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AstridV

Abtreten noch unbekannter urheberrechtlicher Nutzungsarten?

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Hallo allerseits,

 

ich hätte da mal eine Frage. Stimmt es, dass die VG Wort ab 2009 alle Einkünfte erhält, wenn ein Verlag ein Buch im Internet veröffentlicht, es sei denn, der Autor legt bis zum 31.12.08 schriftlich Einspruch dagegen ein? Das klingt für mich völlig absurd, aber da gibt es wohl ein aktuelles Gesetz, über dessen genauen Wortlaut ich bis jetzt noch nichts weiß. Vielleicht kann irgendwer mich da schlauer machen?

 

Gruß

 

Astrid

 

[edit]Titel angepasst - Thot[/edit]

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Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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Kann ich mir nicht vorstellen. Mein Buch ist auch als Ebook zu haben und ich verdiene auch an jedem Ebook, das verkauft wird. Oder meinst du, wenn ein Buch frei herunterzuladen ist?

 

Gruß, Melanie

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Ich hab von der VG-Wort sogar einen Scheck für meine Onlineveröffentlichungen bekommen. :D

Lies mal hier nach, vielleicht hilft Dir das weiter:

(Link ungültig)

 

Liebe Grüße

Maren

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Ich denke, Astrids Frage bezieht sich nicht auf die jährliche Ausschüttung, sondern auf einen Vertrags-Ergänzungs-Passus, den manche Autoren zugeschickt bekamen und der zu unterschreiben auffordert, dass man der VG Wort die Rechte an der digitalen Nutzung untersagt und stattdessen dem Verlag (und sich selbst ??) zuspricht.

 

Vielleicht können hier die erfahrenen Profis mal was zu sagen ?

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Ja, um genau diese Vertragsergänzung geht es, Astrid und ich haben nämlich darüber gesprochen. Ich habe inzwischen Rückfrage mit der Dame gehalten, die bei unserem Verlag dafür zuständig ist, dann habe ich bei der VG Wort angerufen, und Folgendes meine ich verstanden zu haben:

 

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die VG Wort sich ab 2009 um die Erlöse aus allen noch nicht bekannten Nutzungsrechten kümmern soll. Damit sind nicht nur mögliche Roman-Downloads in näherer Zukunft gemeint, sondern auch z.B. Holodeck-Versionen in fernerer Zukunft. Aus irgendeinem Grund war man der Meinung, das müsse jetzt alles schon geregelt sein. Die VG Wort soll die Einkünfte aus diesen unbekannten Nutzungsrechten also einsammeln und dann nach bestem Wissen und Gewissen verteilen.

 

Sinn und Zweck der Übung war ursprünglich, dass Verlage nicht auf die Idee kommen sollen, mit Werken, deren Rechte frei sind, weil die Autoren schon tot sind o.ä., ganz unverschämt viel Geld zu verdienen, weil ja so ein Download z.B. mit erheblich weniger Kosten verbunden ist, als wenn man Bücher nachdruckt. Ein Nachdruck lohnt sich erst ab x tausend Exemplaren. Ein Download schon erheblich früher. Das könnte dazu führen, dass Verlage plötzlich anfangen, alles in Netz zu stellen, woran sie noch irgendwelche vergessenen Rechte haben, und dann werden sie reich, und das will man verhindern, und deshalb sollen von den Einkünften solcher Werke alle was haben. Was ja im Prinzip ein hübscher Gedanke ist. Nur leider hat man wohl vergessen, dass es noch einen Haufen lebender Autoren gibt, die schon ganz gern selbst mit ihren Verlagen verhandeln würden, wie die Einkünfte aus unbekannten Nutzungsrechten zu verteilen sind.

 

Die VG Wort selbst ist auch nicht amused, weil die nämlich gar nicht wissen, wie sie mit dieser neuen Aufgabe umgehen sollen. Weder haben sie das nötige Personal noch irgendeine Ahnung, was zu tun ist.

 

Weshalb mit die VG Wort riet, die Ergänzungsverträge, die mir mein Verlag schickt, ruhig zu unterschreiben. Die besagen in meinem Fall nämlich nichts anderes, als dass alle noch unbekannten Nutzungsrechte erst mal bei mir verbleiben und ich meinem Verlag lediglich die Option einräume, darauf irgendwann zuzugreifen. Aber das handhabt wahrscheinlich jeder Verlag anders.

