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(SabineS)

Urheberrecht bei Fotos

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Hallo,

 

kann mir jemand sagen, wer das Urheberrecht an dem Foto hat, wenn ich meine Kamera an einen Fremden gebe, damit er mich und meinen Partner fotografiert.

 

Das Foto ist dann zwar auf meiner Kamera, aber fotografiert habe ich nicht, das ist ja deutlich zu sehn ;-)

 

Mal ein Beispiel:

Ich besuche die Neverlandranch von M. Jackson und lasse mich vor dem Gebäude im Mondschein fotografieren. Beim Entwickeln entdecke ich den Geist von M. Jackson auf dem Bild. (ist leider wirklich nur ein Beispiel)

Das Foto wäre sicher Millionen wert - aber wer hat die Rechte daran?

 

Weiß jemand, wie sich das verhält?

 

Liebe Grüße

Sabine

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Ich bezweifle nur, dass mir das ein Richter glauben wird...

 

Nee, im Ernst.

Heute habe ich in der Tagespresse ein Gruppen-Foto entdeckt, das in meinem Auftrag mit meiner Kamera gemacht wurde.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich gefragt wurde, ob das Foto überhapt in die Presse darf (ich hatte es nur für unsere Dorf-Webseite herausgegeben) Unter dem Foto steht auch noch ein ganz anderer Name.

 

Grundsätzlich hätte ich nichts gegen die VÖ gehabt, aber es ärgert mich, dass ich nicht gefragt wurde.

 

LG

Sabine

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@Sabine: Aus meiner Visagistenarbeit mit Fotografen weiß ich, dass die sich auch oft gegenseitig Kamaras, Equipment und Objektive ausleihen. Trotzdem bleibt das Urheberrecht bei demjenigen, der auf den Auslöser gedrückt hat.

 

Nur weil es deine Kamera ist, liegt das Urheberrecht nicht automatisch bei dir - allerdings sagst du, dass das Foto in deinem Auftrag gemacht wurde. Da könnte zumindest eine Argumentationsbasis oder Streitbasis bestehen. Aber genau aus diesem Grunde sichern sich Fotografen eigentlich für jeden Pups mit einem Vertrag ab.

 

Ohne Vertrag ist es eigentlich für jeden heikel ein Foto mit Personen irgendwo zu veröffentlichen. Fürs "Model", weil der Fotograf dann auf sein Urheberrecht pocht, und für den Fotografen auch, weil das "Model" dann auf sein Persönlichkeitsrecht pochen kann (es wurde ja keine schriftliche Genehmigung erteilt, das Foto mit seinem Gesicht drauf zu veröffentlichen). Hier hättest du (wenn du selber auf dem Foto bist und keine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt hast, auf jeden Fall ein Druckmittel in der Hand.)

 

Aber die Frage ist, ob es sich jetzt lohnt darum Wind zu machen oder vor Gericht zu gehen ... ohne Vertrag ist die Beweisführung, wer wem was genehmigt hat oder nicht ohnehin schwierig.

 

Liebe Grüße

Birgit

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Hallo Birgit,

 

vielen Dank für deine Ausführungen.

Ich habe mir fast schon gedacht, dass die Rechtslage kompliziert ist.

Jetzt weiß ich mehr.

 

"Großen Wind " will ich auch gar nicht machen.

Meinetwegen kann das Foto in die Zeitung, aber als ich das sah, habe ich mir halt überlegt, ob das alles so richtig ist.

Meine Frage ist also rein interessehalber, nicht, weil ich mich streiten will.

ICh streite mich nie. Das ist mir viel zu anstrengend ;)

Mich hat es aber wirklich mal interessiert, wie sich das mit den Urheberrechten verhält.

 

Vielen Dank für deine Auskunft

Liebe Grüße

Sabine

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Hallo Sabine,

 

ach, bei bestimmten Dingen sollte man schon daran denken zu klagen und sich auf Streit einlassen, sonst wird mit einem umgesprungen, weil die Leute den Eindruck bekommen - Mit der kann man es ja machen!

