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Barbara Peters

unterschiedliche Vertragsklauseln

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Ich habe von einem meiner Verlage (A) einen neuen Auftrag und jetzt den Vertrag erhalten.

Nun habe ich gerade diesen neuen Vertrag genau mit meinem letzten Vertrag von Verlag (B) verglichen.

 

Bei den Rechtseinräumungen steht bei mir im (A) Vertrag "Die Autorin räumt dem Verlag für alle bekannten Nutzungsarten die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte zur Verwertung des Werkes ein."

 

Bei Verlag (B) steht an dieser Stelle: "Die Autorin überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache."

 

Ist jemand unter euch, der mir den Unterschied erklären kann?

 

Für eure Hilfe bedankt sich im Voraus

Barbara

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