Julia Geschrieben 20. April 2009 Teilen Geschrieben 20. April 2009 Hallo, ich wurde von einer Autorenkollegin diesbezüglich gefragt und war mir bei der Antwort selber nicht hundertprozentig sicher, darum reiche ich die Frage lieber noch mal weiter: Kriegt der Autor automatisch sein Geld, wenn ein Lizenzvertrag abgeschlossen wird (üblicherweise 60 % des Gesamtbetrags), selbst wenn das Autorenkonto noch im Minus ist - also die bisherigen Verkäufe den Vorschuss noch nicht aufwiegen? Und wie verhält es sich - in Hinblick auf das Autorenkonto - mit den 40 %, die der Verlag aus einem Lizenzvertrag bekommt? Liebe Grüße, Julia www.juliakroehn.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 20. April 2009 Teilen Geschrieben 20. April 2009 Üblicherweise wird der Betrag aus der Lizenzvereinbarung gegen das Vorschusskonto verrechnet. Wenn das also mit beispielsweise noch 5.000 Euro im Negativen ist und aus dem Lizenzvertrag 2.000 Euro (60% vom Gesamtlizenzhonorar) fällig werden, verringert sich der Betrag auf dem Vorschusskonto auf 3.000 Euro. Ausgezahlt wird an den Autor dadurch allerdings nichts, erst wenn die Verkäufe oder weitere Lizenzen das Vorschusshonorar überschreiten, kommt es zur Überweisung des Überschusses. Die 40% aus dem Lizenzhonorar erhält der Verlag, sie tangieren das Autorenkonto nicht. Andrea Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kokopelli Geschrieben 21. April 2009 Teilen Geschrieben 21. April 2009 Hallo Julia, bei mir ist es bisher auch immer so gelaufen wie Andrea geschildert hat. Da kann es dann einige Zeit dauern, bis man endlich den Vorschuss überschritten hat. Viele Grüße, Michelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julia Geschrieben 21. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 21. April 2009 Hallo, genauso wie ihr es schildert, habe ich es auch immer erlebt, aber ich war mir nicht ganz sicher, ob das wirklich die Regel ist, es also unterschiedliche Vertragsmodalitäten gibt. Vielen Dank, liebe Grüße, Julia (P.S.: Wie es der Zufall will, habe ich gestern eine halbe Stunde nach dem Posting über eine neue Lizenz erfahren ) www.juliakroehn.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(SusanneE) Geschrieben 21. April 2009 Teilen Geschrieben 21. April 2009 Üblicherweise wird der Betrag aus der Lizenzvereinbarung gegen das Vorschusskonto verrechnet. Wenn das also mit beispielsweise noch 5.000 Euro im Negativen ist und aus dem Lizenzvertrag 2.000 Euro (60% vom Gesamtlizenzhonorar) fällig werden, verringert sich der Betrag auf dem Vorschusskonto auf 3.000 Euro. Ausgezahlt wird an den Autor dadurch allerdings nichts, erst wenn die Verkäufe oder weitere Lizenzen das Vorschusshonorar überschreiten, kommt es zur Überweisung des Überschusses. Die 40% aus dem Lizenzhonorar erhält der Verlag, sie tangieren das Autorenkonto nicht. Andrea Das ist ja ein perfektes Timing. Mit einem Lizenzvertrag wurde ich gerade auch zum ersten Mal konfrontiert. Und genauso wie Andrea es in ihrem Beispiel beschrieben hat, hat es mir auch mein Agent erklärt. Liebe Grüße, Susanne edit: jetzt komme ich schon selber durcheinander mit "Cady" und "Susanne" - sorry. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 21. April 2009 Teilen Geschrieben 21. April 2009 Soll ich mal was sagen - ich hab auch gerade eben einen Hörbuch-Lizenvertrag für mein diesjähriges Weihnachtsbuch (Mausespeck und Weihnachtskatz) bekommen. Scheint grade ein Glas mit Lizenzverträgen aufgegangen zu sein ... Andrea Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BarbaraS Geschrieben 21. April 2009 Teilen Geschrieben 21. April 2009 aber ich war mir nicht ganz sicher' date=' ob das wirklich die Regel ist, es also unterschiedliche Vertragsmodalitäten gibt.[/quote'] Bei einem kleinen Verlag habe ich zwei mal Lizenz-Honorare direkt ausgezahlt bekommen, ohne dass sie mit dem Garantiehonorar verrechnet wurden. Diese Verfahrensweise kommt also vor. Schöne Grüße Barbara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Charlie Geschrieben 21. April 2009 Teilen Geschrieben 21. April 2009 In meinem neuen Vertrag (grosser Verlag) ist es auch so geregelt, Barbara. Herzlichen Glueckwunsch, Andrea und Julia. Alles Liebe von Charlie "Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch." Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 23. April 2009 Teilen Geschrieben 23. April 2009 In meinem neuen Vertrag (grosser Verlag) ist es auch so geregelt. Ich habe mich - damit hier keine falschen Hoffnungen geweckt werden - noch einmal bei meiner Agentur kundig hemacht. Lizenzhonorare, die nicht mit dem vereinbarten Garantiehonorar verrechnet werden, sind eine rare Ausnahme, wenngleich vertragliche Sonderregelungen natürlich immer mal möglich sind. Üblich ist es nicht. Andrea Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kokopelli Geschrieben 23. April 2009 Teilen Geschrieben 23. April 2009 Da fällt mir gerade ein, ich kenne es nur noch, dass das Garantiehonorar der Lizenz sofort ausgezahlt / gegen das normale Garantiehonorar verrechnet wird, wenn es eine bestimmte Summe übersteigt. Also dann nicht mit dem normalen Honorar erst möglicherweise im nächsten Jahr ausgezahlt wird, sondern sofort. Allerdings muss das im Vertrag stehen und es zählt wie gesagt nicht, wenn das Garantiehonorar noch nicht dadurch überstiegen wird. Viele Grüße, Michelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...