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AstridV

Dieses Jahr nichts von der VG-Wort?

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Und was macht man nun, wenn man nicht vier Jahre warten moechte?

 

Ich aehhh moecht' ja keinesfalls gesagt haben, dass ich gern vier Jahre AUF GELD warte ... ich dachte nur, ich haette da wie ueblich gar nichts zu moechten.

 

Aber wenn jemand einen Tipp haette, der Gold bzw. Geld wert waere - er wuerde hier auf sehr viel Dankbarkeit stossen.

 

Mein erstes Buch ist ebenfalls im Herbst 2007 erschienen und meine sechs Buecher sind meinen Informationen nach nicht ueberdurchschnittlich, aber ordentlich in Bibliotheken vertreten.

 

Vielen Dank!

Charlie

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Wer hat denn das mit den vier Jahren erzählt? Von so einer Frist weiß ich nichts.

Meines Wissens ist es so: Man veröffentlicht - z.B 2007 - einen Roman (und schließt spätestens im selben Jahr einen Vertrag im der VG Wort, denn ich glaube, rückwirkend gilt der Vertrag nicht). Der Roman wird von Büchereien gekauft und in die Regale gestellt- vielleicht schon 2007, vielleicht auch erst 2008. Dann wird er ausgeliehen - früher oder später. Wird er oft genug ausgeliehen, taucht er früher oder später auch in den Daten auf, die die VG Wort bei ausgewählten Büchereien erhebt. Dann bekommt man im folgenden Jahr Geld von der VG Wort.

 

Anders gesagt: ein paar Unwägbarkeiten gibt es schon. Ich habe z.B. in den ersten Jahren nichts bekommen, weil ich nur Sachen übersetzt hatte, die selten in Büchereien stehen (Heftromane).

 

Liebe Charlie, dein Scheck braucht vielleicht einfach ein paar Tage länger bis nach Engeland?

 

Ich drücke euch jedenfalls allen die Daumen.

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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Der Wahrnehmungsvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar des Jahres, in dem er abgeschlossen wird. Eigentlich müsste man daher gleich im Folgejahr bei der Verteilung dabei sein, so war es jedenfalls damals bei mir.

Für im Ausland lebende Autoren gelten unter Umständen Besonderheiten, ich meine, mal irgendwo so was gelesen zu haben. Im Zweifelsfall einfach die VG Wort anschreiben/mailen und nachfragen.

 

Ansonsten scheint es manchmal wirklich Glückssache zu sein, gleich von Anfang an in die Verteilung zu kommen. Ich habe auch schon von Kollegen gehört, die jahrelang leer ausgingen, obwohl sie zum Zeitpunkt der Anmeldung diverse Bestseller am Markt hatten, die garantiert in allen Bibliotheken massenhaft vertreten waren, und dass es erst nach ausdrücklicher Beschwerde klappte.

 

Natürlich ist immer darauf zu achten, Namen und Pseudonyme so anzumelden, dass sie jeweils zurechenbar sind, sonst kann da nichts gehen.

 

LG,

eva v.

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Vielen Dank, Eva!

 

Noch eine letzte doofe und unverschaemte Frage:

Weiss jemand, wo ich die Mail-Adresse eines Zustaendigen von der VG Wort finde?

 

Ich bedanke mich noch einmal im Voraus. Sollte ich durch Eure Hilfe wider Erwarten doch noch an etwas Geld von der VG-Wort kommen, verspreche ich, es auf der Frankfurter Messe mit Euch zu verbraten (wenn's eins fuenfzig ist, kriegt jeder einen Lolli).

 

Alles Liebe von Charlie

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

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Hier ist eine Liste mit den Ansprechpartnern, darunter auch einige, die für die Bibliothekstantieme zuständig sind:

 

(Link ungültig)

 

Und hier noch wichtige Hinweise für diejenigen, die zwar einen Wahrnehmungsvertrag haben, aber die letzten 3 Jahre keinen Scheck bekommen haben:

 

(Link ungültig)

 

Für die Sonderausschüttung kann ein Zeitraum von zehn Jahren rückwirkend gemeldet werden. Teilnehmen können aber hieran m. W. auch Wahrnehmungsberechtigte neben den regulären Ausschüttungen u. a. mit Anthologiebeiträgen.

 

LG,

eva v.

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Da hänge ich mich mit meiner Frage doch gleich mal an.

Ich habe meinen Scheck bekommen und dieses Jahr auch das erste Mal mit einer Ausschüttung von Bibliothekstaniemen (endlich).

Aus der Ausschüttung geht aber nicht hervor, für welche Bücher diese Bibliothekstantiemen sind (ich habe inzwischen mehrere nachweislich viel ausgeliehene Bücher und der Betrag ist, nun, sagen wir mal: sehr mickrig).

