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(Lars)

Zitatrecht / Abdruckgenehmigung ab 5 Zeiten - sowas

Empfohlene Beiträge

HALLO, liebe Freunde!

 

Mein 13. Buch kommt im März.

Es ist ein populäres Sachbuch.

 

Mein neuer Verlag besteht darauf, dass für Zitate ab 5 Zeiten die Abdruckgenehmigung des jeweligen Autors einhole.

 

KEINER meiner zahllosen Schriftstellerfreunde hat sowas jemals machen müssen. Das blockiert doch wissenschaftliche Arbeiten, meinte einer zum Beispiel. Wie soll ich jemanden kritisieren, wenn ich erst seine Erlaubnis benötige, ihn zitieren und damit kritisieren zu dürfen.

 

Im Internet finde ich nichts darüber.

 

Wo kann ich mich informieren, ob ich TATSÄCHLICH für ein populärwissenschaftliches Sachbuch ab 5 Zeiten Zitat aus anderen Büchern eine schriftliche Genehmigung benötige?

Natürlich sind die Bücher, aus denen die Zitate stammen, angegeben (im Text und Anhang).

 

Herzlich

LARS

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Meines Wissens nach gibt es ein allgemeines Zitatrecht. Soweit Du Quelle/Urheber nennst, sollte das, insbesondere bei Sachbüchern genügen.

 

Es gibt gewiss spezialisierte Anwälte, im Allgemeinen sollte ein Verlag oder Agent da aber Bescheid wissen. Möglicherweise hat Dein Verlag schlechte Erfahrungen in strittigen Fällen gemacht, so dass man sich für die Zukunft einfach absichern möchte, auch wenn das eigentlich nicht nötig wäre.

 

Vielleicht hilft es, wenn Du Deine Zweifel mit dem Verlag besprichst.

 

Gruß Eva

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Hallo Lars,

 

bei Wikipedia findest du einen kleinen Überblick zum Zitatrecht (Link ungültig) (Link ungültig).

Grundsätzlich gilt, soweit ich das als juristischer Laie verstanden habe (keine Rechtsberatung), dass Zitate als solche mit Quellenangabe kenntlich gemacht werden müssen, und die Verwendung im Text (der Zweck des Zitats) letztlich die Länge vorgibt. Wird nur zur Kenntnis zitiert, darf nur kurz zitiert werden, wird auf die Argumentation des Zitats eingegangen, dürfen auch längere Passagen zitiert werden, so lange der Text eigenständig bleibt und das Zitat bearbeitet.

Bei wissenschaftlichen Werken wird das Zitatrecht generell etwas großzügiger gehandhabt, weil Zitate für wissenschaftliche Arbeiten unbedingt notwendig sind. (Siehe auch die Sonderregel für vollständige Werke, wenn z.B. ein Gedicht komplett angegeben wird).

 

Die 5 Zeilen Grenze wird oft genannt, wenn es darum geht das Erlaubnis des Urhebers einzuholen, da es bei Langzitaten zumindest theoretisch Klage erhoben werden kann. Denn hier müsste im Klagefall die Notwendigkeit des Zitats für den Text bewiesen werden.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Ich hänge mich mal hier dran. Ich möchte gerne lang und schmutzig aus eine Tagebuch von 17und zitieren.

 

Der Verlag hat es zuletzt um 1930 gedruck und nun gibt es den Verlag nicht mehr.

 

Und nun? Darf ich? Darf ich nicht? Wen frag ich da?

 

Fragt sich

 

Ulli

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Hallo Ulli,

in § 76 des UrhG heißt es:

Dauer der Persönlichkeitsrechte

1.Die in den §§ 74 und 75 bezeichneten Rechte erlöschen mit dem Tode des ausübenden Künstlers, jedoch erst 50 Jahre nach der Darbietung, wenn der ausübende Künstler vor Ablauf dieser Frist verstorben ist, sowie nicht vor Ablauf der für die Verwertungsrechte nach § 82 geltenden Frist. 2.Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. 3.Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht, so ist der Tod des letzten der beteiligten ausübenden Künstler maßgeblich. 4.Nach dem Tod des ausübenden Künstlers stehen die Rechte seinen Angehörigen (§ 60 Abs. 2) zu.

 

Soweit ich weiß, gab es 1930 aber noch gar kein UrhG, es wurde erst 1965 erlassen. Gibt es einen Rechtsnachfolger des Verlags, der die Finger auf dem Tagebuch hat?

