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Google Booksettlement - Erklärungen und Empfehlungen

Empfohlene Beiträge

Über das Google-Settlement, also dem Vergleich zwischem dem alles einsaugenden Schwarzen Loch Google und dem amerikanischen Autorenverband "Author's Guild of America" (Link ungültig) (Link ungültig), haben wir hier im Forum schon an verschiedenen Stellen diskutiert. Unter anderem auch in Zusammenhang mit dem "Heidelberger Appell" (Link ungültig) (Link ungültig), der allerdings zwiespältig betrachtet wird und Google nur in Teilen betrifft.

 

Das Google-Settlement enthält - da es sich um eine so genannte "Class Action" handelt, die nach amerikanischem Recht für alle Zugehörigen einer Berufsgruppe (hier: Autoren) gültig ist, und also auch uns deutsche Autoren einschließt - einige Termine, die näher rücken. Unter anderem den 5. Mai 2009, dabei handelt es sich um Termine nach dem "Opt-Out"-Prinzip, sprich, man muss explizit austreten oder Widerspruch einlegen, sonst ist man automatisch betroffen. Hier die offizielle Seite. (Link ungültig) (Link ungültig)

 

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte bereit vor einiger Zeit angekündigt, dass sie sich in Verhandlungen mit Google befinden, um eine Regelung auszuarbeiten, die für alle deutschen Autoren gültig ist. Weitere Infos hier. (Link ungültig) (Link ungültig)

 

Der Verband deutscher Schriftsteller ("VS" in ver.di), der natürlich ebenfalls in das Thema eingebunden ist, hatte lediglich auf die VG Wort Bemühungen hingewiesen und den Autoren empfohlen, nichts zu unterschreiben. Weitere Infos hier. (Link ungültig) (Link ungültig)

 

Mehr als dies war lange nicht bekannt. Die zur Verfügung stehenden Informationen waren in höchst kompliziertem Beamtendeutsch verfasst, und man hatte das Gefühl einer allgemeinen Schockstarre bei einem Thema, das eigentlich hoch brisant und viel schneller und öffentlicher behandelt werden sollte.

 

Angesichts der Tatsache, dass "nicht unterschreiben" als Empfehlung wenig sinnvoll scheint, wenn es in diesem Fall bedeutet, Google gegenüber automatisch zuzustimmen, und wenn sowohl der Inhalt als auch die termingerechte Umsetzung der VG Wort Regelung unbekannt sind, habe ich mich an den VS und die VG Wort gewendet mit der Bitte um einfach verständlich und konkrete Erläuterungen der Situation und der Optionen.

 

Hier die Antwort von Rainer Just, Vorstand der VG Wort:

 


 

Lieber Herr Wilhelm,

 

die Antwort in diesem Fall ist wirklich einfach. Sie sollten nichts tun. Der 5.Mai 2009 ist nur relevant, wenn ein deutscher Autor Einwände gegen den Vergleich geltend machen möchte oder aus dem Vergleich ausscheiden möchte.

 

Im ersten Fall müssten die Einwände vor dem amerikanischen Gericht in New York unter Einschaltung amerikanischer Anwälte (Stundensatz!) eingebracht werden. Dies würde nicht unbedingt zum Scheitern des Settlement führen, aber jeden der dies versucht zunächst einmal eine Menge Geld kosten.

 

Im letzteren Fall bedeutet dies, dass Sie Ihre Rechte nur noch direkt gegenüber Google durchsetzen können. Wenn Google also sich nicht so verhält wie Sie das wollen oder etwas tut, was Sie nicht wollen, dann müssen Sie, alleine, Google verklagen. Der bisherige Prozess der amerikanischen Verleger und Autoren gegen Google vor dem Settlement hat mehr als $30 Millionen gekostet. Ich glaube nicht, dass im Normalfall ein Autor es sich leisten kann, entsprechende Prozesskosten aufzubringen.

