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(Lars)

Texte verstorbener Kollegen

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HALLO zusammen!

 

Und wieder trete ich mit einer Frage an Euch heran (was sonst? :o)

 

Folgendes: Ich plane ein neues Buch. Dazu habe ich ein Nchwort, das ein verstorbener Freund mir geschrieben hat. Es erschien in einem thematisch identischen Buch 1998 und soll ggf. auch in dem neuen Projekt einfließen.

Darf ich das so einfach übernehmen?

 

Das selbe gilt für ein Interview, dass ich mit einem NASA-Mitarbeiter (übrigens Mittüftler der Mondrakete) und Kollegen 1998 für ein anderes Buch führte. Auch dieser gute Mann verstarb vor einigen Jahren. Auch dieses Interview möchte ich in das neue Buchprojekt einfügen, das es ausgezeichnet, ja vortrefflich zum Thema passt.

 

Wie sieht bei solchen Dingen die Rechtslage aus? Sehe ich mal wieder Probleme - wo keine sind?! :s01

 

Beste Grüße

Larrs :s13

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Hi Lars,

dank gewisser Rechtsanwaltskreise in D. darf man ja im Internet unter Laien keine konkreten Rechtsauskünfte einholen oder erteilen. Unantastbar wird man dadurch, dass man von einem möglichen allgemeinen Fall erzählt: Gesetzt den Fall, da wäre einer, der vielleicht möglicherweise...

 

Deshalb kann natürlich auch ich dir leider keine konkreten Auskünfte geben. Ich kann dir nur von Gerüchten erzählen, aus denen du deine Schlüsse ziehen magst.  8)

 

So habe ich gehört, dass die Rechte von Autoren auf ihre Rechtsnachfolger übergehen, die in D. von der VG Wort verwaltet werden. Man könnte also dort nachfragen.

Anders ist das bei kleineren journalistischen Formen wie Interviews. Also Journalist A interviewt Professor B z.B. für den Spiegel. Dann dürfte er - sofern der Spiegel das zulässt, das Interview auch an die FAZ verkaufen. Der gute Ton: Man lässt dem Professor dann die Kopie zukommen.

 

Im Zweifelsfall berät dich die VG Wort - die dürfen das ;-)

Schöne Grüße,

Petra

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HALLO!

 

Hab es schon geklehrt: kann es nehmen, kein Problem! In der "Szene" sehen wir das so oder so nicht so eng ;)

 

Beste Grüsse

Lars  :s13

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