 

Gertraude

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Hier eine Möglichkeit, das Zitatrecht zu umgehen:

 

Stuttgarter Zeitung von heute, Autor Mirko Weber in "Kein Geschenk für die CSU" (Rudolf Erhard beschreibt "Aufstieg und Fall" Edmund Stoiber):

 

Zitatbeginn:

"(...) Er (der Autor) hat die Gespräche mit (Aufzählung von Namen), um nur ein paar der Befragten zu nennen, wohl aufgezeichnet, verzichtet jedoch auf exakte Zitate. Das entlastet den Erzähler, schöpft aber auch das verbindliche Salz aus der Suppe."

Zitatende.

 

Gertraude

 

P.S. Incl Namensnennung mehrerer Politiker sind das knapp 7 Zeilen einer Zeitungsspalte. Noch zitierfähig ohne Genehmigung? ;)

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Meines Wissens nach darf man zehn Zeilen kostenlos zitieren, wenn man die Quelle nennt. Und: Das Urheberrecht gab es schon 1930. Auch liegen die Rechte an einem Werk ja nicht unbedingt ausschließlich beim Verlag, sondern beim Autor oder dessen Rechtsnachfolgern.

 

Gibt es nicht irgendwo eine Rechtsauskunft, die gesicherte Informationen bieten kann? Beim Schriftstellerverband, der VG-Wort oder so? Ich könnte meinen Mann (Urheberrechtler) fragen, aber der darf als Anwalt auf diesem Wege keine Rechtsauskunft erteilen >:(

 

Viele Grüße

Micaela

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Laut dem Buch "Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen." (Bundeszentrale für politische Bildung) gibt es Klein- und Großzitate. Wobei vereinfacht gesagt, ein Großzitat bedeutet, dass du das gesamte Buch oder Kunstwerk innerhalb deiner Arbeit zitierst. Mehr als fünf Seiten fallen also normalerweise unter Kleinzitate und sind frei, solange das Buch veröffentlicht wurde und die Quelle angegeben wird.

 

Hier noch ein Internetlink, der im Buch angegeben ist: (Link ungültig)

 

Yvonne

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Gibt es nicht irgendwo eine Rechtsauskunft, die gesicherte Informationen bieten kann? Beim Schriftstellerverband, der VG-Wort oder so? Ich könnte meinen Mann (Urheberrechtler) fragen, aber der darf als Anwalt auf diesem Wege keine Rechtsauskunft erteilen >:(

 

Nachdem dieses Thema immer wieder auftaucht, stelle ich die Frage, ob ein "Urheberrechtler" die Runde der Fachleute beim nächsten Mal in Oberursel bereichern könnte.

Gertraude

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Guten Morgen zusammen,

 

da ich eine ähnliche Frage habe, hänge ich mich hier an. Ich hoffe das ist so in Ordnung.

 

In meinem Roman, an dem ich zurzeit arbeite, telefoniert meine Prota mit einem Astrologen. Aus diesem Grund habe ich mich bei einer Astrologin schlau gemacht, da mir astrologische Begriffe, Ausformulierungen etc. nicht geläufig sind.

Die Astrologin hat mir daraufhin einiges ausgearbeitet und zugemailt.

 

Da ich nochmals astrologischen Rat benötigen werde, und ihr das angekündigt habe, sprach sie direkt von rechtlichen Dingen. Sie möchte, falls mein MS verlegt wird, gerne ein paar Prozentchen abhaben, weil ich ja Zitate, Ausführungen von ihr hätte.

 

Weiß jemand Rat? Ich verwende ihre Ausführungen sinngemäß, d.h. wenige Stellen, an denen ich wörtlich zitiert habe.

Sie meinte, damit wäre sie ja so etwas wie eine Co-Autorin.

 

Ich bin völlig verunsichert dadurch. Kennt sich jemand von euch damit aus?

 

Petra

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Hallo Petra,

 

ich habe für diverse Bücher fachmännischen Rat gebraucht und werde auch in Zukunft nicht ohne diesen auskommen. Einmal habe ich den Madendoktor Benecke angeschrieben. Er hat direkt gesagt, dass er pro Information 250 Tacken wollte. Okay, er wird für seine Arbeit bezahlt und ist ein Unikum. Die Infos, die ich benötigte, habe ich dann kostenlos woanders erhalten.

 

Genauso ging es mir bisher mit allen anderen (zum Teil auch weitreichenden und ausführlichen Informationen). Sobald ich erwähnt habe, dass ich für einen Roman recherchiere, waren fast alle Leute aufgeschlossen und hilfreich.

Die Hauptinformanten werden in der Danksagung erwähnt und bekommen ein Freiexemplar.

Keine Prozente.

