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AstridV

Dieses Jahr nichts von der VG-Wort?

Empfohlene Beiträge

Bin fassungslos.

 

Jetzt hab ich mir dank Eurer freundlichen Beratung eben muehsam eine nette E-Mail an die VG Wort aus den Fingern gesogen, und was bringt mir die Post eben?

'nen Scheck!

Und der ist so richtig klasse und reicht auch zu mehr als zum Lolli. Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich und verspreche, in Frankfurt einen auszugeben.

 

Alles Liebe von Pferdescheumach-Charlie mit Scheck

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Hallo Christoph,

 

auf diese Theorie hatte ich mich bei meinem Telefonat damals auch bezogen und erhielt zur Antwort, dass es ja so furchtbar viele Daten wären, die da bearbeitet werden müssten und die VG-Wort nur eine dünne Personaldecke hätte ... :-/

 

Nun liegt dieses Telefonat schon ca. 5 Jahre zurück und es ist natürlich gut möglich, dass neue technische Möglichkeiten der Erfassung auch eine zeitnah ermittelte Ausschüttung ermöglichen.

 

Das wäre wünschenswert und sehr erfreulich.

Viele Grüße

Monika

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Ich habe heute auch meinen ersten Scheck von der VG-Wort erhalten :-) Für eine Kurzgeschichte, die in diesem Jahr in einem Schullesebuch erschienen ist - so schnell hätte ich gar nicht mit einem Scheck gerechnet.

 

Liebe Grüße

Lisa

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Ein Autor bekommt nur etwas für die Bücher, die in seinem Land in den Bibliotheken stehen, oder? Oder würde ein deutscher Autor, der bei einem Österreichischen Verlag veröffentlicht hat, auch etwas für Bücher bekommen, die in Österreich in den Biblitotheken ausgeliehen werden?

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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Hier (Link ungültig) (Link ungültig) wird erklärt, was man melden muss und was nicht.

 

Romane muss man nicht melden.

Kinderbücher auch nicht.

Sachbücher dagegen schon.

Beiträge in Zeitungen, Zeitschriften, im Radio, im Fernsehen auch.

 

Und Pseudonyme muss man unbedingt melden, dafür gibt's online auch ein eigenes Formular.

 

Ich wünsche uns allen fette Schecks -

 

Barbara

 

Hallo Barbara,

 

ich denke, das beantwortet meine Fragen. Ich muss mein zweites Buch also nicht melden? Ich habe VG Wort schon deshalb angeschrieben, weil ich einfach nicht die richtige Stelle auf deren HP fand. Einen Werkvertrag habe ich bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen.

 

Auch ich gehöre dieses Jahr offenbar noch nicht zu den glücklichen Scheckempfängern, obwohl ich weiß, dass mein Debüt in beiden Bibliotheken hier bei uns mit (wie man mir mitteilte) sehr guten Ausleihzahlen steht. Naja, vielleicht nächstes Jahr. Da es noch alles recht neu für mich ist, habe ich ständig Sorge etwas falsch zu machen ...  :-/ Mein Pseudonym ist z.B. im Grunde keins, weil Helene mein zweiter Vorname ist, aber ich meine das auch so vermerkt zu haben.

 

LG Silvia

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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Hallo liebe Silvia,

 

aber wenn du auch nur ein bisschen unsicher bist, ob deine zwei Namen in der Datenbank der VG Wort registriert sind, solltest du die "Helene" vielleicht doch noch mal ausdrücklich als Pseudonym melden?

 

Das geht relativ leicht hier:

(Link ungültig)

 

Nachdem man sich (bei erster Benutzung des Meldeprogramms) durch die Fragebögen gehangelt hat, kommt man zu einem Formular, das man ausdruckt und einschickt.

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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Ein Autor bekommt nur etwas für die Bücher' date=' die in seinem Land in den Bibliotheken stehen, oder? Oder würde ein deutscher Autor, der bei einem Österreichischen Verlag veröffentlicht hat, auch etwas für Bücher bekommen, die in Österreich in den Biblitotheken ausgeliehen werden?[/quote']

Hallo AngelikaD!

