(Spacelars) Geschrieben 9. März 2005 Teilen Geschrieben 9. März 2005 HALLO! Ich habe eine seltsame Frage: Wieviel Text eines Buches muss ich neu schreiben, damit es ein neues Buch ist?! Ich denke da an folgende Dinge: 1.: Meldung als erstauflage bei der VG Wort 2.: Wenn ein Koautor aussteigen will, aber die Rechte nicht abgibt. Man selber jedoch das Buch neu verlegen möchte. Vielleicht ist die Frage etwas sonderbare?! Weiss nicht so genau. Ich habe mal gehört: bei 80 Prozent neuen Text ist das Buch auch "neu". ??? Beste Grüße Lars <--- ich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 10. März 2005 Teilen Geschrieben 10. März 2005 Hi Lars, bei Punkt 2 darfst du natürlich das Material des Co-Autoren nicht verwenden! Wirst wohl neu schreiben müssen... Schöne Grüß, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 10. März 2005 Teilen Geschrieben 10. März 2005 Hi Lars, bei Punkt 2 darfst du natürlich das Material des Co-Autoren nicht verwenden! Wirst wohl neu schreiben müssen... Schöne Grüß, Petra Hallo Petra! das ist klar - das hätte ich eh (ist so oder so nicht so viel) Viele liebe Grüße Lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(krimimann) Geschrieben 7. April 2005 Teilen Geschrieben 7. April 2005 Es kommt bei uns halb erfolgreichen Krimi-Autoren oft vor, dass ein verlag den Löffel abgibt und der Roman dann woanders neu aufgelegt wird. Das ist kein Problem, sofern die Rechte beim Autoren liegen. Schau mal bei Wolfgang-burger.com, der hat Mordsverkehr mittlerweile beim dritten Verlag zum dritten mal rausgebracht. Ich selbst habe mal einen Vertrag ordnungsgemäß gekündigt, den Krimi ein wenig den aktuellen technischen Verbesserungen (was die Materie im Roman angeht) angepaßt und dann unter einem neuen Namen rausgebracht. Geht alles. Bei einem Co-Autoren sollte nachweisbar sein, welche teile von wem sind (etwa anhand von email-Zusendungen). Dies müssen dann fehlen. Obgleich, ohne materiellen Erfolg gibt es auch keine Schadensersatzforderung, weil ja kein Gewinn erzielt wurde, widerrechtlich oder nicht. Erst mit dem Mega-Erfolg (Schatzing etc), treten die Neider auf den Plan. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...