viele Grüße, Michelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 MMan bekommt ja von amazon für jedes E-Book eine Bestätigung, in der der Preis vermerkt ist. Das drucke ich mir immer aus und reiche es mit den anderen Rechnungen ein. Anstandslos durchgewinkt! LG Cornelia Ich weiß nicht, was du mit "durchwinken" meinst. Eine Bestellbestätigung ist keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Für jede Umsatzsteuererklärung und -voranmeldung wertlos. Das Problem ist bei Amazon bekannt, es gibt darüber kilometerlange Beschwerdethreads von umsatzsteuerpflichtigen Freiberuflern, aber Abhilfe wurde bisher nicht geschaffen. LG eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 30. Juni 2012 Teilen Geschrieben 30. Juni 2012 Ich kann nur sagen, dass das bei mir als Aufwand den Erträgen gegengerechnet wurde. Allerdings nicht umsatzsteuertechnisch, da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin (oder wie der Fachausdruck dafür ist), vielleicht war das deshalb ein Missverständnis. Man möge mir mein Unwissen verzeihen.... LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Falko) Geschrieben 30. Juni 2012 Teilen Geschrieben 30. Juni 2012 Bei meiner USt-Anmeldung spielen die Kindle-Bücher auch keine Rolle, aber als Brutto-Ausgabe bei der Gewinnermittlung. Ich hatte jetzt einen ähnlichen Fall mit Lovefilm - die buchen auch fröhlich ohne Rechnung ab. Amazon-Tochterfirma, aber sitzt in Deutschland. Auf Anfrage hab ich jetzt einen Stapel Rechnungen mit ausgewiesener USt bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 30. Juni 2012 Teilen Geschrieben 30. Juni 2012 Bei meiner USt-Anmeldung spielen die Kindle-Bücher auch keine Rolle, aber als Brutto-Ausgabe bei der Gewinnermittlung. Das genau meinte ich. LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 So, ich habe gerade meinen Steuerbescheid bekommen Die Kosten für Ebook-Reader wurden nicht anerkannt (Kosten der Lebensführung). DVDs und Bücher, bei denen sich ein Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit nicht einwandfrei erschließt, konnten nicht berücksichtigt werden. Selbst meine Begründung, dass ich den Ebook-Reader zum Korrekturlesen etc. nutze, interessierte nicht. Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elli Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 Mein Kindle wurde anerkannt. Die eBooks, die ich kaufe, setze ich bei der USt. mit dem Beleg an, den man sich ausdrucken kann: 0% Steuer, weil sie in Luxenburg versteuert werden. Berücksichtigt wird das dann aber beim Einkommen (wie Falko schon sagte). Für meine eigenen eBooks, die ich verkaufe, setze ich 3% USt. an. Gleichzeitig schicke ich an Amazon viertel- oder halbjährlich eine Rechnung über die Bruttosumme mit dem Zusatz: 0% USt "Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. gem. Artikel 21.1(b) der 6. EU Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen." Das alles ist brandneu, sowohl für die Steuerberater, das Finanzamt, die Autoren und alle anderen Beteiligten. Geduld ist angesagt. In 10 Jahren reden wir nicht mehr drüber, weil es dann ganz sicher 27 neue Steuerreformen gibt, die alles haargenau regeln. LG Elli Autorenseite Elli Radinger | BLOG | Wolf Magazin NEU: Abschied vom geliebten Hund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...