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AlfL

Frage zum Persönlichkeitsrecht

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

In meinem Roman wird eine Figur namentlich genannt (Nebenrolle), deren Ähnlichkeit zu einer tatsächlich lebenden Person beabsichtigt ist. Diese lebende Person ist darüber informiert und auch einverstanden. Mein Verlag und ich wollen das aber gerne nachvollziehbarer Weise auch schriftlich haben. Nun suche ich ein rechtssicheres Formular, ein Vordruck oder einen Tipp, was man in ein solches Schreiben an Passi integrieren muss, damit Rechtssicherheit herrscht, dass also alle Beteiligten (betroffene Person, Verlag und Autor=ich) hinreichend geschützt sind.

 

Habt Ihr da Erfahrungen oder einen Hinweis?

 

Vielen Dank

 

 

Alf

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Hallo Alf,

ich würde mich folgendermaßen absichern:

Schriftliche Vereinbarung vorbereiten mit kurzer Beschreibung des Werkes,

namentliche Erwähnung warum, an welcher Stelle;

Hinweis, dass damit keine Verunglimpfung verbunden ist und

dass die erwähnte Person keine finanziellen Rechte erwirbt.

Mit der Bitte um Zustimmung durch Unterschrift. Ein Belegexemplar ist obligatorisch.

Vielleicht noch, dass Widerruf möglich ist, wenn die Vereinbarung verletzt wird.

 

Ich verstehe jedoch nicht, wieso der Verlag sich nicht darum kümmert. Die haben doch bestimmt einen Juristen, der das in die korrekten juristischen Formulierungen übersetzen kann.

 

LG Gertraude

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Hallo Eva und Gertaude!

 

Danke für Eure Einschätzung. Wahrscheinlich habt Ihr Recht. Jedenfalls habe ich meinen Lektor jetzt auf dieses Thema einmal angesprochen und warte auf seine Antwort.

 

Ich erzähle Euch dann, was er meint/schickt/sagt.

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Kurzes Update: Mein Lektor hat mir ein Dokument geschickt, das ich allerdings etwas mager fand. Vielleicht bin ich auch zu "deutsch" und will immer alles genau regeln, aber ich habe dann selbst etwas verfasst, was auch Sachen wie Vergütung (gibt es keine), Widerruf etc. regelt. Ob das rechtlich jetzt hieb- und stichfest ist, weiß ich nicht, fühle mich damit aber wohler.

 

Wer also einmal vor der gleichen Problematik steht, dem kann ICH jetzt eine Vorlage anbieten.  ;)

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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