 

Die VG WORT bereitet derzeit in Abstimmung mit seinen Mitgliedern, Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten, den Autoren und Verlagen, eine Lösung vor, die versucht kollektiv für möglichst viele Autoren und Verlage, die das wollen kollektiv die Rechte innerhalb des Vergleichs wahrzunehmen. Das kann dann keine rein individuelle Lösung sein. Sie muss schließlich auch noch irgendwo bezahlbar sein.

 

Sie hat drei Grundzüge: Erstens soll für möglichst(!) viele Bücher, die unautorisiert digitalisiert wurden, die US$ 60 kassiert werden und nach Abzug der VG WORT Verwaltungskosten von ca. 8 % an die Autoren und Verlage weitergeleitet werden. Zweitens soll die Erlaubnis zur Digitalisierung zunächst einmal generell zurückgezogen werden, damit wieder wie in Europa gang und gäbe jeder Rechteinhaber selbst entscheidet, ob er bei Google sein will oder nicht. Drittens will, falls die Autoren und Verlage das wollen, die VG WORT anbieten mit Google Lösungen für die Zukunft auszuhandeln.

 

Ob das gelingt wissen wir nicht, wir versuchen es aber. Es handelt sich um eine höchst komplexe Angelegenheit (Das Settlement hat mit Anhängen über 400 Seiten). Und wie Sie wissen wird eine komplexe Sache durch einfache Worte nicht einfacher. Umgekehrt kommt es manchmal vor, dass eine einfache Sache durch komplizierte Wortwahl komplex erscheint. Das ist hier nicht der Fall!

 

Die Sache ist komplex! Aber auch das spricht dafür, dass sich nicht jeder Einzelne damit auseinandersetzen sollte.

 


 

Ich habe darauf hin zwei Rückfragen formuliert:

 

1) Das "VG Wort Settlement", das Sie gerade ausarbeiten, wann wird das kommen? Man fragt sich ja, was passiert, wenn der 5. Mai vergangen ist, und man sich nicht zumindest aus dem Vergleich hat entfernen lassen (dagegen zu klagen hat wohl niemand vor). Denn dann hat man ja implizit Google zugestimmt und es dürfte keinerlei spätere Handhabe mehr geben. Die Unsicherheit, die besteht, ist also diejenige der unverrückbaren "Deadline". Hier fehlt also ein beruhigendes Signal.

 

2) Wenn das "VG Wort Settlement" ohnehin geplant ist, und auch ohnehin nicht sicher ist, ob es gelingen wird, wäre es dann nicht sinnvoll, allen deutschen Autoren zu empfehlen, zumindest schon mal aus dem Google Vergleich auszutreten, so dass man, was auch immer mit dem "VG Wort Settlement" passiert, auf der sicheren Seite ist, und kein ungewünschtes Einverständnis gegeben hat (auch wenn man Übertretungen ggf. ohnehin nicht einklagen wollen/können würde).

 

Und auch hierauf erhielt ich eine schnelle und hilfreiche Antwort:

 


 

Lieber Herr Wilhelm,

 

es ist eine normale psychologische Verhaltensweise, zuerst einmal zur Sicherheit austreten zu wollen. Später kann man immer noch wieder eintreten.

 

In diesem Fall würde diese Verhaltensweise aber genau das Gegenteil bewirken. Durch den Austritt würde man sich allein gegen Google stellen. Außer den von mir bereits dargestellten Folgen, würde man keinen Anspruch auf US$ 60 für illegal gescannte Bücher haben, kein Recht seine Bücher für die Zukunft zurückzuziehen usw. All diese Rechte hat man nur im Rahmen des Vergleichs mit Google. Deswegen bedeutet der Austritt insgesamt nur eine Schlechterstellung, weil in der Praxis wahrscheinlich alles eingeklagt werden müsste, was man haben wollte.

 

Die nächste Deadline ist der 5.Januar 2010. Bis dort hin müssen alle Ansprüche für gescannte Bücher bei der Book Registry in New York, die es aber noch gar nicht gibt, angemeldet werden. Bis zum 5.Mai 2011 kann man gescannte Bücher wieder aus dem Netz entfernen lassen. Diese Limits gelten aber nur, wenn wie vorgesehen am 18. Juni 2009 das Gericht in New York dem jetzt vorgeschlagenen Vergleich zustimmt. Was passiert, wenn die Gerichtsentscheidung verschoben wird oder das Gericht den Vergleich  ablehnt, kann im Moment niemand sagen. Sie sehen, es wird schon wieder schwierig und nicht einfacher.

