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(Lars)

Rücktritt vom Vertrag

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Morgen!

 

Also folgendes: Letzte Woche habe ich meinem Stammverlag ein neues Buchprojekt und den Vertrag dazu geschickt. Ein Tag später rief ein besserer Verlag an, der Interesse an genau diesem Buch hat (und andere für die Zukunft!).

 

Nun meine Frage: Wie lange kann ich vom Buchvertrag zurück treten? Zwei Wochen?

 

Aber: Der neue Verlag, der wesendlich bessere Verlag, hat noch nicht KLAR & DEUTLICH gesagt: nehmen wir.

 

Lustig: Der neue Verlag hat EXAKT das Buch, das er nun gerne machen möchte, vor 5 Jahren abgelehnt :-)

 

Gruss

Lars

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Stefan Mühlfried

Da musst Du einmal in Deinen Vertrag schauen. ;)

 

Die Checkliste für Verlagsverträge habe ich im Netz gefunden:

 

(Link ungültig)

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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HALLO!

 

 

Da mein Stammverlag eh 2 Jahre braucht bis das Buch fertig ist, habe ich einfach geschrieben, dass ich ein falsches Manuskript geschickt habe. Ich schicke einfach ein anderes Buchprojekt hin - fertig ;D

 

Gruss

Lars

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Hallo Lars,

 

die 2 - Wochenfrist gilt für das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Voraussetzung ist, dass ein Verbraucher Vertragspartei geworden ist. Bei einem Vertrag zwischen Autor und Verlag fehlt es daran.

 

Zum Rücktritt braucht man einen Grund und der steht entweder im Vertrag oder im Gesetz. Bei den gesetzlichen Gründen ist Voraussetzung, dass die eine Partei die ihr obliegenden Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, dann kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. Lies dazu §§ 323, 324 und 241 BGB und § 32 VerlG.

 

Grüße

Aneirin

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Hi Lars,

 

 

Nun meine Frage: Wie lange kann ich vom Buchvertrag zurück treten?

 

 

Von Juristerei habe ich keine Ahnung. Aber wie würde es dir ergehen, wenn der Verlag, mit dem du den Vertrag gemacht hast, innerhalb der nächsten Woche zurücktreten würde?

 

Und was wird der neue Verlag besser finden: Wenn du sagst "sorry, aber ich muss erst noch sehen, wie ich aus meinem alten Vertrag für das Buch herauskomme" oder wenn du sagst "sorry, aber das Buch ist schon an jemand anderen vergeben, können wir nicht mit dem nächsten weitermachen?"

 

Der neue Verlag müsste ja a) eventuell mit juristischen Scharmützeln rechnen, und b) befürchten, dass es ihm irgendwann genau so ergeht, wenn dir ein dritter Veralg bessere Konditionen für ein Buch bietet.

 

Ich frage mich, ob es das wert ist.

 

Gruß

 

HW

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Hallo Lars,

ich sehe das wie Herby, Offenheit und Korrektheit in Geschäftsangelegenheiten, alles andere fällt irgendwann auf dich zurück...

Wenn der neue Verlag noch mehr Bücher mit dir machen will, mach das doch. Udn sag dem neuen Verlag offen, dass du gerade einen Vertrag unterschrieben hast, weil es sich zeitlich überschnitt. Das zeigt dem neuen, dass deine MSe gefragt sind und außerdem kann er bei großem Interesse mit deinem alten Verlag sprechen, um dich aus dem Vertrag zu lösen.

Schöne Grüße,

Petra

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@Lars

ich würde auch nicht mit Tricks arbeiten (und es auch nicht hier kundtun). Du kannst doch nie wissen, wer alles mitliest.

Grüße vom Raben

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HALLO!

 

Das ist kein Trick! Ich sende dem Verlag einfach ein anders Skript zu. 1. Das merkt der nicht. 2. Das ist das selbe Thema. 3. Das ist völlig korrekt! Das hat nichts mit Ruf schädigen oder so zu tun.

Wenn man mehrere Bücher des selben Themas hat, mein Vertrag 1999 schon vorlag (den habe ich erst jetzt unterschrieben) und Titel des Buches so oder so nicht nicht feststeht. Also ein ganz normale Sache. Außderdem habe ich neben meinem "Stammverlag" seit Jahren immer auch Bücher bei anderen Verlagen veröffentlicht. Ich bin ja nicht gebunden.

 

Also: alles klein Problem!!!!!!!!!!!!

 

Beste Grüße

Lars

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1. Das merkt der nicht.

 

Lars, das ist weder korrekt noch integer. Aber du musst selbst wissen, was du mit deiner zukünftigen potentiellen Karriere machst.

 

Also: alles klein Problem!!!!!!!!!!!!

Dein Freud'scher Versprecher spricht für sich. Du wirst Probleme bekommen.

Übrigens lesen in diesem Forum auch Leute aus der Branche mit. Die Welt ist klein und ein Ruf schnell ruiniert.

 

Schöne Grüße,

Petra,

die sich wundert, was an dem korrekten Weg so schwierig sein soll

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Hallo Petra!

