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(Hans-Juergen)

Ab wann gilt ein Text wieder als neu?

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Hallo,

 

kann man einen alten Text in einen neuen verwandeln?

 

Nehmen wir an, ich hätte vor x Jahren einen Text geschrieben und ihn im Internet veröffentlicht (ohne Resonanz). Heute fällt mir ein, dass die Idee des Textes gut ist, aber damals von mir schlecht umgesetzt wurde. Ich überarbeite ihn. Wieviel muss mich verändern, damit der Text als neu, sprich unveröffentlicht gilt?

 

Hans-Jürgen

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"Der Text", ist das ein Artikel? Oder ein KG? Oder etwas Längeres? Willst du den Text irgendwo in was Größeres einbauen, oder komplett so nochmal neu "auflegen"?

Es kommt auch darauf an, was du damit anfangen willst.

Verlagen ist es relativ egal, ob etwas schon mal im Internet stand oder nicht. Bei Wettbewerben sind die Bedingungen meist strenger.

Und ab wann das als neu gilt, ist schwer zu sagen. Man kann eine KG aber schlecht so umschreiben, dass sie gar nicht mehr zu erkennen ist, und muss sich dann wohl den Vorwurf gefallen lassen, etwas Altes aufgehübscht zu haben.

 

LG

Joy

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Hallo,

für den Sachbuchbereich kann ich das wie folgt beantworten :

 

(Vor einiger Zeit musste ich für mein letztes Buch auch im WWW. Textinformationen sammeln und mich dementsprechend absichern, respektive sachkundig machen.)

 

Dem Sinne nach ergab das Folgendes : Frei im Netz zugängliche Sachinformationen können von jedem in jeder Form weitergegeben werden.

Gehen die Textpassagen über Sachinformationen hinaus, muss ich mich mit dem Rechteinhaber "kurzschließen".

Entnehme ich literarische Texte bzw. Passagen aus dem Netz, kann/wird mir vorgeworfen werden zu "stehlen". Es gibt da mit schöner Regelmäßigkeit Prozesse, in der die Richter zu entscheiden haben, ob der "Plagiator" geklaut hat resp. wie viel er geklaut hat.

Ich wäre da vorsichtig.

 

Viele Grüße

Werner

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Hallo,

für den Sachbuchbereich kann ich das wie folgt beantworten :

 

(Vor einiger Zeit musste ich für mein letztes Buch auch im WWW. Textinformationen sammeln und mich dementsprechend absichern, respektive sachkundig machen.)

 

Dem Sinne nach ergab das Folgendes : Frei im Netz zugängliche Sachinformationen können von jedem in jeder Form weitergegeben werden.

Gehen die Textpassagen über Sachinformationen hinaus, muss ich mich mit dem Rechteinhaber "kurzschließen".

Entnehme ich literarische Texte bzw. Passagen aus dem Netz, kann/wird mir vorgeworfen werden zu "stehlen". Es gibt da mit schöner Regelmäßigkeit Prozesse, in der die Richter zu entscheiden haben, ob der "Plagiator" geklaut hat resp. wie viel er geklaut hat.

Ich wäre da vorsichtig.

 

Viele Grüße

Werner

 

Die Frage betrifft einen eigenen Text von Hans-Jürgen (es handelt sich um eine von IHM damals umgesetzte Idee, die will er nun von alt auf neu trimmen), dabei entstehen keine Urheberrechtsprobleme.

 

LG,

eva v.

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Hallo Werner,

 

es ging mir wirklich um das Umschreiben eines eigenen Textes.

 

Hallo Joy,

 

ich habe keinen konkreten Text im Auge. Die Frage war von mir akademisch gestellt. Ich dachte, es gibt da so eine Faustformel. Aber man muss dann wohl doch genau hinschauen, wenn es mal einen solchen Fall gibt.

 

Hans-Jürgen

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