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Berta Berger

Normvertrag für Verfilmung?

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Hallo ihr Lieben!

 

Dass es Verlagsnormverträge gibt, weiß ich, aber gibt es so einen Mustervertrag auch für Verfilumgen?

Und wenn nicht, hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Verträgen gemacht? Worauf muss man Rücksicht nehmen, was soll drin stehen, und was lieber nicht?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Liebe Berta,

du wirst doch von der Agentur Schlück vertreten, oder? Die arbeiten wiederum in Sachen Film/Fernsehen mit der Medien Agentur Funke & Stertz zusammen, die auch für andere literarische Agenturen arbeiten. Ich denke da bist du mit solchen Fragen am Besten aufgehoben - auch agieren Filmproduktionen anders, wenn du mit so einer renommierten Agentur (Schlück plus Funke & Stertz) aufläufst. Das wirkt sich auch auf die Honorare aus ;-)

 

Liebe Grüße und viel Glück

Lisa

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Hallo Lisa!

Ja, ich werde von Schlück vertreten, aber meine Frage betrifft gar nicht mein Thrillerprojekt (da werden die Filmrechte ohnehin von meinem Agenten vertreten), es geht mir dabei einfach um eine generelle Frage - und um eine anderes Manuskript. Ich mein, jeder von uns macht sich schon im Vorfeld schlau, wie es mit Verlagsverträgen aussieht, wie die Standardverträge aussehen, worauf man Rücksicht nehmen muss. Wir holen Erkundigungen über Verlage ein, tauschen unsere Erfahrungen aus, um nicht hinterher dumm da zu stehen und irgendwo etwas veröffentlicht zu haben, wo man besser nicht veröffentlicht hätte. Und deshalb schadet es nicht, auch auf solch eine Situation vorbereitet zu sein, finde ich.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Hallo Berta,

ich meinte mit meiner Antwort nicht, dass du dich nicht im Vorfeld schlau machen oder für einen eventuellen Fall wappnen solltest. Tut mir leid, wenn du das so verstanden hast. Ich dachte nur, es ginge konkret um dein Thrillerprojekt - und da bist du ja in den besten Händen :-).

 

Liebe Grüße

Lisa

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Jetzt hätte ich es beinahe vergessen :s18 : Quidam, danke für die links.

Lisa, ich fühl mich von Schlück auch bestens vertreten. ;D nur in bestehende Verträge greifen sie nicht mehr ein, also muss sich Autorin selbst schlau machen.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Ich finde das Thema an sich interessant, weil es von vielen Filmen heißt, dass das Buch ja viel besser sei. Ich frage mich dann immer, ob die Autoren tatenlos zusehen mussten, wie ihr Werk von Filmemachern verhunzt wurde.

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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Ich finde das Thema an sich interessant' date=' weil es von vielen Filmen heißt, dass das Buch ja viel besser sei. Ich frage mich dann immer, ob die Autoren tatenlos zusehen mussten, wie ihr Werk von Filmemachern verhunzt wurde. [/quote']

 

Das hat oft garnichts mit verhunzen zu tun. Mein Buch hat lediglich 271 Seiten - würde die komplette Geschichte mit all den Nebenhandlungen verfilmt werden, wäre es ein 4-Stunden-Film.

 

Daher müssen eben viele Kompromisse eingegangen werden. Überdies ist es oft so, dass eine Buchszene spannend ist und/oder Atmosphäre aufbaut, und die gleiche Szene im Film eher als Schlafmittel herhalten könnte ...

 

Grüße

Quidam

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Was ich wissen möchte. Wer entscheidet was geschnitten, verändert, gerafft wird?

Der Produzent und der Drehbuchschreiber, oder? Und wenn es dem Produzenten zu langweilig ist, stirbt einfach eine Figur mehr oder es gibt eine Sexszene extra?

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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... Ich frage mich dann immer' date=' ob die Autoren tatenlos zusehen mussten, wie ihr Werk von Filmemachern verhunzt wurde. [/quote']

 

Ja! Denn Mitspracherecht wird nur den aller-, aller-, allerwenigsten Autoren eingeräumt.

 

Gruß

koldir

 

:)

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Was ich wissen möchte. Wer entscheidet was geschnitten, verändert, gerafft wird?

 

Das ist bei einer Buchverfilmung auch nicht anders als bei jedem anderen Film.

Der Buchautor hat kein Mitspracherecht, es sei denn, das wurde ausdrücklich vertraglich festgehalten. AndreasE könnte da sicher ein Lied von singen. Der Schluss von seinem "Das Jesus-Video" wurde im Film so verändert, dass es eigentlich eine ganz andere Geschichte wurde. Trotzdem haben sich sicher viele wegen des Films später für das Buch interessiert (und fanden es dann vermutlich besser als den Film).

 

LG Luise

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Ich finde das Thema an sich interessant' date=' weil es von vielen Filmen heißt, dass das Buch ja viel besser sei. Ich frage mich dann immer, ob die Autoren tatenlos zusehen mussten, wie ihr Werk von Filmemachern verhunzt wurde. [/quote']

 

Ja, sie haben zugesehen, nicht immer ärgerlos, nicht immer tatenlos aber zumeist wirkungslos.

 

Wenn die Filmrechte vergeben werden, hat man als Autor des Buches mit allem, was in der Folge passiert, genauso wenig zu tun, wie mit einer Lizenzausgabe auf Rätoromanisch. Nämlich gar nichts. Und man hat vertraglich auch gar nicht das Recht dazu.

