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Inken

Belegexemplare

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Es ist vermutlich eine dämliche Frage, deshalb habe ich sie direkt hier eingestellt. Und vielleicht hat sie auch schon jemand beantwortet, dann aber habe ich die Antwort nicht finden können...

 

Muss man eigentlich die Belegexemplare als Einnahmen bei der Steuer angeben?

 

Fragt sich

 

Inken

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Gute Frage.

Da habe ich mir noch gar keine Gedanke zu gemacht.

 

Aber wenn ich es mir recht überlege, kann ich mir das nicht vorstellen.

Schließlich sind die Belege ja nur für deinen eigenen Bedarf, d.h. du darfst sie nicht weiter verkaufen.

 

Oder...

Ist das etwas ähnlich wie "Schenkung" / "Sachzuwendung"?

 

Ich bin mal gespannt, was die anderen meinen.

 

Liebe Grüße

Sabine

... die gerade ihren Adventskalender über dem Schreibtisch aufgehängt hat.

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Hallo Inken!

 

Ich bin kein Steuerberater und weiß es auch nicht 100%ig, aber was willst Du denn da angeben? Diese Exemplare haben - nach meiner Ansicht - buchhalterisch für Dich keinen Wert. Der Verlag bucht sie zwar auf die Kostenseite (weil Produktions- und Lagerkosten, Versandkosten etc.) aber hat keinen Mehrwert davon, da Du dafür nichts zahlst. Folglich hast Du auch keinen Posten, der einen Wert darstellt, insbesondere deshalb, weil Du mittels dieser Belegexemplare keine Einnahmen generieren kannst (ist ja durch den Verlagsvertrag nicht statthaft). Ganz im Gegenteil würde ich die Transaktionskosten (Anschreiben, Verpackung etc.) für den Versand oder die Übergabe dieser Exemplare an Dritte als Werbekosten geltend machen. Anders verhält es sich bei Exemplaren, die man bei DKZ Verlagen als "Freiexemplare" mitbestellt. Hier hat man Kosten und diese Exemplare haben auch einen buchhalterischen Wert, da sie veräußerbar sind. Das Finanzamt rechnet dann die erzielten Einnahmen durch den (tatsächlich erwirtschafteten oder potenziellen) Verkauf gegen die Kosten des "Verlagsvertrages" und die Differenz wird USt-pflichtig. Erzielte Gewinne daraus wären dann EKSt.-pflichtig. Aber das meinst Du doch nicht, oder!?

 

Abgesehen davon glaube ich, dass da ohnehin kein Hahn nach kräht, denn das Finanzamt wird nur dann fordernd, wenn es etwas zu fordern gibt. Es handelt sich ja i.d.R. um eine sehr geringe Stückzahl ohne Aussicht nauf Gewinne (und damit Steuern). Ich jedenfalls werde es so machen, wie beschrieben.

 

Sollte ich wider Erwarten verhaftet werden, melde ich mich...  ;)

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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Ich habe sie ja bis jetzt auch nie angegeben. Ehrlich gesagt, weil ich nie darüber nachgedacht habe.

Jetzt meinte nur jemand, das seien eben auch Zuwendungen ...

 

Aber wenn ihr das alle so macht, wird das wohl in Ordnung sein. Und das Argument, dass ich sie nicht verkaufen darf, sie also nicht in dem Sinne einen Sachwert darstellen, leuchtet mir eigentlich ein. ::)

 

Liebe Grüße,

 

Inken

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Aber wenn ihr das alle so macht' date=' wird das wohl in Ordnung sein. Und das Argument, dass ich sie nicht verkaufen darf, sie also nicht in dem Sinne einen Sachwert darstellen, leuchtet mir eigentlich ein. ::)[/quote']

 

Ich habs auch immer so gemacht und das Finanzamt hat sich nie dafür interessiert. Es sind Geschenke, die man weiterverschenken kann.

Mir wurde allerdings mal vom Verlag gesagt, als jemand fragte, ob er "Rabatt" kriegen könnte, dass ich die Exemplare, die ich selbst mit Rabatt beziehe, nur zum Ladenpreis verkaufen dürfe. Das wäre dann vielleicht ein Fall für die Steuer, da ich ja einen Gewinn machen würde.

 

LG

Christa

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Da Du die Belegexemplare eigentlich nicht verkaufen darfst, sondern nur zum eigenen Bedarf erhältst, musst Du sie wertmäßig nicht angeben.

 

Solltest Du sie (statt sie kostenlos abzugeben) etwa doch verkaufen, musst Du den Erlös aus diesen Verkäufen selbstverständlich als Einnahmen dem FinAmt melden.

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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