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HeikeSch

Welche Vertragslaufzeiten bei Agenturverträgen?

Empfohlene Beiträge

Hallo Montis,

 

welche Vertragslaufzeiten bei Agenturverträgen sind üblich? Zwei Jahre? Drei? Fünf??

Wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus?

 

 

Liebe Grüße,

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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Hallo!

 

Bei uns ist die Vertragsdauer erst mal ein Jahr, die sich aber automatisch verlängert, wenn nicht ein Vierteljahr vorher von einer der Parteien gekündigt wird. Keine Ahnung, ob das die Norm ist. Da können unsere Montys sicher etwas zu erzählen.

 

Liebe Grüße

 

Iris

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Ich habe mal einen Vertrag gesehen, in dem eine fristlose Kündigung von beiden Seiten jederzeit und ohne Begründung vorgesehen war. Ist das nun gut oder schlecht für en Autoren?

 

Gruß

 

Sylvia

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Eher gut, denke ich, denn wenn ein Agent einen aus welchen Gründen auch immer loswerden will, erfährt man es sofort. Er wird von dem Zeitpunkt an, da seine Entscheidung gefallen ist, eh keinen Finger mehr für einen krumm machen.

 

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Bei mir: Drei Monate Kündigungsfrist nach dem ersten Jahr. (Große, bekannte Agentur).

 

Was allerdings zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnen war, ist von der Kündigung nicht betroffen, sondern läuft weiter.

 

Gruß Eva

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Kann man demnach sagen, dass eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren eher ungewöhnlich ist?

 

LG

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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Meines Wissens nach werden gewöhnliche Agenturverträge unbefristet geschlossen. Warum auch sollte man das anders machen, schließlich ist die Verbindung Agentur/Autor idealerweise eine langfristige, vertrauensvolle Partnerschaft. Und die fusst am besten auf Freiwilligkeit, d.h., in dem Moment, wo die Partnerschaft nicht mehr funktioniert, sollte man sich trennen können. Andernfalls wird es für mindestens einen der Beteiligten zur Qual.

 

LG Eva

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Ich finde beides problematisch:

Wenn Agentur und Autor/in durch lange Laufzeiten aneinander gebunden sind, ist das sicher grundsätzlich gut, zumal Vertrauen erst entstehen und wachsen muss und nicht per se vorhanden ist. Sie geben Agent und Autor die Sicherheit, dass sie zunächst einmal Zeit haben, sich an einander zu gewöhnen und nicht gleich bei der ersten Frage/Unstimmigkeit das Handtuch geworfen wird. Wie in einer Beziehung ja auch. Aber sobald ernsthafte Zweifel oder gar richtige Probleme auftauchen, kann ein erzwungenes Miteinander sicher sehr anstrengend und vielleicht sogar schädlich werden.

Fristlose Kündigung wirkt auf den ersten Blick vielversprechend, weil der Autor sich jederzeit umentscheiden kann; andererseits weiß er nie, ob die Agentur sich nicht bei den ersten Absagen (oder Entscheiungen, die vielleicht nicht ganz im Sinne der Agentur verlaufen sind) ohne Ansgae absetzt und man plötzlich ohne Rückendeckung in einem Wust halb garer Planungen und Verhandlungen steht - irgendwie auch nicht wirklich befriedigend.

Mir persönlich gefällt die Idee einer "angemessenen" Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate), allerdings sollte genau definiert werden, was dann mit bereits begonnenen Projekten passiert, ähnlich wie Eva das beschreibt.

 

Viele Grüße

 

Sylvia

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Ich finde, dass beides, kurze und lange Vertragslaufzeit, u.U. vorteilhaft ist. Das kommt immer auf die Konstallation an. Fest steht: Egal wie lang die Vertragsdauer ist, ist die Agentur schlecht oder der Autor, dann spielt die Dauer wohl die geringste Rolle. D'rum prüfe, wer sich (längerfristig) bindet.

