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AstridV

Abtreten noch unbekannter urheberrechtlicher Nutzungsarten?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

die Empfehlung von "mediafon", die auf Einschätzung von Experten beruht, ist seit gestern hier nachzulesen:

 

(Link ungültig)

 

Es bleibt leider dabei, dass es in Einzelfällen schwierig ist, wasserdichte Ratschläge zu geben, da die Gesetzeslage dafür nicht die ausreichenden Anhaltspunkte bietet.

 

LG

Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Hallo,

 

inzwischen habe ich meinen Widerspruch an den Verlag geschickt. Der Eingang wurde mir dankend bestätigt. Wenn man konkrete Pläne hinsichtlich der neuen Nutzungsarten verfolgen sollte, kommt man wieder auf mich zu.

 

In einem Telefonat hat mir der Verlagsleiter auch noch einmal bestätigt, dass es lediglich darum ging, zukünftig direkt mit mir abrechnen zu können (und nicht über VG Wort). Das wäre jetzt mit meinem Widerspruch erreicht.

 

Ich kann den Weg über den Widerspruch also jedem empfehlen.

 

Tschüss

Hans-Jürgen

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Hallo!

 

Ich habe heute ein Schreiben von einem Verlag zurückerhalten: Ein Widerspruch meines Widerspruchs. :-/

 

Da steht man der Situation als nicht juristische Person etwas sprachlos gegenüber. Zumal der Widerspruch ja nichts gegen den Verlag sein sollte, sondern lediglich eine Ergänzung des Vertrags, so wie es hier und auf vielen anderen Seiten besprochen und empfohlen wurde.

 

Und nu? Abwarten und Tee trinken vermutlich! :s15

 

Beste Grüße, Nicole

2016 kommt "Niemand - Mehr!" - Das Warten hat ein Ende.
www.wer-hat-angst-vorm-schwarzen-mann.de - demnächst mit neuem Anstrich

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So unbekannt sind die übrigens gar nicht, das zielt in Richtung online, ebook usw. Ich denke man sollte etwas weniger herumtheoretisieren, sondern sich pragmatisch fragen, was denn die noch unbekannten urheberrechtlichen Nutzungsarten bedeuten. Und zwar wirtschaftlich, denn nur darum geht es am Ende. Sind sie verwertbar, wie viel kann ich dafür bzw. dadurch zusätzlich bekommen?

Eine Nutzungsart, die zwar brav im Vertrag aufgelistet steht, aber nie verwertet wird, ist nichts wert, egal wie nett die Formulierung ist. Anstatt blind zu widersprechen, würde ich den Verlag lieber auffordern, zu sagen, was er konkret tun will um die jeweiligen Rechte (alle, nicht nur die unbekannten) zu verwerten. Wenn man dann (offen oder verklausuliert) hört, dass die gar nix tun wollen (bzw. können), hat man anschließend einen guten Grund, die Rechte nicht herzugeben, wozu auch, damit sie im Vertrag vermodern? :s13

LG

Burkhard

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo Burghard,

 

die ganze Diskussion ging nicht darum, konkrete Nutzungsrechte in alte Verträge einzufügen. Hier ging es um eine neue Gestzeslage, auf die man (z. B. mein Verlag) reagieren wollte, um später nicht über VG Wort abrechnen zu müssen.

 

Aber die Diskussion ist inzwischen erledigt, denn der 31.12.08 ist Vergangenheit. Jetzt kann man wirklich abwarten, bis etwas Konkretes geplant ist.

 

Hans-Jürgen

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