Nicole Geschrieben 22. Januar 2009 Teilen Geschrieben 22. Januar 2009 Hallo! Ich weiß nicht, ob hier schon darüber gesprochen wurde, gefunden haben ich nichts. Auf buchhandel.de bin ich auf diesen Link gestoßen: (Link ungültig) Dort heißt es: (Zitat:) "Dies ist die Website zur Verwaltung des Vergleichs zur Sammelklage in Bezug auf Urheberrechte in Google Buchsuche. Der Zweck dieser Website besteht darin, Sie über einen vorgeschlagenen Vergleich bezüglich einer Sammelklage zu informieren, die von Autoren und Verlagen eingereicht wurde. In dieser Sammelklage wird beklagt, dass Google die Urheberrechte dieser Autoren und Verlage und anderer Rechteinhaber von Büchern und Beilagen verletzt habe (klicken Sie für eine Definition auf den jeweiligen Begriff), indem die Bücher gescannt, eine elektronische Datenbank erstellt und kurze Auszüge ohne die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber angezeigt wurden. Google bestreitet diese Anschuldigungen. Das Gerichtsverfahren lautet The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Fall Nr. 05 CV 8136 (S.D.N.Y.). Das Gericht hat dem Vergleich vorläufig zugestimmt. Weitere Informationen erhalten Sie in der förmlichen Mitteilung des Gerichts. * Anspruch auf Ihre Bücher und Beilagen geltend machen: Sie können dies jederzeit tun; um bei Büchern jedoch für Barzahlungen infrage zu kommen, müssen Sie das Anspruchsformular bis spätestens 05. Januar 2010 ausfüllen. * Widerspruch gegen den Vergleich einlegen: Muss online oder per Post am 05. Mai 2009 oder vorher übermittelt werden. * Reichen Sie einen Einspruch oder eine Absichtserklärung für das Anhörungsverfahren ein: Muss einen Poststempel vom oder vor dem 05. Mai 2009 tragen." Ich hatte zwar schon von dieser Klage in den Medien gelesen, mir bisher darüber aber keine weiteren Gedanken gemacht. Gruß, Nicole 2016 kommt "Niemand - Mehr!" - Das Warten hat ein Ende.www.wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann.de - demnächst mit neuem Anstrich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Joy) Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Von einem Vergleich wusste ich auch nichts. Ein Verlag gibt ja seine Zustimmung, wenn er dort Daten hochlädt. Anders würden die ja gar nicht an die Buch-Dateien kommen. Was mich allerdings geärgert hat, und weshalb ich auch keine Bücher mehr in die Buchsuche eingebe: Trotz der Angabe, dass nur ein Teil (bestimmte Seitenzahlen, denen man zustimmt) des Textes downloadbar gemacht wird, kann man als Kunde das ganze Buch runterladen! Ich hatte mich beschwert und sogar die runtergeladene Datei angehängt. Daraufhin bekam ich zwei zwar nette Antworten, aber völlig am Thema vorbei, und zu dem Vorwurf, dass das ganze Buch ansehbar sei, sagte man lapidar, das sei nicht möglich (trotz meines dies beweisenden Anhangs!). Daraufhin habe ich die Kommunikation mit denen mangels Sinn eingestellt und lade dort keine Bücher mehr hoch. Hat dem Verkauf sowieso nichts gebracht. Ich hätte natürlich auch so schlau sein können, nur einen Teil der Datei hochzuladen. Aber ich machte mir keine Gedanken darum, weil das ja auch viel aufwändiger ist, und ich der Zusicherung geglaubt habe. Vielleicht ist das anderen auch so gegangen und deshalb die Klage? LG Joy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spinner Geschrieben 23. Januar 2009 Teilen Geschrieben 23. Januar 2009 Trotz der Angabe' date=' dass nur ein Teil (bestimmte Seitenzahlen, denen man zustimmt) des Textes downloadbar gemacht wird, kann man als Kunde das ganze Buch runterladen![/quote']Kann man mit einem Zugriff das ganze Buch runterladen? Oder nur einzelne Teile, die sich aber zusammenstückeln lassen? Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Joy) Geschrieben 24. Januar 2009 Teilen Geschrieben 24. Januar 2009 @Spinner, bei uns war es das ganze Buch von einer Autorin. Das ulkige war, dass wenn ICH den Download machte, nur 12 Seiten bei mir ankamen. Aber wenn sie es tat, bekam sie die ganze Datei geliefert. Diese hat sie mir dann geschickt und ich konnte mich selbst davon überzeugen. Es war das ganze Buch, da fehlte nichts! Und sie hat keine spezielle Software benutzt oder sowas, sondern nur auf den "download" geklickt. LG Joy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniela Geschrieben 24. Januar 2009 Teilen Geschrieben 24. Januar 2009 Hallo Nicole, die Seite, die Du zitierst, wird von Google betrieben, also der Partei, die von den Autoren und Herausgebern verklagt wurde. Daher würde ich die Informationen dort mit Vorsicht genießen und mich schon gar nicht als "mit dem Vergleich einverstanden" registrieren lassen. Wer möchte denn mit 60 Dollar dafür abgespeist werden, dass sein Buch im Internet gelesen oder runtergeladen werden darf? So weit ich weiß, haben die VG Wort und der VS eine international tätige Anwaltskanzlei beauftragt, um diese Sache im Sinne der deutschsprachigen Autoren getrennt von diesem inneramerikanischen Rechtsstreit auszufechten. Genauere Infos dazu gibt es angeblich bei beiden Verbänden, aber man muss wohl nachfragen, um die zu bekommen, denn mir als Mitglied wurde nur eine Mitteilung über den bisherigen Stand der Dinge geschickt. Wie es konkret weitergehen soll, stand da nicht drin. Liebe Grüße Daniela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nicole Geschrieben 24. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2009 Hallo Daniela! Ich persönlich habe da auch nichts gemacht, sondern es hier nur zur Info reingestellt. Ich hatte mich bis dato mit dem Thema - weder in die eine, noch in die andere Richtung - auseinandergesetzt. Allerdings fand ich den Wortlaut auf der Seite auch sehr seltsam und ein bisschen gewöhnungsbedürftig - wenn man das so vorsichtig ausgedrückt sagen kann. Beste Grüße, Nicole 2016 kommt "Niemand - Mehr!" - Das Warten hat ein Ende.www.wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann.de - demnächst mit neuem Anstrich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spinner Geschrieben 24. Januar 2009 Teilen Geschrieben 24. Januar 2009 Hi Joy, bei uns war es das ganze Buch von einer Autorin. Das ulkige war' date=' dass wenn ICH den Download machte, nur 12 Seiten bei mir ankamen. Aber wenn sie es tat, bekam sie die ganze Datei geliefert.[/quote']Danke für die Erläuterung. Eine Buchsuche, bei der man den relevanten Textauszug angezeigt kriegt, finde ich sehr praktisch. Das ganze Buch zum Runterladen würde ich hingegen als dreist werten. Aber wenn es mal so, mal so geht, klingt das eher undurchsichtig. Ich bin mal geneigt, das noch als technisches Problem zu werten. Der Gedanke, Google könne unterschiedliche Ergebnisse liefern, wenn sie davon ausgehen, dass der Kunde sich über den Volltext beschwert, ist vermutlich zu paranoid ... (nicht, dass ich Vergleichbares auf anderen Seiten nicht schon erlebt hätte) Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Franz) Geschrieben 8. Februar 2009 Teilen Geschrieben 8. Februar 2009 hy sorry dass ich so unbedarft frage, aber ich hab das nicht ganz verstanden. heisst das, dass google (bisher ) ungefragt bücher nach belieben teilweise einscannte ??? das kann ich mir nicht ohne ausdrückliche zustimmung des herausgebenden verlages vorstellen. oder ist das wirklichso ( gewesen) ? liebe grüsse franz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thomas R. Geschrieben 