Bei der alle drei Jahre stattfindenden Sonderausschüttung darf ich ja nun das melden, wofür ich keine Bibliothekstantieme bekommen habe.

Woher aber weiß ich nun, welches Buch ich bei dieser Sonderausschüttung melden darf, wenn ich nicht weiß, für welches Buch ich bereits Tantiemen bekommen habe?

 

LG Luise

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Vielen Dank, Eva!

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Hallo Luise,

 

wenn du an den Ausschüttungen teilgenommen hast, kannst du m. W. noch  belletristische Anthologie- oder Zeitschriftenbeiträge zur Sonderausschüttung anmelden, bzw. die anderen in dem hierzu genannten Link aufgeführten Sparten wie Kinder-/Jugendbuch/Lyrik. Dem Link zufolge startet kommenden Herbst wieder eine Sonderausschüttung; wer also bislang trotz Wahrnehmungsvertrag leer ausgegangen ist, sollte zu Beginn der Meldefrist die vorgeschriebenen Formulare anfordern.

 

Soweit ich weiß, kann man sich bei der jährlichen Ausschüttung auch eine Einzelabrechnung erstellen lassen, allerdings gegen Erhebung einer Gebühr. Wie viel diese derzeit beträgt, kann man sich auf der VG Wort Website raussuchen.

 

Einzelne Bücher aus der normalen Belletristik trotz jährlicher Ausschüttung zu melden bringt insofern nichts, als bei der stichprobenartigen Ermittlung die Entleihvorgänge mit Autorennamen abgeglichen werden, nicht mit Buchtiteln, vgl. hier:

(Link ungültig)

 

Man findet überhaupt sehr viele Informationen auf der Website der VG Wort, u. a. auch Verteilungspläne.

 

LG,

eva v.

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wenn du an den Ausschüttungen teilgenommen hast, kannst du m. W. noch  belletristische Anthologie- oder Zeitschriftenbeiträge zur Sonderausschüttung anmelden, bzw. die anderen in dem hierzu genannten Link aufgeführten Sparten wie Kinder-/Jugendbuch/Lyrik.

 

Ja, um Kinderbücher geht es bei mir.

Aber wenn ich nun bereits Bibliothekstantiemen bekommen habe, heißt das, ich kann bei der Sonderausschüttung nicht mehr teilnehmen, auch wenn ich evtl. nicht für alle meiner Bücher die Biblitohekstantiemen bekommen habe? Man darf ja nur für die Sonderausschüttung melden, wofür man NICHT bereits Bibliothekstantiemen bekommen hat.

Das werde ich mal bei der VG Wort nachfragen (die HP beantwortet mir diese Frage leider nicht).

 

LG Luise

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@Luise: Die Homepage der VG Wort ist ein Buch mit sieben Siegeln, aber die Mitarbeiter sind sehr nett und hilfsbereit wenn man anruft und kümmern sich auch (nach meinen Erfahrungen).

 

@charlie: Also ich werde auf jeden Fall bei der VG Wort anrufen, wenn kein Scheck kommt. Weil es definitiv nicht sein kann, dass ich bei der Prüfung mit meinen Titeln nicht aufgetaucht bin (man hatte auch schon angemerkt, dass ich dieses Jahr, nachdem alles geklärt ist, dann auch dabei sein müsste). Ich bin seit 2001 mit Titeln vertreten, der letzte wurde von der Einkaufsstelle der zentralen Bibliotheken vorgeschlagen, und ich finde mich via Google ständig in Bibliothekenlisten ... also mehr Argumente braucht es da für mein Empfinden nicht.

Wenn du sicher bist, dass du auch gut vertreten bist, würde ich an deiner Stelle auch einfach anrufen und freundlich nachfragen, wenn nichts kommt.

 

Liebe Grüße

Birgit

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Hallo Christa,

die Info kam von mir.

 

Mir wurde am Telefon bei der VG-Wort auf Nachfragen einmal gesagt, dass sich die Auschüttungen auf Zahlen beziehen, die 4 (!) Jahre zurückliegen.

 

Das bedeutet, dass ein Debutautor 4 Jahre warten muss, ehe sein Buch bei der VG-Wort Beachtung findet, weil es so lange dauert, bis die Daten der Büchereien ausgewertet sind.

 

Zumindest in meinem Fall trifft das so zu.

Die ersten drei oder vier Jahre nach meinem ersten Roman gab es nix.

Jetzt steigert es sich von Jahr zu Jahr, so wie sich auch meine VÖs gesteigert haben.

 

Die Hörbücher, die in vergangenes Jahr gemeldet hatte, waren aber diesmal schon mit drin, ebenso das Geld für einen Schulbuchtext.

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo Petra,

 

ich habe die Bücher online gemeldet.

Dafür gibt (gab?) es dort ein Formular.

