(Joy) Geschrieben 8. Februar 2009 Teilen Geschrieben 8. Februar 2009 Hallo liebe Kollegen, kennt ihr das hier? (Link ungültig) Das ist mir noch nie untergekommen, auch nicht als Autor, als ich im Ausland lebte. Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Ein ganz schöner Verwaltungsaufwand für Verlage! Kurz um was es geht: Autoren, die im Ausland leben, müssen in Deutschland trotzdem Einkommensteuer zahlen. Der Verlag muss diese einbehalten und abführen. In seinem Land muss der Autor dann nicht mehr versteuern (Doppelbesteuerungsabkommen). Also wundert euch nicht, wenn ihr nicht in Deutschland lebt, wenn der Verlag diese Steuer abzieht ... LG Joy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasE Geschrieben 8. Februar 2009 Teilen Geschrieben 8. Februar 2009 Ja, das ist so. Steuerberater nennen den entsprechenden Paragrafen des Einkommenssteuergesetzes (§52b, glaube ich) den "Rolling Stones-Paragrafen", weil er anlässlich einer Deutschlandtournee der Stones eingeführt wurde, an der der damalige Finanzminister (Waigel?) mitverdienen wollte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...