 

Was man wohl auf jeden Fall tun sollte, ist bis Ende des Jahres gegen diese Regelung bei seinem Verlag Widerspruch einzulegen und die unbekannten Nutzungsrechte einzufordern. Oder so ähnlich. Angeblich ist das recht dringend, weil sonst ab 2009 diese VG Wort-Regelung in Kraft tritt. Aber obwohl mir das alle Parteien bestätigt haben, mag ich es nicht so recht glauben, weil es hier im Forum absolut kein Thema zu sein scheint, und das kann ja eigentlich gar nicht sein, weil es ja alle Veröffentlichten betreffen müsste, oder?

 

Hat jetzt eigentlich irgendjemand irgendwas begriffen von dem, was ich erzählt habe?

 

fragt sich

 

André

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Ja, ich. Mir hat man (neutrale Partei) gesagt, dass die Einschränkung der Nutzungsrechte wichtig sei, da man dem Verlag ansonsten einen Freibrief ausstellen würde. Und dass man ansonsten ruhig zustimmen könne.

 

Was sagen denn die gestandenen Vollprofis dazu?

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Ich habe zu diesem Thema von Gerlinde Schermer-Rauwolf freundlicherweise folgende Erklärung bekommen, die ich mir ihrer Erlaubnis hier einstellen darf.

 

Sie ist stellvertretende Bundesvorsitzende des VS, literarische Übersetzerin und wirkt in der VG Wort u.a. bei Urheberrechtsfragen mit.

 

Ihre Erklärung ist wohlgemerkt nur als kollegiale Information zu verstehen, keineswegs als Rechtsberatung!

 

Lieber Andreas Wilhelm,

 

hier geht es um eine Regelung aus dem sog. 2. Korb zur Regelung des Urheberrechts im Informationszeitalter, die vor einiger Zeit gegen den entschiedenen Protest von Urheberverbänden, auch des VS, verabschiedet wurde.

 

Und zwar geht es in diesem Paragrafen darum, wie Verlage, Radiostationen oder andere Verwerter an Nutzungsrechte kommen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren. Für den Gesetzgeber war das Gejammer von Sendeanstalten mit ausschlaggebend, angeblich schlummern ungeheure Schätze in Archiven, bei denen eine Unmenge an Urhebern mitgearbeitet hat, so dass man den Verwertern unmöglich zumuten könne, alle Urheber aufzutreiben und von jedem einzelnen das Recht einräumen zu lassen.

Und so wollte der Gesetzgeber uns flugs einfach enteignen.

 

Nach vielen Anhörungen wurde eine Kompromisslösung erreicht, die besagt, dass Verlage erstmal die Urheber suchen müssen, falls es einzelne sind (womit die angeblichen Archivschätze doch qua Enteignung erschlossen werden können) - und erst wenn sie nachgewiesen haben, dass diese nicht aufzufinden waren, tritt das bei euch andiskutierte Szenario in Kraft. In der Debatte ist, dass die VG WORT eine der Stellen ist, wo nach Urhebern gesucht werden muss. Findet man dann aber tatsächlich keinen, soll Geld von der Verwerterseite an die VG WORT fließen und dann an die Urheberseite ausgeschüttet werden - wie viel das sein soll und in welcher Form ist noch strittig, wird aber nächste Woche im Verwaltungsrat der VG WORT ein wichtiges Thema sein. Auch noch - wenn auch weniger - umstritten ist, dass die Verwerter für die Suche nach den Urhebern zu zahlen haben.

 

Dem Ganzen kann man insofern entgehen, als dass man die Rechte an den unbekannten Nutzungsarten bei allen Verträgen ab 1966 bei jedem Vertrag einzeln zurückruft, da läuft die Frist Jahresende ab. Und wenn die Rechte nachweislich bereits woanders sind, dann darf der Verwerter sie auch nicht nutzen. Wichtig zum Nachschauen in den alten Verträgen: pauschale Rechteabtretung gilt nicht, die abgetretenen Rechte müssen einzeln aufgeführt sein. Und bis 1999 war die digitale Nutzung wohl eine unbekannte Nutzungsart.

 

Hoffe, das erklärt es ...? Genaueres dann Anfang Dezember nach der Verwaltungsratssitzung der VG WORT.

 

Herzlichen Gruß

Gerlinde

 

Gruß,

 

Andreas

 

PS: Lieben Dank, Imre, für den Kontakt!