8. Februar 2009 Teilen Geschrieben 8. Februar 2009 Hallo Franz, Google hat für seine Buchsuche ganze Bibliotheken in der USA und Europa eingescannt, oder ist dabei wie bei der Bayrischen Staatsbibliothek, siehe hier die Googel-Partner (Link ungültig) (Link ungültig). Dementsprechend sind jetzt schon Zehntausende deutsche Bücher zugänglich, auch wenn das Urheberrecht nicht abgelaufen ist, und werden allein über die Bayrische Staatsbibliothek vermutlich 1 Mio. Bücher eingescannt. Dabei hat Google das Urheberrecht gedreht: Du musst bei Google der Nutzung widersprechen, wenn dein Buch zugänglich gemacht wird, bzw. wenn du Geld möchtest, musst du dich dort anmelden und zustimmen. Gruss Thomas "Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniela Geschrieben 9. Februar 2009 Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Ausführliche Informationen über diese dreiste Rechteverletzung und den aktuellen Stand der Dinge gibt es hier (Link ungültig) nachzulesen. Liebe Grüße Daniela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spinner Geschrieben 9. Februar 2009 Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Na ja, so wie sich die Pläne da lesen, finde ich sie nicht dreist. Das bloße Einlesen und Speichern schadet niemandem, erst die Nutzung dieser Daten. Wenn dann tatsächlich über eine Volltextsuche jedes Buch ermittelt werden kann, aber allenfalls ein paar Zeilen Zitat aus dem Kontext angezeigt werden, würde ich davon ausgehen, dass sowohl der gesamtgesellschaftliche Nutzen wie auch der potenzielle Werbeeffekt für das einzelne Buch jeden möglichen Schaden für den Urheber durch Anzeige dieser Zitate bei weitem überwiegt. Der Knackpunkt bliebe also, wie oben angesprochen, was genau denn nun eigentlich angezeigt wird, wenn man die Google-Buchsuche benutzt. Davon, dass man damit komplette Bücher herunterladen kann, ist in dem angeführten Artikel ja nicht die Rede, und das sollte auch leicht zu vermeiden sein. Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniela Geschrieben 9. Februar 2009 Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Was genau Google mit den gespeicherten Werken vorhat, weiß noch niemand. Das ist korrekt, und ich bin auch froh, dass es sich in diesem Artikel nicht ganz so wild liest wie in mancher anderen Meldung. Die Dreistigkeit besteht aber zunächst einmal darin, dass Google die Rechteinhaber einfach vor vollendete Tatsachen stellt ("Wir haben eure Werke gespeichert und werden darüber verfügen, wie es uns gefällt. Seht zu, wie ihr das verhindern wollt."). Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Rechteinhaber ständig das Internet abgrasen muss, um nachzusehen, ob irgendeine Firma sein geistiges Eigentum nutzt, und denen dann hinterherlaufen darf, um an eine Vergütung zu kommen. Die es - nebenbei bemerkt - ohne eine gerichtliche Klage nie gegeben hätte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlfL Geschrieben 9. Februar 2009 Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Was genau Google mit den gespeicherten Werken vorhat' date=' weiß noch niemand. Das ist korrekt, und ich bin auch froh, dass es sich in diesem Artikel nicht ganz so wild liest wie in mancher anderen Meldung. [/quote'] Liebe Daniela! Dein Gottvertrauen in allen Ehren, aber was google vorhat, ist doch klar: so viel Geld verdienen wie irgend möglich und dabei so wenig Kosten (hier = Lizenzgebühren) haben wie möglich (am besten gar keine). Ich verfolge diese Diskussion nun schon seit geraumer Zeit und wirklich weitab davon, paranoide Wahnvorstellungen zu entwickeln, aber google ist mittlerweile von einer netten Hinterhofbude zu einem globalen, marktbeherrschenden, bedrohlichen