 

Die VG Wort versucht im Moment rechtlich, das heißt unter amerikanischen Rechtsverhältnissen, abzusichern, dass eine Übertragung der Rechte von Autoren und Verlagen so gestaltet wird, dass eine kollektive Wahrnehmung durch die VG WORT rechtlich einwandfrei möglich ist. Dies erfolgt in Hinblick auf unsere Mitgliederversammlung, die am 23. Mai in München stattfindet, da nur dort eine vielleicht erforderliche Änderung des Wahrnehmungsvertrages stattfinden kann.

 

In einem zweiten Schritt muss dann geprüft werden, welche Rechte von der VG WORT denn wirtschaftlich(!) wahrgenommen werden können. Zum Beispiel setzt unsere EDV 1987 ein. Was ist mit den Zeiträumen davor? Das Verzeichnis lieferbarer Bücher gibt es seit etwa Mitte der siebziger Jahre. Dies wird benötigt, um festzustellen, welche Werke vergriffen sind. Die ISBN wurde Anfang der Siebziger erfunden. Davor lassen sich Bücher nur schwer, sehr aufwändig oder sehr fehlerbehaftet identifizieren. Um Rechte geltend machen zu können, müssen Bücher identifiziert werden können. Um an Autoren ausschütten zu können, muss man Personen identifizieren und Adressen haben. Für den Zeitraum vor 1987 wird das alles sehr schwierig werden. Bei Verlagen kann man aller Wahrscheinlichkeit nach weiter in die Vergangenheit arbeiten. Bei einzelnen Autoren wird das schwierig!

 

Nun habe ich aber wieder sehr viele Fragen aufgeworfen, die die Sache nicht gerade einfacher machen, aber alle noch beantwortet werden müssen. Übrigens Teile von Büchern, Vorwörter, Nachwörter usw. werden von der VG WORT nur wahrgenommen werden können, soweit sie bereits in unseren Daten vorhanden sind (nächste Einschränkung!).

 

Sie sehen, es ist noch viel zu tun und wir wollen nur bekannt geben, was sicher ist.

 

Sie können meine Informationen gerne für Ihr Netzwerk verwenden.

 

Aus heutiger Sicht wird es nach der Mitgliederversammlung im Juni eine nächste schriftliche Information an Autoren und Mitglieder geben. Unsere Homepage wollen wir nächste Woche aktualisieren, da am Montag eine weitere Sitzung in Berlin stattfindet, in der weitere Weichen gestellt werden.

 

Mit besten Grüßen

 

Rainer Just

 


 

In der Hoffnung, dass diese Informationen möglichst vielen Autoren weiterhelfen,

 

Andreas

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Eilmeldung zum Google-Booksettlement

 

New Yorker Richter verlängert Einwendungsfrist bis Anfang September

 

Aus dem Börsenblatt ( (Link ungültig) ):

 

Mit einem überraschenden Beschluss hat der mit dem Google Settlement befasste New Yorker Richter Denny Chin die Einwendungs- und Opt-Out-Frist für die Teilnehmer des Vergleichs bis Anfang September verlängert. Dies meldet »Publishers Weekly« in einer Eilmeldung. Er folgt damit dem Antrag des Anwalts der Erben John Steinbecks und weiterer Rechte-Trusts.

 

Der für die Umsetzung des Settlements zuständige Anwalt Michael Boni hatte vergangenen Freitag das Gericht um eine zweimonatige Verlängerung der Fristen gebeten – in der Annahme, dass Richter Denny Chin eine Verlängerung um nur zwei Monate für sinnvoll halten würde. Mit dem jetzigen Beschluss haben sich nun aber die Rechteinhaber selbst durchgesetzt. Dies dürfte eine Signalwirkung auf das gesamte Verfahren haben. In Folge der Fristverlängerung wird sich nun auch der Termin für das abschließende Fairness Hearing bis mindestens in den Oktober hinein verschieben.

