Gerswid Geschrieben 6. April 2010 Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo zusammen, heute habe ich meine Honorabrechung der Literagentur bekommen. Nun meine Frage: ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig. Jetzt zieht die Agentin nach dem Abzug ihrer 15% Provision 19 % Umsatzsteuer vom Honorar ab. Ich habe echt keine Ahnung. Ist das o.k? LG Gid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juliane Geschrieben 6. April 2010 Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo Gid, soweit ich weiß, ja. Denn nur weil du nicht umsatzsteuerpflichtig heißt, befreit das ja die Agentin nicht von ihrer Pflicht. Es ist auch unterhalb der Grenze von 17.500 durchaus eine Überlegung wert, sich für die Mehrwertsteuer zu entscheiden. Dann könntest du die 19% deiner Agentin umsatzsteuermindernd geltend machen. Beispiel: ohne Mehrwertsteuer Honorar 10.000 Agentin bekommt 1.500 plus 19% Mwst. = 1.785 an dich werden 8.215 ausgezahlt mit Mehrwertsteuer Honorar 10.000 plus 7% Mwst. = 10.700 Agentin bekommt 1.500 plus 19% Mwst. = 1.785 an dich werden 8.915 von der Agentur ausgezahlt Du darfst die 285 Euro Mehrwertsteuer deiner Agentin dann von den 700 Euro abziehen, die du ans Finanzamt abführst, das heißt, du zahlst ans FA 415 Euro über die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Die müsstest du von den von der Agentur gezahlten 8.915 Euro abziehen und dir blieben die 8.500 Euro, die dir ja eigentlich zustehen. (Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ich weiß, es ist kompliziert.) LG, Juliane Julie Peters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 6. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo Juliane, vielen Dank für deine Erklärung und für die Rechenbeispiele. Das ist wirklich ein kompliziertes Gebiet. Ein wenig habe ich es aber nun schon verstanden und erst mal bin ich froh, dass die Abrechnung wohl o.k. ist. Liebe Grüße Gid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 6. April 2010 Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo zusammen, heute habe ich meine Honorabrechung der Literagentur bekommen. Nun meine Frage: ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig. Jetzt zieht die Agentin nach dem Abzug ihrer 15% Provision 19 % Umsatzsteuer vom Honorar ab. Ich habe echt keine Ahnung. Ist das o.k? LG Gid Hallo Gid, so, wie du es da beschreibst, wäre es falsch. Es können nicht 19 % von deinem Honorar abgezogen werden, sondern auf die 15 % werden 19 % (von den 15 %!) aufgeschlagen und dir abgezogen, also es wird auf die Agentenprovision MWSt. fällig. Die musst du immer zahlen, dafür ist deine eigene Umsatzsteuerpflicht ohne Belang, es kommt nur auf die Umsatzsteuerpflicht deiner Agentur an. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Hans-Juergen) Geschrieben 6. April 2010 Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo Gid, so, wie du es da beschreibst, wäre es falsch. Es können nicht 19 % von deinem Honorar abgezogen werden, sondern auf die 15 % werden 19 % (von den 15 %!) aufgeschlagen und dir abgezogen, also es wird auf die Agentenprovision MWSt. fällig. Die musst du immer zahlen, dafür ist deine eigene Umsatzsteuerpflicht ohne Belang, es kommt nur auf die Umsatzsteuerpflicht deiner Agentur an. LG, eva v. Ich sehe das auch so wie Eva. In meinem Vertrag mit dem Verlag steht nämlich drin, dass ich die MwSt. dann zusätzlich überwiesen bekomme, wenn ich MwSt.-pflichtig bin. Hans-Jürgen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 6. April 2010 Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo Gid, so, wie du es da beschreibst, wäre es falsch. Es können nicht 19 % von deinem Honorar abgezogen werden, sondern auf die 15 % werden 19 % (von den 15 %!) aufgeschlagen und dir abgezogen, also es wird auf die Agentenprovision MWSt. fällig. Die musst du immer zahlen, dafür ist deine eigene Umsatzsteuerpflicht ohne Belang, es kommt nur auf die Umsatzsteuerpflicht deiner Agentur an. LG, eva v. Ich sehe das auch so wie Eva. In meinem Vertrag mit dem Verlag steht nämlich drin, dass ich die MwSt. dann zusätzlich überwiesen bekomme, wenn ich MwSt.-pflichtig bin. Hans-Jürgen Ja, genau. Und die Agentenprovision (15 % plus darauf entfallende 19 % MWSt.) wird regelmäßig auch nur bezogen auf das Nettohonorar erhoben, d. h. die vom Verlag an den Autor zu zahlende 7%ige Umsatzsteuer bleibt dabei außer Betracht. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 6. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. April 2010 Danke Eva. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich habe jetzt noch mal nachgeschaut und in meiner Abrechnung ist es auch so, wie du es darstellt. Also 19% auf die Agentenprovision. Viele Grüße Gid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christine Spindler Geschrieben 6. April 2010 Teilen Geschrieben 6. April 2010 Hallo Gid, ich kann dir ebenfalls bestätigen, dass es so absolut okay ist - jedenfalls dann, wenn die Agentur umsatzsteuerpflichtig ist. Aber das ist ja wohl in den meisten Fällen so. Frühlingsgrüße Christine Hört mal rein in meinen Podcast: https://anchor.fm/tinazang Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...