Medien- und Informationsriesen angewuchert, der sich mehr herausnimmt, als er dürfte (und nicht zum ersten Mal). Das Konzept dieses Ladens ist: Daten sammeln, so viel und so oft es geht und Frechheit siegt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es erwiesen ist, das google selbst beim einfachen Nutzen der Suchmaschine bereits IP-Tracking betreibt und die Suchbegriffe den IPs (Erläuterung: IP = die eigene, ganz persönliche Nummer des PCs im Web) zuordnet und speichert. Noch besser: Wer etwa die allseits beliebte google-Toolbar installiert hat, liefert google gleich ein komplettes Surfmuster (wann, wo, wie lange auf welcher Website!) mit. Na prima! Wer so viele - zuerst einmal harmlos erscheinende - Daten über einen langen Zeitraum sammelt, zusammensetzt und geschickt auswertet, hat ein unendliches Potenzial und das und nur das ist das Kerngeschäft von google. Ich finde wer sich unautorisiert am geistigen Eigentum von Verlagen und Autoren vergreift, dafür nichts zahlen will und sich dabei auch noch als liberaler, fröhlich-jovialer Freigeist positioniert ("Be fair and share!" = frei übersetzt "Sei kein Spießer und verzichte bitte auf Deine berechtigten Einnahmen zu unseren Gunsten!"), dem sollte man sehr genau auf die Finger schauen. Was sich da hinter den Kulissen bei google aufbaut ist für meine Begriffe ein datenschutztechnisch ganz gefährlicher und wirtschaftlich bedrohlicher Moloch. Ich für meinen Teil kann nur hoffen, dass es nicht nur zu einem Vergleich kommt, sondern dass google - sollte Ihnen das nachgewiesen werden können - dafür richtig abgestraft wird und man ein Exempel statuiert. Gruß, Alf. "Man muss noch Chaos in sich haben,um einen tanzenden Stern zu gebären."Friedrich Nietzsche Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniela Geschrieben 9. Februar 2009 Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Lieber Alf, da ich Google nur so weit traue, wie ich deren Pläne kenne (also gar nicht ), sind wir völlig einer Meinung. Solchen Methoden gehört ein Riegel vorgeschoben, bevor die sich noch mehr erlauben und andere womöglich dem Beispiel folgen. Wenn Du hier jemanden überzeugen musst, dann offenbar Spinner Liebe Grüße Daniela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ulf Schiewe Geschrieben 9. Februar 2009 Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Ganz deiner Meinung, Alf. Ich habe zwar Google Books auch für meine Recherche genutzt und dabei diverse interessante Werke gefunden, die ich dann gekauft habe. Aber mir wäre es auch lieber, solche Möglichkeiten über eine öffentliche Bibliothek nutzen zu können, als einem Privatunternehmen die Speicherung der Inhalte der gesamten Weltliteratur auf ihren Servern zu überlassen. Eine sehr beunruhigende Vorstellung. LG Ulf Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Imre Geschrieben 3. März 2009 Teilen Geschrieben 3. März 2009 Als eine Info die Empfehlung von VG Wort und VS: (Link ungültig) Sorry für die reichlich verspätete Mitteilung, war zu eingespannt, LG Imre Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Quidam Geschrieben 17. März 2009 Teilen Geschrieben 17. März 2009 Wenn keine Vorschau des Buches möglich ist - dann muss man garnicht widersprechen, oder? Bibliographie &&Filmographie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christa Geschrieben 17. März 2009 Teilen Geschrieben 17. März 2009 Wenn keine Vorschau des Buches möglich ist - dann muss man garnicht widersprechen' date=' oder?