 


Kurz zuvor war auf Wired schon dieser Beitrag zu lesen:

 

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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Lieber Andreas,

 

erst einmal vielen Dank, dass Du Dir die Mühe machst, uns hier so umfassend auf dem Laufenden zu halten.

 

Wie mir meine Agentin erklärte, stimmt das alles aber wiederum nur für Bücher, die vor dem 5.1.09 erschienen sind. Was mit den späteren passiert, sei wiederum völlig offen.

 

Gruß

 

Eva

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Von Reimer Eilers, dem Vorsitzenden des VS Hamburg, erhielt ich heute folgenden Hinweis auf einen sehr interessanten Artikel in der FAZ.

 

Michael Perry, ein Mitglied der Autorengruppe, die die Verschiebung des Opt-out-Termins im Google-Vergleich auf September erreichte, teilt dort seine Gründe mit. Auf der Seite noch weitere nützliche Links und Infos.

 

"Alles hängt jetzt von Europa ab"

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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Danke Andreas für den Artikel. Diese Fristverlängerung war wichtig.

 

Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass hier unsere persönlichen Rechte missbraucht werden und dass man sich entsprechend wehren sollte. Ein massiver Protest aus Europa kann helfen. Deshalb sollte sich jeder, dem es daran liegt, immer noch selbst entscheiden zu dürfen, was mit seinem Werk geschieht, dem Protest anschließen. Das ist wichtig, damit auch unsere Politiker aufwachen.

 

Zu behaupten, die neuen Medien helfen, Kultur zu verbreiten, und wer sich dem entgegenstelle sei gierig oder was auch immer, das ist nicht nur lächerlich, sondern auch falsch. Erst der in der Vergangenheit heiß erkämpfte Schutz des Urheberrechts hat die Motivation geschaffen, sich entsprechend kreativ zu betätigen. Wird der genommen, wird auch der Kultur sein Motor genommen. Mehr als Hobby-Künstler wird es dann bald nicht mehr geben.

 

Doch es ist nicht an mir, über neue Verbreitungsmodelle im Internet nachzudenken. Das können andere tun - solange sie sich an die Spielregeln halten und mir nicht mein persönliches Eigentum entwenden, an dem ich jahrelang geschuftet habe. Auch wenn ich es verschenken möchte - dann läge auch diese Entscheidung immer noch bei mir und nicht bei Google.

 

LG

Ulf

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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(Hans-Juergen)

Hallo Andreas,

 

danke für den Hinweis auf den Artikel. Wenn ich den lese und mir danach noch einmal die Stellungnahme von Herrn Just von VG Wort lese, dann weiß ich nicht mehr, was richtig sein soll. VG Wort empfielt, sich rauszuhalten, aber die Autoren aus den USA bitten regelrecht um Druck aus Europa. Ja was denn nun?

 

Hans-Jürgen

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Ich weiß nicht, ob das jetzt der günstigste Ort ist, auf diesen c't-Artikel hinzuweisen...

Google steigt ins Geschäft mit E-Books ein (Link ungültig) (Link ungültig)

 

Besonders gut gefiel mir dieser Absatz:

"Den Listenpreis für die E-Books können nach Angaben von Turvey die Buchverlage bestimmen, beim Verkaufspreis behält sich Google aber vor, die Inhalte auch günstiger anzubieten."

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Eine überraschende Wendung ist in Bezug auf das seit Monaten heiß debattierte Google-Settlement:

 

Nach Berichten der VG Wort und des Börsenvereins sollen Werke aus Europa (bis auf Großbritannien) von dem widerrechtlichen Scannen von Büchern durch den Konzern Google nun ausgenommen werden. Dies sieht ein revidierter Entwurf für das Google Book Settlement vor, der von einem Bundesgericht in Manhattan (Federal District Court) Mitte November angenommen wurde, so wird berichtet.

 

Die Vereinbarung würde demnach nur Bücher umfassen, die beim US-Copyright-Büro registriert oder in den USA, Großbritannien, Australien oder Kanada erschienen sind.