 

Ich hoffe sehr, dass es noch dort ist, denn ich muss auch noch drei Hörbücher nachmelden.

 

Liebe Grüße

Monika

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Für Hörbücher gibt es ein Extraformular.

 

LG

 

Inken, deren Scheck auch erst gestern gekommen ist. Anscheinend ist die Post in der Eifel etwas langsamer ;)

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Hallo,

 

also ich habe direkt im Jahr nach meiner ersten Veröffentlichung und Meldung bereits eine Ausschüttung erhalten. Das es vier Jahre dauert muss im Einzelfall also nicht stimmen. Vorgestern kam auch der diesjährige Scheck an, und es ist wie Monika sagt: die Ausschüttung steigt passend zu den Veröffentlichungen.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Im Jugenbuchforum bestätigt eine Kollegin gerade die 4-Jahres-Theorie.

Auch sie sagt:  Die Daten, die der jährlichen Ausschüttung zu Grunde liegen, sind schon etwas betagt.

( 3 - 4 Jahre alt )

 

Vielleicht macht die VG-Wort für Bestseller eine Ausnahme. Die Trolle sind ja gleich voll durchgestartet. Autoren von Nicht-Bestsellern müssen sich hingegen ein paar Jahre gedulden.

 

Liebe Grüße

Monika

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Die Daten, die der jährlichen Ausschüttung zu Grunde liegen, sind schon etwas betagt.

( 3 - 4 Jahre alt )

 

Vielleicht macht die VG-Wort für Bestseller eine Ausnahme. Die Trolle sind ja gleich voll durchgestartet. Autoren von Nicht-Bestsellern müssen sich hingegen ein paar Jahre gedulden.

 

Das habe ich auch gerade gedacht, Monika. Also habe ich mir die entsprechenden Meldeformulare für den Herbst mal gespeichert.

Soweit ich gesehen habe, kann man auch online melden, braucht dafür aber ein Passwort. Normalerweise druckt man sich die Formulare aus und schickt sie per Post.

(Link ungültig) - da ist das für Sprachtonträger dabei.

 

Dann habe ich das richtig in Erinnerung behalten mit den vier Jahren!

 

Liebe Grüße

Christa

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Tja, dann bin ich ja mal gespannt, ob  ich dieserTage auch Post bekomme. Die letzten Jahre war wg. meiner früheren Veröffentlichungen immer was dabei; bin mal gespannt, ob der historische vom letzten Jahr das Ergebnis hochzieht.

 

Lg,

 

Lena

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Mein erster Jugendroman ist 2005 erschienen und ich habe dieses Jahr meinen vierten Scheck bekommen (obwohl ich keine Bestseller schreibe ;)).

 

Christine

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Mein erster Jugendroman ist 2005 erschienen und ich habe dieses Jahr meinen vierten Scheck bekommen (obwohl ich keine Bestseller schreibe ;)).

 

 

Mein erster Buch ist 2004 erschienen und ich habe dieses Jahr, also fünf Jahre später, zum ersten Mal Bibliothekstantieme bekommen.

Offensichtlich ist das sehr unterschiedlich und überhaupt nicht nachvollziehbar.

 

LG Luise

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Laut dem Verteilungsplan von 2007 gilt:

 

§ 19 Maßgebend für die an die Berechtigten zur Verteilung gelangenden Beträge gem. § 18 b) ist grundsätzlich der festgestellte Ausleihvorgang eines Werkes an allgemein öffentlichen Bibliotheken, wobei der Berechnung die Ausleihstatistiken des abgelaufenen und der beiden vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt werden (Revolvierung). Es erfolgt keine unterschiedliche Bewertung der Ausleihvorgänge nach Art, Genre, Ausstattung oder Preis des entliehenen Werkes.

 

§ 20 Neu hinzukommende Berechtigte erhalten rückwirkend die Beträge, die im Jahr  es Vertragsabschlusses sowie in den vorangegangenen zwei Jahren für sie angefallen sind.

 

Das ist zumindest die Theorie ... ;)

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Mein erster Jugendroman ist 2005 erschienen und ich habe dieses Jahr meinen vierten Scheck bekommen (obwohl ich keine Bestseller schreibe ;)).

Ich finde es auch wirklich schwer vorstellbar, dass die VG Wort die Ausleihdaten der Büchereien gleich zwei Mal durchackert: ein Mal, um die Bestsellerautoren rauszupicken, und dann ein paar Jahre später noch einmal, um alle anderen zu beliefern.

 

Was ich mir schon vorstellen kann, ist, dass sie manchmal in Verzug geraten. Obwohl das nicht sein sollte. Und die Regel ist es ja offenbar nicht.

 

Dass bei dem komplizierten Verfahren Fehler vorkommen, finde ich auch nicht überraschend. Nachfragen kann also sicher nicht schaden!

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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