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Wer es übrigens ganz genau wissen möchte, der findet hier ein sehr aufschlussreiches, 12-seitiges Dokument des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, inklusive der Paragraphen und aller Erläuterungen:

 

Erwerb von unbekannten und Umgang mit neuen urheberrechtlichen Nutzungsarten

Eine Handreichung für Mitgliedsverlage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels

Stand: Dezember 2007

 

Download (pdf)

 

Gruß,

 

Andreas

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äh ... im Gegensatz zu Astrid muss ich zugeben, dass ich nur bedingt schlauer bin als vorher. Die Hintergründe vestehe ich jetzt. Aber ich weiß immer noch nicht, ob man jetzt besser Widerspruch einlegen sollte oder nicht?  :-?

 

LG

Tanja (für die Jura ein Buch mit acht Siegeln ist)

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Was sagen denn die gestandenen Vollprofis dazu?

 

Hm.  :-?

Sagen sie dazu.

Ob nun wirklich Vollprofi oder nicht, sei mal dahingestellt. (Beziehe ich nur auf mich. :s22)

 

Also die Sachlage ist tatsächlich sehr komplex und kompliziert.

Vorne weg das relativ Einfache:

Wenn man Widerspruch einlegt, kann man eigentlich nix falsch machen. Der lässt sich leicht wieder ändern. Gibt man die Rechte frei, wird es verdammt schwierig, sie wieder zu bekommen.

 

Aber wie gesagt, die Ansichten gehen auseinander.

Es gibt seit langem Verhandlungen zwischen der Verlegerseite (vertreten durch den Börsenverein) und der Autorenseite (vertreten durch den VS). Bislang ohne konkrete Ergebnisse. Und der Vorgang ist auch nicht öffentlich diskutierbar.

Meine Stellvertreterin Gerlinde hat, so weit es zulässig, die Interessen der Autorenseite dargestellt.

Sie sind in dem Fall nicht deckungsgleich mit den Interessen der Verwerterseite.

Das heißt, wir wollen für die Autoren in dem Fall stärker gesicherte Schutzrechte in der digitalen Verwertungswelt. Und es zeichnet sich noch ein langwieriges Tauziehen ab.

Zuvor kann ich keinen besseren Rat als oben geben: dem Verlag in der Frage der digitalen Nutzungsrechte zunächst keinen Freibrief auszustellen.

 

LG

Imre

 

PS: die Fragestellung des Threads "pro VG Wort, contra Autor" ist leider sehr misslungen. Pro VG Wort ist grundsätzlich pro Autor. Die VG Wort ist uneingeschränkt die stärkste Interessenvertretung der Autoreninteressen in finanzieller Hinsicht.

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Lieber Imre,

 

vielen Dank für deine Antwort!

 

[quote author=Chris

PS: die Fragestellung des Threads "pro VG Wort, contra Autor" ist leider sehr misslungen. Pro VG Wort ist grundsätzlich pro Autor. Die VG Wort ist uneingeschränkt die stärkste Interessenvertretung der Autoreninteressen in finanzieller Hinsicht.

 

Das stimmt - ich gebe zu, dass sie auch etwas provokativ gemeint war. Allerdings war mir die ganze Sachlage so unklar, dass ich nicht wusste, wie ich kurz und prägnant schreiben konnte, um was es mir ging. Und sie richtete sich eher gegen den Gesetzgeber, der mal wieder irgendwas verabschiedet, ohne zu klären, ob das alles überhaupt logisch, intelligent und durchsetzbar ist. Dass die VG Wort grundsätzlich auf unserer Seite steht, weiß ich - ich habe ja selbst schon von ihr profitiert und freue mich, dass es sie gibt!

 

Wenn jemand einen besseren Titelvorschlag hat, nehme ich ihn gerne an.

 

Liebe Grüße

 

Astrid

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Liebe Interessenten,

 

zunächst schönen Dank für die Änderung des Titels, so ist der Thread klarer.

 

Die Materie damit noch nicht unbedingt.  ;D

Wie ich schon oben angemerkt habe, ist die Sachlage komplex und - ja, Astrid - die Gesetzeslage schafft auch nicht gerade Klarheit.

Das bestätigte mir heute noch einmal ein ausgewiesener Experte, unser Justiziar, bei einer Mitgliederversammlung des VS.  