Aber hier wäre ein Rechtsstreit wahrscheinlich einfach übertrieben - solange dir nicht wirklich Schaden entsteht. Allerdings wäre es mir persönlich auf jeden Fall eine Mail an entsprechende Person wert, in der ich mal dezent auf die Rechtslage hinweisen würde sowie dass man ja kein Egomane ist, aber gewisse Dinge und Tätlichkeiten zumindest einer höflichen Anfrage unterliegen. Ich denke, solche Hinweise regen "gedankenlose" Mitmenschen dann auch beim nächsten Fall an, mitzudenken. ;)

 

Liebe Grüße

Birgit

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Hallo Birgit,

 

ich war gestern auch ganz überrascht, als ich auf dem Elternabend der Grundschule neben der Zustimmung zur Veröffentlichung meiner persönlichen Daten in einer Klassenliste auch die Zustimmung für das Fotografieren meiner Kinder und den Abdruck der Bilder in regionalen Zeitungen bei Veranstaltungen geben musste.

Da habe sich wohl doch mehr Leute beschwert, als ich mir vorstellen kann.

 

Sachen gibts.

 

LG

Sabine

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Hallo Birgit,

 

ich war gestern auch ganz überrascht, als ich auf dem Elternabend der Grundschule neben der Zustimmung zur Veröffentlichung meiner persönlichen Daten in einer Klassenliste auch die Zustimmung für das Fotografieren meiner Kinder und den Abdruck der Bilder in regionalen Zeitungen bei Veranstaltungen geben musste.

Da habe sich wohl doch mehr Leute beschwert, als ich mir vorstellen kann.

 

Sachen gibts.

 

Bei uns (in Österreich, vielleicht auch nur in Niederösterreich) ist das Standard. Schon im Kindergarten und nun auch in der Schule bekommen die Eltern ein Formular, bei der sie ihr Einverständnis geben, dass ihre Kinder fotografiert und die Fotos in der Zeitung gedruckt werden dürfen. Und das müssen wir dann jedes Jahr erneuern.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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@Sabine und Berta:

 

So ist das auch normal. Bei Kindern muss natürlich noch der zusätzlich zur Veröffentlichungsgenehmigung die Einverständniserklärung der Erziehungsbevollmächtigten gegeben werden, sie überhaupt abzulichten.

 

Bei Erwachsenen bzw. Modellen regelt jeden dieser Punkte der Standartvertrag, den man mit dem Fotografen bzw. der Bilder abschließt. Es wird genau geregelt, wie und wo die Bilder veröffentlicht werden dürfen, die Honorarfrage und natürlich eine Klausel, dass das Persönlichkeitsrecht des Models nicht verletzt werden darf, auch wenn die Bilder ausdrücklich privat oder gewerblich (mit oder ohne Honorar) genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Heißt Klartext: Findet sich das Model z. B. auf einer Erotikseite wieder, ohne dass es ein Erotikmodel ist und das auch nicht sein möchte - gehts dem Fotograf im Zweifelsfall (bzw. Klagefall) an den Kragen.

 

Liebe Grüße

Birgit

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Ein Foto ist ein künstlerisches Werk - wie ein Buch auch. Das Urheberrecht hat demnach der, der das Werk herstellt. Also der Auslöserdrücker.

 

Das mit den Modell-Rechten kann übrigens ein ziemlicher Aufwand sein. Ich habe gerade ein Fußballbuch für Kinder und Jugendlicher geschrieben. Im "Nebenjob" gehörte auch das Anfertigen von Fotos dazu. Da ist es dann Pflicht, von den Eltern jedes Kindes eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben zu lassen. Gerade bei Spielszenen, die im normalen Trainingsbetrieb entstanden sind, kann das Beschaffen der Erklärungen recht mühselig sein.

Auch das ist ein Grund, warum sich jeder Autor die Verwendung von eigenen Fotos extra honorieren lassen sollte - zusätzlich zum Autorenhonorar.

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