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Andrea S.

Hörbücher - Recht und Einflussnahme

Empfohlene Beiträge

Die Diskussion um den Sprecherwechsel bei Hörbuchserien nehme ich mal zum Anlass, generell das Thema über Hörbuchfassungen anzuschneiden.

 

Üblicherweise tritt man die Verwertung der Nebenrechte an Verlag (oder Agentur) ab, wenn man ein MS verkauft. Wenn der Verlag sich also entschließt, aus dem Roman ein Hörbuch zu machen, liegt Art und Aufmachung in dessen Verantwortung.

 

Wieviel Mitspracherecht sollte sich der Autor dabei sichern?

 

Wie handhabt Ihr das?

 

Ich habe mich beispielsweise sehr über die sinnentstellenden Kürzungen geärgert, die man vorgenommen hat und mir inzwischen vorbehalten, sie selbst drchzuführen.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Die Diskussion um den Sprecherwechsel bei Hörbuchserien nehme ich mal zum Anlass, generell das Thema über Hörbuchfassungen anzuschneiden.

 

Üblicherweise tritt man die Verwertung der Nebenrechte an Verlag (oder Agentur) ab, wenn man ein MS verkauft. Wenn der Verlag sich also entschließt, aus dem Roman ein Hörbuch zu machen, liegt Art und Aufmachung in dessen Verantwortung.

 

Wieviel Mitspracherecht sollte sich der Autor dabei sichern?

 

Wie handhabt Ihr das?

Andrea

 

 

Liebe Andrea,

 

ich bin ja noch ganz frisch auf dem Sektor. Darf ich deinen Thread "missbrauchen" und mal ein paar grundsätzliche Fragen dazu stellen?

 

- ich habe gerade die Mitteilung bekommen, dass mein Roman auch an einen Hörbuchverlag verkauft wurde. Jetzt habe ich die Recht dem Verlag überschrieben, gibt es noch einen zusätzlichen Vertrag dann als Hörbuch?

- werde ich gefragt, wenn es Kürzungen gibt? Angeblich soll es eine komplette Lesung sein, also alles - heißt doch ohne Kürzung (nun ist das Buch auch kein Wälzer)?

 

Was für Rechte hat man überhaupt, wenn die Nebenrechte verkauft werden? Ich habe immer gedacht, irgendwann ist so ein Buch halt "groß" und man muss es gehen lassen.

 

So wie mit Inys Wanderhure - Filmrechte verkauft - da hat man doch kein Einspruchsrecht mehr auf Besetzung oder Drehbuch? Oder doch?

 

Aber vielleicht liege ich da ja falsch.

 

Ulli

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- ich habe gerade die Mitteilung bekommen, dass mein Roman auch an einen Hörbuchverlag verkauft wurde. Jetzt habe ich die Recht dem Verlag überschrieben, gibt es noch einen zusätzlichen Vertrag dann als Hörbuch?

 

Herzlichen Glückwunsch!

Üblicherweise bekommt man eine Kopie des Lizenzvertrags, der zwischen dem Hörbuch-Produzenten und Deinem Verlag abgeschlossen wurde. (Bei Deinem Verlag muss man da aber manchmal ein bisschen nachhaken.)

 

- werde ich gefragt, wenn es Kürzungen gibt? Angeblich soll es eine komplette Lesung sein, also alles - heißt doch ohne Kürzung (nun ist das Buch auch kein Wälzer)?

 

Wenn der Verlag kommunikativ ist, teilt er Dir mit, ob gekürzte oder ungekürzte Fassung, oder Du siehst es am Lizenzvertrag.

 

Eigentlich hast Du kein Mitspracherecht, aber man kann ja mit allen reden. Ich habe mir die Kürzungen immer zur Freigabe vorlegen lassen, allerdings kamen die immer erst einen Tag vor der Aufnahme (warum wohl???).

 

Was für Rechte hat man überhaupt, wenn die Nebenrechte verkauft werden? Ich habe immer gedacht, irgendwann ist so ein Buch halt "groß" und man muss es gehen lassen.

Im Prinzip keine Rechte, aber wie gesagt, man kann ja verhandeln.

Ich mache, wie gesagt, meine Kürzungen gegen Honorar selbst.

 

Andrea

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