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InezCo

Lesungshonorar in Bibliotheken ohne MWSt?

Empfohlene Beiträge

Hallo, Ihr Lieben,

 

ich bin verwirrt. Seit kurzem bin ich vorsteuerabzugsberechtigt (was für ein Wort). Nun habe ich für eine Lesung, die ich demnächst in einer Stadtbücherei halten werde, einen Vertrag mit Honorarvereinbarung erhalten. Bibliotheken zahlen keine Mehrwertsteuer, habe ich gehört. Was mache ich jetzt? Muss ich jetzt von meinem Lesungshonorar selbst 19% ans Finanzamt abführen? Oder muss ich gar nichts abführen, da mir ja auch nichts gezahlt wird?

 

Verwirrte Grüße

 

Inez

 

Kleiner Nachtrag: Als ich Lesung und Honorar vereinbart habe, wusste ich noch nicht, dass ich bald darauf MwSt. nehmen würde ...

Rebel Sisters 1: Die Pilotin (Lübbe, Juli 2024)

www.inez-corbi.de

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Muss ich jetzt von meinem Lesungshonorar selbst 19% ans Finanzamt abführen?

 

Ja, musst du. Leider. Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, musst du von deinen Einnahmen, also Tantiemen, Lesungshonorare, VG Wort-Einnahmen, 7 % bzw. 19 % abführen. Auch wenn der Veranstalter die nicht zusätzlich zahlt (öffentliche Institutionen wie Stadtbibliotheken oder ein e.V. wie der Friedrich-Bödecker-Kreis machen das nicht, weil sie ja selbst nicht vorsteuerabzugsfähig sind).

 

LG Luise

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Hallo Inez,

 

meiner Erfahrung nach ist das Verhandlungssache; ich habe bisher in den meisten Fällen auch von den Bibliotheken das Honorar zzgl. Mehrwertsteuer bekommen. Wenn die Bibliotheken ein Buch kaufen, sagen sie ja auch nicht, dass sie den Preis ohne Mehrwertsteuer bezahlen, sie zahlen anstandslos die 7 Prozent Steuer; und wenn sie ein neues Regal kaufen, bezahlen sie die 19 Prozent an den Möbellieferanten. Warum sollte das bei Autoren anders sein? Ich würde ihnen an deiner Stelle sagen, dass du als professionell Schreibende mehrwertsteuerpflichtig bist, und die MwSt. auf das Honorar draufrechnen musst.

 

Eine für mich akzeptable Ausnahmelösung sind Pauschalhonorare, z.B. 500 Euro all inclusive. Dann kümmere ich mich selbst um die Fahrtkosten und um die Mehrwertsteuer. Manchmal wollen es Schulen oder Bibliotheken lieber so haben, weil sie noch genau 500 Euro im Veranstaltungsbudget haben und sicher gehen wollen, dass alles damit abgedeckt werden kann.

 

Herzliche Grüße,

 

Titus

Was hat Putin 1985-1990 in Dresden gemacht? Einige Einblicke und ein Trailer zum aktuellen Roman "Der letzte Auftrag", gedreht vor der ehemaligen KGB-Villa dort.

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Auch wenn der Veranstalter die nicht zusätzlich zahlt (öffentliche Institutionen wie Stadtbibliotheken oder ein e.V. wie der Friedrich-Bödecker-Kreis machen das nicht' date=' weil sie ja selbst nicht vorsteuerabzugsfähig sind). [/quote']Ähm, was für eine Begründung soll das denn sein? Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunde im Supermarkt muss ja trotzdem die Mehrwertsteuer beim Einkaufen bezahlen - er bekommt halt nur einen Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer genannt.

 Was bedeuten würde, wenn man für solche Kunden liest etc., dann stellt man ihnen entweder ein Honorar in Rechnung, auf das man selbst schon die MwSt aufgeschlagen hat, und macht schon bei der Vereinbarung der Veranstaltung ein Brutto-Angebot. Oder, wenn diese Institutionen selbst nur ein pauschales Angebot machen, das man annehmen kann, oder man lässt es bleiben, dann muss man sich halt damit abfinden, dass es ein Bruttoangebot ist :(

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Ich würde mich an Deiner Stelle auch mal erkundigen, wer wirklich das Honorar zahlt. Ich habe auch schon erlebt, dass die Gemeindeverwaltung oder die Buchhandlung das eigentlich übernehmen. Dann kannst Du mit der Steuer zuschlagen.

