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AlfL

Agenturvertrag vs. Anthologie

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Wie verhält es sich eigentlich, wenn man einen Wettbewerbsbeitrag o.ä. schreibt, der dann in einer Anthologie etc. veröffentlicht wird (man bekommt da ja u.U. Honorar, zumindest aber ist das eine Veröffentlichung) in Bezug auf einen Standard-Agenturvertrag? Die Agentur vertritt ja alle Werke, die man während der Zusammenarbeit beginnt und hat das Recht auf Beteiligung. Gilt das auch für die Veröffentlichung von Wettbewerbsbeiträgen etc. und den daraus evtl. resultierenden Einnahmen? Explizit finde ich das in meinem Vertrag nicht geregelt.

 

Danke für Eure Erfahrungen und Meinungen.

 

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Hallo Alf,

 

ich hatte mal denselben Fall: Agenturvertrag gerade unterschrieben, und zwei Tage später die Nachricht: Wettbewerbsstory soll in Anthologie erscheinen.

 

Ich habe dann einfach meinen Agenten angerufen und gefragt. Er hat gesagt, er will da nicht beteiligt werden (gab eh nichts ;D). Alles was mit Wettbewerben, Artikeln, Kleinkram zu tun hat - soll ich mal ruhig machen, er wird mir keine Steine in den Weg legen.

 

Ist ja letztlich auch logisch, denn der Agent hat im besten Fall auch was davon, wenn ich mich mit um mein Forkommen kümmere und mich nicht nur auf ihn verlasse. Die dicken Verlage überlasse ich aber ganz und gar seiner Fürsorge.

 

Fazit: Ruf doch einfach mal bei Deinem Agenten an und frag nach.

 

LGK

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Hallo Karla!

 

Danke füpr die Antwort. So etwas Ähnliches habe ich mir schon gedacht. Ich habe auch genau das getan, nämlich meiner Agentin diese Frage gestellt. Allerdings per Mail, ist ja Wochende ;)

 

Dir auch ein schönes solches

 

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Hallo Hans-Jürgen!

 

Aber sicher...

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Hallo Alf,

 

bin auch neugierig ;D

 

Ich kann nur für meine Agentur sprechen, da habe ich die Verlage, mit denen ich sowieso zusammenarbeite ausgeschlossen - ebenso wie Artikel, Onlinesachen und "Kleinkram" wie Anthologien.

 

Liebe Grüße,

Jenni

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Hallo Alf,

 

normalerweise müsste dieses Thema schon vertraglich geregelt sein. Aus meiner Erfahrung interessieren sich Agenturen jedoch nicht für Anthologieveröffentlichungen - schon gar nicht, wenn sie Deinen Beitrag nicht selbst vermittelt haben (denn ein seriöser Agent verlangt ausschließlich PROVISION!). Einzig interessant daran ist für den Agent, dass Du schon Publikationserfahrungen vorweisen kannst bzw. Verlage daran interessiert waren, etwas von Dir zu veröffentlichen.

 

Agenten sind Geschäftsleute, und an Beiträgen in Kleinverlags- oder Wettbewerbsanthologien ist nichts verdient. Man muss ja schon als Autor froh sein, wenn man mehr als nur Belegexemplare dafür erhält. Deshalb vertreten (größere) Agenturen vorrangig nur Romanmanuskripte und keine Kurzgeschichten.

 

Anders wäre es, wenn es sich um eine Anthologie handelt, die rein nur aus Deinen Geschichten zusammengestellt ist - was dann aber einem eigenen Buch gleichkäme.

 

Gruß

Wulf

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Das ist doch alles eine Frage der Kommunikation und Zusammenarbeit. Letztere würde ich allerdings überdenken, wenn der Agent/die Agentin nach einem persönlichen Gespräch an der Anthologie beteiligt werden will.

 

Ich war einer der Autoren des letzten Quo Vadis-Gemeinschaftsromans "Das dritte Schwert" und habe den Vertrag über meine damalige Agentin laufen lassen. Sie konnte sich letztlich jedoch überhaupt nicht einbringen und musste den Vertrag akzeptieren, der auch für die anderen elf Autoren galt, ob sie das nun wollte oder nicht. Insofern hätte ich das eigentlich alleine bewerkstelligen können, aber wenigstens hatte ich keinen Papierkram.