 

Lass es mich so ausdrücken: ich habe 2 Bücher mit dem IDENTISCHEN Thema. Also mache ich eines beim "Stammverlag" und eines beim evtl. neuen Verlag.

 

Ich kann da wirklich kein Problem erkennen.

 

Viele Grüße

Lars

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Oha, Lars!

 

Dann vergiss aber nicht, die übliche Konkurrenzklausel in den Verträgen streichen zu lassen - und zwar in beiden!

 

Grueße

vom leicht verwirrten

Joergen   8)

 

(Wieso, weshalb, warum lässt Du einen Vertrag 6 Jahre liegen??)

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Ich kann da wirklich kein Problem erkennen.

 

Das Problem ist, dass du eine Vereinbarung getroffen hast, mit Vertrag und beigelegtem Manuskript. Auch wenn es praktisch kein Problem gibt, das Manuskript, das Bestandteil dieser Vereinbarung war, nachträglich auszutauschen und das als "Irrtum" zu deklarieren, so weißt zumindest du selbst, dass du damit eine getroffene Vereinbarung einseitig geändert hast.

Ich hätte damit ein Problem, denn für mich sind Vereinbarungen stets "heilig" gewesen - was ansonsten so ziemlich meine einzige, dafür aber sehr kompromisslose Geschäftsmoral ist ;)

Ich würde da also für mich sagen: "Pech gehabt."

 

Andererseits bin ich sonst auch immer derjenige, der sagt, man soll nicht auf Prinzipien reiten, wenn es in der Praxis gar kein Problem gibt. Also kann ich deine Haltung durchaus nachvollziehen - aber ich verstehe auch, was anderen daran nicht behagt, und ich weiß, dass ich dabei Bauchschmerzen hätte.

Und natürlich musst du damit rechnen, dass es dementsprechend auch andere Geschäftspartner gibt, die ein mulmiges Gefühl bekommen, wenn sie davon hören.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Oha, Lars!

 

Dann vergiss aber nicht, die übliche Konkurrenzklausel in den Verträgen streichen zu lassen - und zwar in beiden!

 

Grueße

vom leicht verwirrten

Joergen   8)

 

 

(Wieso, weshalb, warum lässt Du einen Vertrag 6 Jahre liegen??)

 

HALLO!

 

Die war bei mir nie drin! Danke aber für den Tipp!

 

 

Gruss

Lars

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Das Problem ist, dass du eine Vereinbarung getroffen hast, mit Vertrag und beigelegtem Manuskript. Auch wenn es praktisch kein Problem gibt, das Manuskript, das Bestandteil dieser Vereinbarung war, nachträglich auszutauschen und das als "Irrtum" zu deklarieren, so weißt zumindest du selbst, dass du damit eine getroffene Vereinbarung einseitig geändert hast.

 Ich hätte damit ein Problem, denn für mich sind Vereinbarungen stets "heilig" gewesen - was ansonsten so ziemlich meine einzige, dafür aber sehr kompromisslose Geschäftsmoral ist  ;)

 Ich würde da also für mich sagen: "Pech gehabt."

 

Andererseits bin ich sonst auch immer derjenige, der sagt, man soll nicht auf Prinzipien reiten, wenn es in der Praxis gar kein Problem gibt. Also kann ich deine Haltung durchaus nachvollziehen - aber ich verstehe auch, was anderen daran nicht behagt, und ich weiß, dass ich dabei Bauchschmerzen hätte.

 Und natürlich musst du damit rechnen, dass es dementsprechend auch andere Geschäftspartner gibt, die ein mulmiges Gefühl bekommen, wenn sie davon hören.

 

 

HALLO

 

Du kennst den Verlag nicht! Deshalb: KEIN Problem!

 

Gruss

Lars

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HALLO!

 

 

Da mein Stammverlag eh 2 Jahre braucht bis das Buch fertig ist, habe ich einfach geschrieben, dass ich ein falsches Manuskript geschickt habe. Ich schicke einfach ein anderes Buchprojekt hin - fertig  ;D

 

Gruss

Lars

 

Hallo Lars,

 

auch wenn ich ein (noch) erfolgloser Autor bin, habe ich doch eine gewisse elementare Kenntnis von rechtlichen Dingen (nein, ich bin kein RA). Deine Idee ist saugefährlich! Stell dir mal vor, die behalten auch nur Auszüge deines Manuskriptes (ich würde das tun, und zwar in digitaler Form zur schnellen Recherche und in Papierform zur Beweissicherung) und die bemerken irgendwann, dass genau der Text woanders erschienen ist.

Überschlag einfach schon mal in Gedanken die möglichen Schadenersatzforderungen deines Stammverlages wegen des entgangenen Gewinnes ...Hm?

Von deinem dann wirklich nachhaltig ruinierten Ruf in der Branche mal abgesehen, käm dann bestimmt echte Freude auf.  :

 

Gruss

 

Uwe

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Stefan Mühlfried

 

 

HALLO

 

Du kennst den Verlag nicht! Deshalb: KEIN Problem!

 

Gruss

Lars

 

 

Doch. Ich wette, er fängt mit "B" an und hört mit "r" auf. 8)

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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