Ruf an und frag nach, wie sie es gewöhnlich halten, vermutlich bist Du nicht die einzige Ust-pflichtige Autorin, die dort schon mal gelesen hat.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Auch wenn der Veranstalter die nicht zusätzlich zahlt (öffentliche Institutionen wie Stadtbibliotheken oder ein e.V. wie der Friedrich-Bödecker-Kreis machen das nicht' date=' weil sie ja selbst nicht vorsteuerabzugsfähig sind). [/quote']Ähm, was für eine Begründung soll das denn sein? Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunde im Supermarkt muss ja trotzdem die Mehrwertsteuer beim Einkaufen bezahlen - er bekommt halt nur einen Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer genannt.

 

 

Ihr habt völlig recht, meine Argumentation war ziemlich unsinnig.

Ich hatte die Festsätze vom Friedrich-Bödecker-Kreis im Kopf, die auch nicht verhandelbar sind, und da ist man dann natürlich blöd dran, wenn man als Autor mehrwertsteuerpflichtig ist, weil man dann im Endeffekt weniger übrig hat als ein Autor, der es nicht ist.

 

LG Luise

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Danke, ihr Lieben.

 

Dann werde ich wohl erstmal bei der Bücherei nachfragen (die natürlich jetzt erstmal Ferien hat  >:(). Und dann evtl. beim Finanzamt nachhaken. Wenn ich Näheres weiß, stelle ich es hier ins Forum.

 

Danke und liebe Grüße

 

Inez

Rebel Sisters 1: Die Pilotin (Lübbe, Juli 2024)

www.inez-corbi.de

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Ich weiß von Kollegen, dass sie - um solche Diskussionen mit den Veranstaltern zu vermeiden ;) - nur ihr Bruttohonorar nennen. Bei Bedarf wird dann die Mehrwertsteuer separat aufgeführt.

 

LG,

Christine

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Ja, korrekt. Für Lesungshonorare fallen 19 % Umsatzsteuer an. Außer, die Lesung wird aufgezeichnet, um später woanders wiedergegeben werden zu können.

Genaueres findet man hier:

 

(Link ungültig)

 

LG,

eva v.

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Christine Spindler

Danke Eva,

 

dann bin ich ja froh, dass ich meinem Steuerberater auch weiterhin glauben darf. Den Link hab ich gebookmarked, denn diese ganzen Ausnahmen und Sonderfälle könnten auf mich ja auch mal zutreffen.

 

Und um noch kurz auf das ursprüngliche Threadthema zurückzukommen: ich erlebe auch immer mal wieder, dass eine Bibliothek die MWSt nicht zahlen will, genau mit dem Argument, das Inez angeführt hat. Darauf habe ich aber immer beharrt und das wurde jedes Mal anstandslos so bezahlt. Entweder wissen sie es wirklich nicht besser, oder sie versuchen halt ihr Glück.

 

Sonnige Grüße

Christine

Hört mal rein in meinen Podcast: https://anchor.fm/tinazang

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Ich würde ihnen an deiner Stelle sagen' date=' dass du als professionell Schreibende mehrwertsteuerpflichtig bist, und die MwSt. auf das Honorar draufrechnen musst.[/quote']

 

 

Äh ... jetzt bin ich verwirrt. Nicht jeder professionell Schreibende ist zwingend MwSt pflichtig. Immerhin gibt es noch die 'Kleinunternehmer Regelung'. Oder versteh ich da grade was miss?  :-?

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Ich würde ihnen an deiner Stelle sagen' date=' dass du als professionell Schreibende mehrwertsteuerpflichtig bist, und die MwSt. auf das Honorar draufrechnen musst.[/quote']

 

 

Äh ... jetzt bin ich verwirrt. Nicht jeder professionell Schreibende ist zwingend MwSt pflichtig. Immerhin gibt es noch die 'Kleinunternehmer Regelung'. Oder versteh ich da grade was miss?  :-?

 

Das ist richtig. Wer als "Kleinunternehmer" nicht für die Umsatzsteuer optiert hat, muss keine entrichten, darf dann allerdings auch keine in Rechnung stellen. Es entfällt dadurch jedoch auch die Vorsteuerabzugsberechtigung.

 

Hier dazu mehr:

 

(Link ungültig)

 

LG,

eva v.

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Ich hole den Thread nochmal hoch. Inzwischen konnte ich mit Bücherei und dem Finanzbeamten meines Vertrauens  ;D reden.

 

Ja, ich muss Umsatzsteuer auf die Lesung zahlen, sagt das Finanzamt, auch wenn ich sie nicht einnehme. Und die Bücherei kann es jetzt nicht mehr drauflegen, weil es schon gebucht ist, aber wenn sie es früher gewusst hätten, hätten sie die zusätzliche Umsatzsteuer schon bezahlt. Na dann.

 

Vielen Dank nochmal an alle sagt

 

Inez

Rebel Sisters 1: Die Pilotin (Lübbe, Juli 2024)

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