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AlfL

Kann mir mal jemand das Rechtskonstrukt VG-Wort erklären?

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Hallo!

 

Nachdem ich mich auf der VS-Seite ein wenig umgesehen habe und auch vorher schon einiges über die Notwendigkeit, bzw. Sinnhaftigkeit eines Vertrages mit der VG-Wort gehört habe, spiele ich nun mit dem Gedanken, mit der VG-Wort einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Mein Verständnis der VG-Wort ist eine Art von literarischer GEMA für Autoren. Ich hoffe, das habe ich richtig verstanden.

 

Leider war die Website der VG-Wort nicht wirklich erhellend und auch meine Recherche hier im Forum ergab nur, dass sich viele Autoren einmal pro Jahr über massenweise Schecks freuten (was mich wiederum sehr für die betroffenen Autoren freute), aber sachdienliche Hinwiese suchte ich vergebens.

 

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG-Wort abschließe, kollidiert das in irgendeiner Art und Weise mit meinem Verlagsvertrag (ist der Standardvertrag vom VS)? Sprich: Ich habe dem Verlag ja die Nutzung meines Werkes eingeräumt. Wie verhält sich nun die VG-Wort? Klingeln die beim Verlag und wollen (auch noch) Geld? Oder bezieht sich das nur auf Nutzungen, die außerhalb meines Verlagsvertrages stattfinden? Ich finde das Konzept VG-Wort schon sinnvoll, ich möchte nur keine Probleme mit meinem Verlag produzieren.

 

Sorry, wenn die Frage sich als blöd herausstellt, aber ich muss zugeben, dass ich das alles nicht so ganz verstanden habe (was ich allerdings der ziemlich verwirrenden Website der VG-Wort anlaste).

 

Vielen Dank für Eure Erläuterungen

 

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Hallo Alf,

 

die Website der VG Wort und die darauf befindelichen Informationen sind tatsächlich eine einzige Katastrophe. Nicht umsonst wird das immer wieder gefragt.

 

Nein, die Anmeldung bei der VG Wort hat überhaupt keinen Einfluss auf den Verlagsvertrag. Du erhältst von der VG Wort Geld dafür, dass deine Bücher in Bibliotheken ausgeliehen werden. Zu diesem Zweck wird eine Erhebung in den Bibliotheken durchegführt, und davon abhängig, wie oft deine Bücher in diesen Statistiken auftauchen, erhältst du Geld. Für diejenigen, die nicht aufgeführt werden, findet alle 4 Jahre (meines Wissens) eine Sonderausschüttung statt.

 

Ich empfehle die Zusammenstellung aller diebezüglichen Fragen, die sich im FAQ-Bereich befindet:

 

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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Für diejenigen, die nicht aufgeführt werden, findet alle 4 Jahre (meines Wissens) eine Sonderausschüttung statt.

 

 

Alle drei Jahre findet diese Sonderausschüttung statt. Und um an ihr teilzunehmen, muss man ein (grünes) Formular von der VG Wort anfordern und ausfüllen, also anders als bei der Bibliothekstantieme, wo man nichts selber melden muss. Die nächste Sonderausschüttung ist in 2010, also sollte man Herbst 2009 melden.

 

LG Luise

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@Andreas: Vielen Dank für Deine Antwort. Den Thread direkt unter meinem mit VS und VG-Wort habe ich gestern nicht gesehen, sonst hätte ich meine Frage nicht mehr gestellt...

 

@Luise: "Grünes Formular"? Heißt das auch so oder wie und wo finde ich das?

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Hallo Alf, nein, es IST ein grünes Formular ;) Obwohl ich vermute, dass die VG Wort Mitarbeiter verstehen würden, was man mit dem grünen Formular meint.

Du musst dich direkt an VG Wort wenden und um Zusendung des Formulars für die Sonderausschüttung Bibliothekstantieme bitten, dann schicken sie es dir zu. Aber wie gesagt, erst im nächsten Herbst.

Und scheue dich nicht, bei VG Wort direkt Fragen zu stellen, die Mitarbeiter dort sind viel netter als ihre HP.

 

LG Luise

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