 

Es laufen aber gerade Klärungsprozesse und Gespräche, so dass ca. bis Anfang Dezember recht eindeutige Empfehlungen vorliegen. Also wird jede/r Betroffene fristgerecht handeln können, die Infos werden auch hier zu lesen sein.

 

LG

Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Neue Informationen: Man kann Widerspruch gegen die Gesetzesnovelle einlegen, woraus sich ergibt, dass die terminliche Frist erstmal aufgeschoben ist. Das heißt: Mehr Zeit, reifere Überlegungen, besseres Ergebnis. Infos dazu hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels herausgegeben. Es geht um und beginnt mit § 31a UrhG.

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Ja, doch sogar der Börsenverein schreibt auf seiner Webseite zu der Neuregelung:

 

"Allerdings ist die Neuregelung im Detail sehr kompliziert und unklar. Über viele Einzelheiten der neuen Vorschriften wird vermutlich erst in einigen Jahren durch Urteile des Bundesgerichtshofs Klarheit geschaffen."

 

Ausführlicher: (Link ungültig)

 

Ein Schwebezustand also, das übliche Tohuwabohu, wenn hierzulande von "Experten" Gesetze geändert werden.  :s22 &  :s16

 

Aber Verwerter und Autorenschaft sind nicht Verursacher, sondern Leidtragende der Details der Gesetzesnovelle, gegen die übrigens der VS bei vielen Punkten über zwei Jahre hinweg protestiert und Verbesserungen gefordert hat:

(Link ungültig)

 

Trotzdem, wie oben gesagt, wir werden im Dezember mehr Licht**  in die Angelegenheit mit den unbekannten Nutzungsarten bringen.

 

** Passend zur Vorweihnachtszeit  :)http://smilies.montsegur.de/50.gif

 

Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Ich weise noch auf Informationen des "Urheberrechtsbuendnis" hin:

 

Naehere Information zur Rechtewahrung nach Paragraph 137l:

(Link ungültig)

 

Musterbriefe hierzu zum Bearbeitung mit Ihrer Textverarbeitung:

(Link ungültig)

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) www.bvja-online.de

www.fairlag.info

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Hallo,

 

ich bin erst heute auf diese Diskussion aufmerksam geworden. In einigen Beiträgen wurden ergänzende Infos für Dezember angekündigt. Heute schreiben wir den 18.12.. Kommen die Beiträge noch?

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Die sind - auch mir - von mehreren Seiten versprochen wurden, gerade, weil die Zeit drängt, aber das scheint dem analytischen Vorgehen eher abträglich, und es wirkt ein bisschen, als hätte man es mit kopflos herummirrenden Hühnern zu tun.

Ich schließe nicht aus, dass die Telefondrähte, Mobilfunkmasten und Internetleitungen zu dem Thema schon seit Wochen heiß laufen. Aber Aussagen mag keiner machen, weil es bisher mehr Fragen als Antworten zu geben scheint.

Irgendwie ein trauriges Schauspiel das Ganze.

 

Gruß,

 

Andreas

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Hallo,

 

um vielleicht etwas konkreter zu werden:

 

Mir hat mein Verlag (mit dem ich 2004 einen Vertrag geschlossen habe) vor Kurzem eine Zusatzvereinbarung zugesandt, in der die neuen Nutzungsarten enthalten sind. Jetzt entsteht das Problem, dass ich gewisse Inhalte aus dem Fachbuch selbst auf einer eignen Internetseite nutze. Wenn ich jetzt einfach die Online-Übertragung an den Vertrag gebe, müsste ich meine Internetseite schließen.

 

Also müsste verhandelt werden, wofür bis zum 31.12.08 zu wenig Zeit bleibt.

 

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich noch in diesem Jahr Widerspruch einlege, kann ich dann (nach erfolgreicher Verhandlung) später mit dem Verlag auch noch eine Nutzungsvereinbarung abschließen, die insbesondere das Honorar direkt mit dem Verlag regelt und dabei nicht die VG Wort eingebunden werden muss?

 

Hans-Jürgen

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Hallo Hans-Jürgen,

 

 

soweit ich das verstanden habe: Ja, kannst Du! Du widersprichst ja nur dem Automatismus, nach dem die Vergütung fü alle zukünftigen Nutzungsarten über die VG Wort laufen soll. Danach kannst Du Dich erst mal entspannen und ganz in Ruhe mit Deinem Verlag besprechen, wie es denn nun mit Deinen Onlinetexten weitergehen soll.

 

Gruß

 

André

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