 

Viele Grüße

Micaela

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Das ist doch alles eine Frage der Kommunikation und Zusammenarbeit.

 

Kann ich bestätigen! Auf meine Frage, ob er auch an einer Anthologie beteiligt werden wolle, da er alle meine Werke vertritt, meinte mein Agent: "Machen Sie nur!"

 

Viele Grüße

Christa

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Liebe Christa,

 

war das jetzt ironisch?  :s02

Weil die Antwort des Agenten ja irgendwie ... keine richtige Antwort ist. Ich wüsste da nicht, ob er dann auch beteiligt wäre und müsste nachfragen. Und wahrscheinlich käme dann: Wird man sehen.  :s01

 

Ich bin mir sicher, dass sich das Honorar des Agenten nur auf Basis der vermittelten Werke bezieht. Da ich kürzlich genau dieses Thema mit meiner Agentin hatte. Und, Alfl, da wir bekanntlich im selben Boot sitzen ... ;)

 

Grüße

Quidam

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war das jetzt ironisch?  :s02

Weil die Antwort des Agenten ja irgendwie ... keine richtige Antwort ist. Ich wüsste da nicht, ob er dann auch beteiligt wäre und müsste nachfragen. Und wahrscheinlich käme dann: Wird man sehen.  :s01

 

Nein, das war eindeutig, lieber Quidam, daran wollte die Agentur sich nicht beteiligen. Abgesehen davon habe ich auch keinen Cent damit verdient. ;)

Ob sich das Honorar eines Agenten nur auf die vermittelten Werke bezieht, steht auf einem anderen Blatt und wäre sicher ein neues Thema.

 

Grüße

Christa

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Liebe Christa,

 

der Anspruch des Agenten hängt vom Vertrag ab. Es gibt Agenten, die machen jeweils einen Vertrag pro vermittelten Titel und beim nächsten Buch halt einen neuen Vertrag usw.. Andere Agenten schließen Pauschal-Verträge ab, die sich auf ewige Zusammenarbeit beziehen und in der Regel auch schwerer zu kündigen sind. Ich weiß nicht, was besser ist, bin aber inzwischen durch meine Ex- und derzeitige Agentin an die erste Variante gewöhnt.

 

Viele Grüße

 

Micaela

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der Anspruch des Agenten hängt vom Vertrag ab. Es gibt Agenten' date=' die machen jeweils einen Vertrag pro vermittelten Titel und beim nächsten Buch halt einen neuen Vertrag usw.. Andere Agenten schließen Pauschal-Verträge ab, die sich auf ewige Zusammenarbeit beziehen und in der Regel auch schwerer zu kündigen sind. Ich weiß nicht, was besser ist, bin aber inzwischen durch meine Ex- und derzeitige Agentin an die erste Variante gewöhnt.[/quote']

 

Liebe Micaela,

 

ich habe einen Pauschal-Vertrag, sehe aber inzwischen, auch durch Erfahrungen anderer, dass man das alles gar nicht so eng sehen muss, was da auf dem Papier steht. Trotz Kündigungszeit auf den 31.12. kommenden Jahres ist zum Beispiel jemand-einfach durch Absprache-wieder rausgekommen. Wenn das Verhältnis Agent-Autor stimmt, ist vieles absprachefähig, denke ich, Vertrag hin und her.

 

Viele Grüße

Christa

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Lieber Alf,

 

im Grunde gibt Dir der Vertrag, den Du mit Deiner Agentur geschlossen hast, darübr Aufschluss.

Denn das regelt jeder anders.

Ich werde ja, z.B. auch von einer Agentur vertreten, regele aber auch etliche Projekte (alle Kleinverlagsprojekte) selbst - das geht Hand in Hand.

Und danach richtet sich dann auch die Honorarbeteiligung der Agentur.

Das was ich selbst an Land ziehe, und das was mein Agent für mich dingfest macht.

Und bei einem guten Verständnis, wie es in meinem Fall ist, regelt man in der Zusammenarbeit manches im Einzefall auch "frei nach Gutdünken".

 

Inselgruß, Alisha

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Hallo Alle!

 

Danke für die Rückmeldungen. Ich habe am kommenden Montag ein Telefonat mit meiner Agentin, da wird dies ein Randthema sein. Ich poste das Ergebnis.

 

Viele Grüße

 

 

Alf

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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