 

Ich finde auch nicht, dass ein paar Infos jemanden zum Co-Autor machen, außer es sind Dinge die über 30 % desd Buches ausmachen und wortwörtlich übernommen werden.

 

An deiner Stelle würde ich versuchen jemand anderen ausfindig zu machen, der dir diese Informationen geben kann. Ich nehme ja nicht an, dass die Astrologin über ihre uniquen Entdeckungen gesprochen hat?

 

Meint

 

Ulli

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Ich habe auch schon daran gedacht mir einen anderen Astrologen zu suchen. Aber die meisten nehmen per se ein Honorar. Die Astrologin hat einen sehr interessanten Artikel geschrieben, mit dessen Argumentation ich den Charakter meiner Prota ideal beeinflussen kann. Das macht die Suche nach einem geeigneten Astrologen nicht einfacher.

 

Ansonsten hatte ich mir das so vorgestellt, wie du beschrieben hast: ein Dankeschön im Anhang und ein Freiexemplar (wenn es denn überhaupt gedruckt werden sollte).

 

Danke für deine rasche Antwort.

 

Petra

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Da ich nochmals astrologischen Rat benötigen werde, und ihr das angekündigt habe, sprach sie direkt von rechtlichen Dingen. Sie möchte, falls mein MS verlegt wird, gerne ein paar Prozentchen abhaben, weil ich ja Zitate, Ausführungen von ihr hätte.

 

Weiß jemand Rat? Ich verwende ihre Ausführungen sinngemäß, d.h. wenige Stellen, an denen ich wörtlich zitiert habe.

Sie meinte, damit wäre sie ja so etwas wie eine Co-Autorin.

 

Das ist eine schlichte Unverschämtheit und sie sollte noch nicht einmal in der Danksagung erwähnt werden. Astrologisches Wissen kann man sich aus allen möglichen Quellen aneignen, auf ein wörtliches Zitieren ihrer lichtvollen Ausführungen kannst Du bestimmt verzichten.

 

Wenn sie speziell für Dich bzw Deine Heldin ein Horoskop gestellt und gedeutet hat, könnte sie das branchenübliche Honorar für diese Leistung verlangen, aber das wäre auch alles.

Astrologisches Fachchinesisch als solches ist Allgemeingut und erhebt sie nicht zur Co-Autorin einer fiktionalen Geschichte.

 

Huch, darüber kann ich mich richtig aufregen :s11

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Petra, nur zur mal Beruhigung grundsätzlich: So was nennt man Recherche. wenn jeder, den man um eine Info bittet, von einem Verlag Prozente wollte, gäbe es keine Zeitungen und auch keine sonstigen Medien mehr.

 

So was ist schlicht unfug – wenn Deine Astrologin wie der Madendoc vorher sagt, dafür hätte ich aber gerne 250 für die Mühe, dann ist das ja okay. Aber hinterher sich da noch was zu überlegen, das geht nicht. Wenn Du inhaltlich auf Informationen zurückgreifst, die man Dir zur Verfügung gestellt hat, bist Du vollkommen sauber – wenn Dein Text sich aber maßgeblich auf eine einzelne Quelle stützt, sollte man das irgendwo im Nachklapp natürlich erwähnenund sich absegnen lassen. Wenn Du wörtlich aus publizierten Quellen zitierst, gelten die hier erwähnten Urhebersachen.

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Danke an Euch!

 

@ Andrea,

genauso ging es mir auch. Ich habe mich schrecklich geärgert und fand es eine Unverschämtheit. >:( Vor allem hat sie sich in diese Richtung geäußert, als ich ihre Texte eingearbeitet hatte, nicht wörtlich, und in meinem MS schon 50 Seiten weiter war.

Ist ihr wohl eingefallen, als sie gewittert hat, dass nicht soo schlecht sein kann, was ich schreibe.

Für das zweite astrologische Gespräch erhofft sie eine Veröffentlichung für SICH, so mein Eindruck.

Wir hatten uns locker über den astrol. Hintergrund meines MS unterhalten, als ihr einfiel, dass sie irgendwann mal einen Text verfasst hat. Den könne man doch einbauen. Könnte man, sicherlich. Wäre auch super für mein MS. Aber ganz sicher nicht zu ihren Bedingungen.

 

@ Sven,

so, wie du es beschreibst, war es von meiner Seite auch angedacht. Für ihre schriftlichen astrol. Ausführungen hat sie mir 50 Euro berechnet. Das fand ich auch okay. Sie war sehr fix und zuverlässig. Aber dann ist auch gut. Schließlich wäre es auch für sie eine kostenlose Werbung, oder?

 

Lieben Dank!

 

Petra

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