 

Wenn du natürlich Frau Harry Potter bist, kannst du dir im Vertrag verbriefen lassen, dass du als göttliche Instanz über allem schweben und alles absegnen möchtest. Wenn die Produktionsfirma der Ansicht ist, das dein Buch, das bereits in 50 Ländern ein Bestseller ist, auch als Film mehrere hundert Millionen einspielen wird, dann wird sie einen solchen Passus vielleicht auch akzeptieren.

 

Oder bei einer sehr kleinen Produktionsfirma, wo der Geschäftsführer gleichzeitig Regisseur, Kameramann, Drehbuchautor und zuständig für Ich-hol-uns-mal-was-von-der-Tanke-zum-Mittag ist, da hat man vielleicht auch ein bisschen Mitmach-Möglichkeiten.

 

Oder du bist der angesehenste Literat des Landes (es darf dann allerdings keine Fotos oder Interviews von dir geben) und die Filmemacher fühlen sich an der Ehre gepackt und daran gemessen, wie kongenial es ihnen gelingt, das bisher als unverfilmbar geltende (und nur als lautloser Ausdruckstanz und Klöppelteppich-Installation umgesetzte) Stück Hochkultur auf die Leinwand zu bringen.

 

Aber Tatsache ist doch; die meisten hier - mich eingeschlossen - haben wenig genug Ahnung davon, wie man auf alle Fälle richtig gute und erfolgreiche Bücher schreibt, wir lernen noch ständig dazu, immer wieder sind auch mal Flops dabei, und Auflagenmillionäre gibt es unter uns nur eine handvoll. Wir machen es so gut wir können - aber was im Buch funktioniert, funktioniert im Film noch lange nicht. Und anders herum. Ich bin daher der Ansicht: Schuster bleib' bei deinen Leisten - da gibt's noch genug zu tun.

 

Außerdem: Kaum einer wird einen Roman verurteilen oder gar den Autor, wenn ein Film auf dessen Basis Schrott ist. Die wenigsten Leute ziehen doch überhaupt diese Verbindung. Viel interessanter ist doch, wenn eine Verfilmung überhaupt stattfindet. Denn dann kann das Buch nochmal neu aufgelegt werden. Vielleicht mit neuem Cover mit Bildern aus dem Film, oder wenigstens mit einem Aufkleber à la "Jetzt als Sat1-Filmfilm" oder was auch immer.

Das erhöht die Verkäufe der Bücher, und nur an den Büchern wird ein Autor gemessen, nicht an den Filmen auf Basis seiner Bücher.

 

Was das Filmbusiness angeht, stell es dir einfach so vor:

 

Derjenige, der das Projekt finanziert, der will das Geld wieder reinholen. Derjenige also (der Sender, das Studio, die Produktionsfirma, der Produzent, wer auch immer es ist) entscheidet über den Stoff. Und dann wird das Drehbuch eben so lange umgeschrieben, bis der Finanzier der Ansicht ist, dass nun die am meisten Erfolg versprechende (= am besten verkäufliche) Fassung vorliegt. Und wenn bei einem Testscreening das Testpublikum sich über das Ende beschwert, dann wird vielleicht auch mal ein anderes Ende nachgedreht. So "einfach" ist das.

 

Gruß,

 

Andreas

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Hallo Andreas,

 

dein Posting klingt einerseits sehr verärgert, andererseits sehr kategorisch. Ich will hier im öffentlichen Bereich nicht ins Detail gehen. Aber im mir vorliegenden Optionsvertrag sind auch die Rechte geregelt, falls die Option ausgeübt wird und das sieht ein wenig anders aus, als hier dargestellt.

 

Ich bin weder Frau Harry Potter, noch wird mein Roman von einer Ein-Mann-Firma verfilmt werden, wenn es (ich klopfe auf Holz) soweit kommen sollte. Wie gesagt, es ist ein Optionsvertrag.

 

Darin ist unter dem Punkt "Werktreue" festgehalten, dass der Produzent die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte der Autorin wahrt und das Werk nicht nachhaltig oder vom Sinngehalt her verfälschen wird.

 

Ferner stehe ich als Beraterin für das Drehbuchautorenteam zur Verfügung. Und das ist nicht so selten, wie angenommen. Friedrich Ani hat beispielsweise die Verfilmung seiner Tabor-Süden-Romane auch begleitet.

 

LG

Inge

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Hallo Inge,

 

huch, nein, verärgert sollte der Beitrag ganz und gar nicht klingen.

 

Ich bin im Gegenteil der Ansicht, dass ein Buch ein Buch und ein Film ein Film ist.

 

Wenn in deinem Vertrag die Werktreue ausdrücklich hervorgehoben ist, ist das eine tolle Sache! In wieweit das interpretationsfähig ist, in wieweit du auch tatsächlich als Beraterin hinzugezogen wirst, und in wieweit du wirklichen Einfluss auf die Werktreue des Endproduktes haben kannst, bleibt ein bisschen offen. Wünschenswert ist sicherlich, dass du dich so einbringen kannst, wie du möchtest.

 

Ein wenig kategorisch sollte mein Posting dennoch klingen, dann üblich ist das alles nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ein Autor sich über die Fachkenntnis seines Roman-Settings hinaus in die Produktion und Dramaturgie eines Filmes einmischen sollte. Ich jedenfalls würde mir das nicht zutrauen, neige aber auch ohnehin dazu, eine Verfilmung immer vom Buch zu trennen.

 

Gruß,

 

Andreas

 

PS: Allerdings "die Wahrung der gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte der Autorin" ist im Grunde selbstverständlich - wo sie doch gesetzlich geregelt sind ;)

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