[/quote'] Ich habe heute auch die Mitteilung von VGWort bekommen und nachgeguckt. Meine drei Bücher sind dort zu sehen, aber kein Text abrufbar. Sollte man nun aus Solidarität mitmachen oder nur, wenn man direkt betroffen ist? So ganz verstehe ich das noch nicht. Grüße Christa Ostseekrimi Mörderische Förde https://tinyurl.com/yy5xgm9j :http://schreibteufelchen-christa.blogspot.com/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herby Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 Genau die Frage stelle ich mir auch, denn es sind zwar alle meine Bücher aufgelistet, aber es ist kein Einblick (bisher) bei Google möglich, obwohl ein Verlag bei Amazon die entsprechenden Einblicke erlaubt. Gruss herby http://herberts-fernwander-blog.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlfL Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 Auch auf die Gefahr hin, dass ein Stöhnen durch die Runde geht, aber hätte jemand, der diese Geschehnisse in Gänze verstanden hat, evtl. kurz nochmal die Möglichkeit, das alles in verständlichen Worten darzulegen? Ich habe das nämlich auch alles nicht so ganz kapiert. Z.B.: Wie sieht das mit zukünftigen Veröffentlichungen aus? Wer einigt sich hier mit wem in wessen Namen über was? Welche Rechtsgültigkeit hat ein von einem US-Unternehmen gemachtes Einigungsangebot in Deutschland etc. Vielen herzlichen Dank Alf. "Man muss noch Chaos in sich haben,um einen tanzenden Stern zu gebären."Friedrich Nietzsche Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AstridV Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 Ich hab mal Heise.de gefragt und das hier gefunden (ist aber von 1008): (Link ungültig) Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlfL Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 Hallo Astrid! Danke für diesen über 1000 Jahre alten Text Spaß beiseite: Ist schon ein Ding! Das schöne Ziel, Bücher allen zugänglich zu machen (auch in kulturell strukturschwachen US-Regionen, lt. des google-Sprechers) ist ein traumhaftes Ideal. Aber zum einen gibt es Dinge, die (wenn überhaupt, dann nur) der Staat übernehmen sollte und zum anderen beschleicht mich irgendwie das Gefühl (weiß gar nicht warum), dass google das relativ Wurst ist, ob ein Bauer in Ohio die englische Fassung der Buddenbrocks lesen kann oder nicht. Finde ich alles äußerst bedenklich! Gruß, Alf. "Man muss noch Chaos in sich haben,um einen tanzenden Stern zu gebären."Friedrich Nietzsche Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AstridV Geschrieben 18. März 2009 Teilen Geschrieben 18. März 2009 Hallo Astrid! Danke für diesen über 1000 Jahre alten Text Heise hat ihn extra aus dem Althochdeutschen übersetzt. *schäm* Das Problem ist eben der Unterschied zwischen dem deutschen Urheberrecht und dem amerikanischen Copyright. In Amerika kann es dir als Urheber passieren, dass du ganz plötzlich sämtliche Rechte an deinen Werken verlierst und keinen Cent dafür bekommst, selbst wenn sie sich millionenmal verkaufen. Da muss man schon ziemlich aufpassen. Astrid Meine Homepage Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Geschrieben 19. März 2009 Teilen Geschrieben 19. März 2009 Die FAZ schreibt heute unter dem Titel Das Teuflische an diesem Plan über das Google Book Settlement: (Link ungültig) Und hier ein Beitrag aus dem Tagesspiegel mit dem Titel Wem die Schrift gehört darüber, ob die VG Wort die Rechte besser geltend machen kann, als das, was Google vorschlägt. (Link ungültig) Andreas Montségur Masterclass Montségur Akademie Montségur Videokanal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Christoph) Geschrieben 24. März 2009 Teilen Geschrieben 24. März 2009 Es gibt einen offenen Brief mit der Möglichkeit zur Unterschrift dazu (wobei der noch etwas weiter geht): (Link ungültig) Lieben Gruß, Christoph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...