Julia Geschrieben 24. Januar 2009 Teilen Geschrieben 24. Januar 2009 Hallo zusammen, da ich vorsteuerpflichtig bin, rechne ich bei Lesungshonoraren immer entsprechende Prozente hinzu. Das gleiche gilt für die Reisekosten. Meine Steuerberaterin hat mir gesagt, dass es üblich ist, bei diesen Reisekosten den Bruttobetrag (also sämtliche Kosten inkl. der von mir bezahlten Mehrwertsteuer) als Ausgangssumme dieser Berechnung zu nehmen. Jetzt hat mich ein Auftraggeber allerdings gefragt, ob es möglich ist, nur die Nettobeträge als Reisekosten anzugeben (also z.B. das Bahnticket ohne die 19 % MwSt., die in dem Preis inkludiert sind). Ansonsten, so die Argumentation, müsse der Auftraggeber ja doppelt Mehrwertsteuer bezahlen. Meine Frage: Wie verfährt ihr? Und gibt es irgendeinen Paragraphen, dr diese Sache regelt? Ich hätte keine Probleme, meinem Auftraggeber diesbezüglich entgegenzukommen (gezahlte Mwst. kann ich ja dann wieder von meiner Vorsteuer absetzen). Ich möchte allerdings auch keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommen. Liebe Grüße, Julia www.juliakroehn.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 24. Januar 2009 Teilen Geschrieben 24. Januar 2009 Hallo Julia, schau dazu mal hier: (Link ungültig) LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...