Mit Sicherheit kann ich das nicht sagen, weil ich noch nicht so lange bei der österreichischen Verwertungsgesellschaft litera mechana angemeldet bin, aber soweit ich weiß, arbeiten die Verwertungsgesellschaften zusammen - und das was von dir in österreichischen Bibliotheken und z.B. von mir in deutschen Bibliotheken entliehen wird, wird auch aufgrund dieser Zusammenarbeit erfasst und vergolten.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Danke Barbara, ich werde mich mal dort umsehen. Aber ich schätze, dass es für mich einfach noch zu früh ist, um auf Erträge zu hoffen.

 

Herzlichst

Silvia

 

P.S. Gerade habe ich gesehen, dass mein Pseudonym tatsächlich nicht als solches eingetragen war. Dabei dachte ich, es wäre eindeutig, weil es schlicht mein zweiter Vorname und mein offizieller Familienname ist. :-? Man lernt doch nie aus. Nochmal herzlichen Dank. vor allem für den Link. So blieb mir das lästige Suchen erspart.

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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Ich habe mal bei VG Wort nachgefragt und heute folgende Antwort erhalten. Für die Jungautoren unter uns, vielleicht eine wertvolle Info.

Die erfahrenen Autoren können die Aussagen möglicherweise bestätigen, oder?

 

Herzlichst

Silvia

 

...bei den Meldeverfahren der VG WORT wird zwischen wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Texten unterschieden. Die Abteilung Wissenschaft ist eine Meldeabteilung. In dieser Abteilung müssen Sie Ihre jeweiligen Veröffentlichungen melden.  

 

Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken hingegen ist eine Erhebungsabteilung, welche die Literatursparten Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur umfasst. Erhebungsabteilung bedeutet, dass eine Vergütung an Wahrnehmungsberechtigte nur dann erfolgt, wenn uns Ausleihdaten von deren Werken aus öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden. Zu diesem Zweck werden uns Bibliotheken in Deutschland im Auftrag der Kultusministerkonferenz vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken aus und weisen die Tantiemen inklusive des Reprographiesockels aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Solange keine Ausleihresultate vorliegen, hören Sie nichts von uns, da wir keine Negativbescheide versenden, um die Verwaltungskosten gering zu halten. Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken vergehen erfahrungsgemäß einige Jahre.

 

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Bibliothekstantieme

Die Trevelyan Schwestern - Jetzt geht es um Liebe

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P.S. Gerade habe ich gesehen' date=' dass mein Pseudonym tatsächlich nicht als solches eingetragen war. Dabei dachte ich, es wäre eindeutig, weil es schlicht mein zweiter Vorname und mein offizieller Familienname ist.  :-?[/quote']

Das war auch mein erster Gedanke, liebe Silvia - aber dann fiel mir ein, dass diese Daten ja höchstwahrscheinlich längst nicht mehr durch Menschenaugen abgeglichen werden. Und Computer nehmen die Dinge doch meistens sehr wörtlich ... ;)

 

Ich wünsche dir bald dicke Schecks von der VG Wort -

 

Barbara

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push, weil mich jemand nach der VG Wort gefragt hat.

man muss sich zwar durch den ganzen Thread lesen, aber da steht einiges (wenn man es denn findet ;-) )

 

Gruß

Annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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Die letzten drei Jahre nämlich trotz diverser Veröffentlichungen nicht.

... das ist irgendwie verdächtig. Als ich mal 3 Jahre keinen Scheck bekam, hatte die VG-Wort meine enue Anschrift nicht. Ich hatte einfach vergessen diese zu melden. Vielleicht hast du ja auch einen solchen Adresswechsel oder was ähnliches ??

LG

Bea

ps: ich bekam alles für die vergangen Jahre nachgezahlt.

"Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige." Seneca

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Meine aktuellen Adressdaten besitzt die VG Wort, daran liegt es sicher nicht. Ich habe dann vergangenen November an der Sonderausschüttung Bibliothekstantieme teilgenommen (und dafür zwei Meldebögen vollgekritzelt). Jetzt bin ich nur gespannt, wie lange es dauern wird, bis auf diese Sache nun eine Ausschüttung folgt. Hat da jemand Erfahrungswerte?