 

Bis zuletzt hatten Google, die amerikanische Autorenvereinigung Authors’ Guild und der US-Verlegerverband AAP verhandelt, um die Einwendungen des US-Justizministeriums und ausländischer Verleger zu entkräften. Auch in Deutschland wurde das Google Settlement als ein „eklatanter Eingriff in die Urheberrechte“ deutscher Autoren von Autorenvereinigungen, der VG Wort und dem deutschen Bundesjustizministerium gerügt und es wurde auf Google Druck ausgeübt.

 

Nun sollen nach dem neuen Google-Vergleich nur noch solche Länder miteinbezogen werden, „die eine gemeinsame Rechtsgeschichte“ und „ähnliche Buchhandelspraktiken“ teilen, d.h. ausschließlich der angelsächsische Raum. D.h., dass damit Googles künftige Nutzungsrechte an den eingescannten Titel eingegrenzt werden.

 

Nur bei nach angelsächsischen Copyright-Recht veröffentlichten Werken sollen Print-on Demand, Download und Abomodelle weiterhin möglich sein. Google kann hier wie geplant anderen Händlern die Möglichkeit einräumen, einen Online-Zugang zu den unter das Settlement fallenden E-Books zu verkaufen. Über dieses Geschäft soll ein von einem Gericht bestätigter unabhängiger Treuhändler („fiduciary“) wachen, der neben dem Book Rights Registry eingesetzt wird und über verwaiste Bücher entscheiden soll.

 

Unverändert bleibt die finanzielle Seite. Rechteinhaber sollen 63 Prozent der Einnahmen aus der Buchsuche erhalten, Google 37 Prozent. Jetzt wird erwartet, dass Richter Denny Chin, der den bisherigen Zeitrahmen für Einsprüche gegen den Vergleichsentwurf angegeben hatte, in Kürze einen neuen Zeitrahmen festlegt. Mit einem Abschluss, dem sog. "Final Fairness Hearing" kann im Februar 2010 gerechnet werden.

 

Damit wäre die Rechtslage für die von Google eingescannten deutschen Titel insoweit klar, als sie von Google nicht in der Buchsuche angezeigt werden dürfen. Eine Rücknahme der Titel (Removal) müsste nicht ausdrücklich erklärt werden. Google kann jedoch nicht daran gehindert werden, weitere Bücher einzuscannen. Sollten Titel widerrechtlich angezeigt werden, müsste dies in Deutschland gerichtlich geklärt werden.

 

Bereits bei einer Expertenanhörung durch die EU-Kommission im September 2009 erklärte Google, auf die Bedenken von europäischen Autoren und Verlegern eingehen zu wollen.

 

 

Nähere Informationen:

 

Honnefelder: Google Settlement mit Licht und Schatten

(Link ungültig)

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) www.bvja-online.de

www.fairlag.info

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Gleichzeitig kündigt die EU-Kommission übrigens an, das Urheberrecht ändern zu wollen, da momentan aufgrund der Gesetzeslage nur die USA von den Vorteilen der Digitalisierung und Online-Vermarktung profitiere.

 

Die vielen nationalen Regelungen in der EU sorgten für eine Zersplitterung des Urheberrechts, wovon im digitalen Zeitalter alleine die USA profitierten, so heißt es aus Brüssel.

 

Nach Auffassung der EU-Kommission muss Google mit europäischen Autoren und Verlagen ebenfalls ein urheberrechtliches Abkommen schließen, um denjenigen Autoren, die eine Veröffentlichung ihrer Werke im Internet durch Google wünschen, diese Möglichkeit auch eingeräumt bekommen. Das wäre allerdings nur dann möglich, wenn die EU das derzeit noch national geregelte Urheberrecht europaweit vereinheitlicht und eine europäische Online-Verwertungsgesellschaft schafft.

 

Google dürfte also indirekt im Ergebnis zu einer neuen europäischen Gesetzeslage beigetragen haben - wenn es denn so kommt...

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) www.bvja-online.de

www.fairlag.info

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