Barbara Peters Geschrieben 21. November 2008 Teilen Geschrieben 21. November 2008 Ich habe von einem meiner Verlage (A) einen neuen Auftrag und jetzt den Vertrag erhalten. Nun habe ich gerade diesen neuen Vertrag genau mit meinem letzten Vertrag von Verlag (B) verglichen. Bei den Rechtseinräumungen steht bei mir im (A) Vertrag "Die Autorin räumt dem Verlag für alle bekannten Nutzungsarten die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte zur Verwertung des Werkes ein." Bei Verlag (B) steht an dieser Stelle: "Die Autorin überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache." Ist jemand unter euch, der mir den Unterschied erklären kann? Für eure Hilfe bedankt sich im Voraus Barbara www.barbarapeters.de www.geschichtenfischer.de www.elbautoren.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Geschrieben 21. November 2008 Teilen Geschrieben 21. November 2008 Hallo Barbara, dein Vertrag (A) ist einer nach dem "neuen Modell" ... siehe hierzu Thread (Link ungültig) Dort wird genau dies behandelt. Ich werde im Laufe des Tages hierzu nach etwas mehr schreiben. Gruß, Andreas Montségur Masterclass Montségur Akademie Montségur Videokanal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...