 

Liebe Grüße

Petra

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Ich habe dann vergangenen November an der Sonderausschüttung Bibliothekstantieme teilgenommen (und dafür zwei Meldebögen vollgekritzelt). Jetzt bin ich nur gespannt, wie lange es dauern wird, bis auf diese Sache nun eine Ausschüttung folgt. Hat da jemand Erfahrungswerte?

 

Einen genauen Zeitraum kann ich dir nicht sagen, aber Einsendeschluss für die Anträge ist der 31.1. (also heute) - dann werden sicher noch einige Wochen ins Land gehen, bis alles ausgewertet ist und die Zahlungen fließen.

 

Liebe Grüße

Brigitte

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Ich hole - same procedure as every year ... - mal wieder diesen Thread fuer alle Menschen, die wie ich beim Thema VG Wort in Schnappatmung verfallen, weil sie mal wieder nuescht kapieren.

Mir wurde gerade erklaert, ich haette mein Sachbuch anders als meine Romane MELDEN muessen.

IST DAS ETWA WAHR?

Heisst das, weil ich zu doof war, mein von Bibliotheken geliebtes Sachbuch zu melden (wie meldet man bloss?), hab ich jetzt (wieder mal) Geld verschenkt?

Muss man noch irgendwelche Buecher (Uebersetzungen, Sprachlehrbuecher ...) melden?

Wie viel Geld ich verschenkt habe, moechte ich ueberhaupt nicht wissen, UEBERHAUPT NICHT ... nur, was ich jetzt machen kann, damit ich nicht noch mehr verschenke ...

 

Durch den Wind

gruesst Charlie-Geldverschenker

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Ja, liebe Charlie,

 

dein Sachbuch gehört (vermutlich) in den wissenschaftlichen Bereich und du musst es melden. Also du darfst es melden.  :)

(Link ungültig)

 

Du hast ja schon eine Registrierungsnummer und kannst dich damit sicher anmelden. Wenn nicht, bekommst du die. Dann gibst du eben genau ein, was du geschrieben hast. Fertig. Soweit ich weiß, kannst du ein Buch auch jetzt noch melden - also nicht nur im Jahr der Veröffentlichung. Aber da fragst du am besten nach - einfach mailen oder anrufen.

 

(Zitat aus der VG-Wort Internetseite:)

Wie weit zurück kann man melden?

Die Möglichkeit rückwirkend zu melden, gilt bis zum Jahr des Vertragsabschlusses.

Beispiel: Sie haben im Januar 2007 einen Vertrag mit uns geschlossen. Laut Verteilungsplan könnten Sie (bis zum 31. Januar 2008) rückwirkend auch Ihre Beiträge aus dem Jahr 2005 anmelden. (Das Jahr 2007 minus die zwei Vorjahre)

Aber (!!!) ...Ihr Vertrag wurde ja erst im Jahr 2007 geschlossen. So können Sie nur Beiträge anmelden, die ab dem 01.01.2007 ausgestrahlt worden sind - nicht davor...

 

Viel Erfolg! Yvonne

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Liebe Charlie,

 

alles kein Problem, das kannst du immer noch melden. Geht online ganz einfach und dann bekommst du das Geld eben in der nächsten Runde.

 

 

Herzliche Grüße

Susanne - die auch schon Meldungen verschwitzt hat

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Vielen Dank!

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Hallo zusammen!

Ehrlich gesagt, ist das Ganze um VG-Wort für mich sehr unverständlich!

Da ich öfters Einladungen zu irgendwelchen VG-Wort Wahlen bekomme, weiß ich, dass ich dort registriert bin. Trotzdem gehe ich leer aus, obwohl ich immer wieder höre, dass meine Bücher in den Bibliotheken ausgeliehen werden.

Woher weiß ich ob die Bibliotheken melden, dass meine Bücher ausgeliehen werden? Kann man das nachprüfen? Oder muss ich die Ausleihen darauf hinweisen?

 

Herzlichst

Deana

P.S. Bitte nicht schimpfen  http://smilies.montsegur.de/17.gif

"Deana Zinßmeister ist in der obersten Riege deutscher Historienroman-Autorinnen angekommen (Alex Dengler, führender Buchkritiker)&&Homepage: www.deanazinssmeister.de

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