 

Das optimale Vorgehen für beide Seiten (und nach meiner Erfahrung durchaus nicht unüblich) ist wohl, wenn man initial einen selbstverlängerndesn Jahresvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist hat, das bedeutet für beide Seiten hinreichend Zeit zum Kennenlernen und Sicherheit und sich danach (sprich: nach der ersten, erfolgreichen Vermittlung durch die Agentur) über andere Vertragsformen, wie etwa unbefristete Exklusivverträge o.ä. Gedanken macht.

 

Fest steht für mich jedenfalls, dass der verlässliche, vermarktbare Autor sicher genauso dumm wäre, sich von einer aktiven, kompetenten Agentur zu trennen, wie umgekehrt und da spielt die Dauer des Vertrages eine Nebenrolle.

 

Ich würde jede Laufzeit akzeptieren, wenn ich von einer Agentur überzeugt wäre und die einen guten Job macht. So lange ich das nicht weiß, würde ich die Jahresversion bevorzugen.

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Wo wir gerade bei Kündigung und "Beendigung der Zusammenarbeit" sind:

Wie läuft so etwas eigentlich ab? Ich hätte bestimmt Sorge, dass die bisher erhaltenen Informationen über mich als Autoren sowie die eingeschickten Manuskripte weiter kursieren oder - besonders im Fall des Auseinandergehens im Streit - gegen mich verwendet würden. So nach dem Motto: Ach, mit DER wollt ihr was machen? Das halte ich für sehr unklug, weil...

Ist so etwas überzogen? Oder weist man im Kündigungsfall ausdrücklich darauf hin, dass die erhaltenen Informationen auf keinen Fall weitergetragen werden dürfen und die Manuskripte zu löschen bzw. zu vernichten sind?

 

Interessierte Grüße

 

Sylvia

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Wo wir gerade bei Kündigung und "Beendigung der Zusammenarbeit" sind:

Wie läuft so etwas eigentlich ab? Ich hätte bestimmt Sorge, dass die bisher erhaltenen Informationen über mich als Autoren sowie die eingeschickten Manuskripte weiter kursieren oder - besonders im Fall des Auseinandergehens im Streit - gegen mich verwendet würden. So nach dem Motto: Ach, mit DER wollt ihr was machen? Das halte ich für sehr unklug, weil...

Ist so etwas überzogen? Oder weist man im Kündigungsfall ausdrücklich darauf hin, dass die erhaltenen Informationen auf keinen Fall weitergetragen werden dürfen und die Manuskripte zu löschen bzw. zu vernichten sind?

 

Wenn man sich von einer Agentur trennt, dann hört diese auf, noch nicht vermittelte Manuskripte in der Gegend herumzuschicken. Aller Geschäfts- und Zahlungsverkehr hinsichtlich vermittelter Bücher allerdings läuft weiter, solange die über diese Agentur zustande gekommenen Verträge gültig sind; im Falle von Longsellern und zeitlich nicht befristeten Verträgen theoretisch durchaus bis ans Lebensende (des Autors) und bis zum Auslaufen des Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Autors) mit den Erben.

 

Irgendwelche Racheaktionen nach Trennung im Streit... Hmm, also das wäre extrem unprofessionell. Die Buchwelt ist klein; man muss immer damit rechnen, dass man sich unter gänzlich veränderten Verhältnissen mal wieder trifft. Wenn sich eine Agentur längere Zeit am Markt behauptet hat, dann sind das diesbezüglich Profis; die machen sowas nicht. Eher, dass die Agentur befürchten muss, dass Autoren sich zu irgendwas hinreißen lassen... :-X

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Eher, dass die Agentur befürchten muss, dass Autoren sich zu irgendwas hinreißen lassen...  :-X

 

Das ist aber auch nicht wirklich wahrscheinlich, weil eine potente Agentur mit Sicherheit die besseren Anwälte hat, als ein Autor. (Der wahrscheinlich - zumindest in dem Moment - weniger potent ist, denn sonst hääte die Agentur ihn nicht laufen lassen, oder?  :-X)

 

LGK

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Vielen Dank für eure Einschätzungen. Jetzt sehe ich schon wesentlich klarer. :s20

 

Liebe Grüße,

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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