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Andreas

Informationen zur Impressumspflicht

Empfohlene Beiträge

Das Thema Impressum - speziell für Autorenwebsites - war schon häufiger ein Thema im Forum.

 

Das Bundesjustizministerium hat nun einen Leitfaden zur Impressumspflicht erstellt und auf der Ministeriumswebsite eingestellt.

 

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

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Zwischen den Gerichten ist strittig, ob

- eine telefonische Erreichbarkeit

zwingend erforderlich ist oder ob

ein Anrufbeantworter ausreicht

Was soll das heißen? Dass ein gewitzter Anwalt jetzt schon mit der Abmahnung winken darf, wenn ich gerade mal unter der Dusche stehe und deshalb mein Anrufbeantworter rangeht? Hach, die Schwammigkeit der deutschen Justiz ist eine wahre Freude. Aber man muss sich ja um Wichtigeres kümmern, wie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren am Parlament vorbei im Eiltempo durchzuprügeln  ::) (... soll heißen, in beiden Fällen sieht sich der Staat scheinbar nicht genötigt, seine Bürger überhaupt zu informieren, was Sache ist - Innenministerium, Justizministerium ... wen interessiert es da noch, woher der Schmu kommt)

 

Ich glaube, es gibt nur eine einzige Empfehlung bezüglich des Impressums - sich nicht weiter drum zu kümmern. Die Chance, abgemahnt zu werden, dürfte gleich bleiben, egal was man tut.

 

Gruß

Matt, schon still

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Hach, die Schwammigkeit der deutschen Justiz ist eine wahre Freude. Aber man muss sich ja um Wichtigeres kümmern, wie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren am Parlament vorbei im Eiltempo durchzuprügeln ::)

Was Letzteres mit der Justiz zu tun hat, bleibt wohl dein Geheimnis - aber das wird jetzt "Off topic".

Rabe

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Aber so, wie ich das verstanden habe, betrifft die Seite ja hauptsächlich "Gewerbetreibende". Betrifft zwar sicher noch genug von uns (gerade die Verleger), aber ich denke mal, für eine kleine Autorenseite ohne Buchshop dürften wieder andere Maßstäbe gelten.

 

Das mit dem Telefon ist immer schon umstritten gewesen. Mal heißt es, dass es sein muss, wobei sich die Leute auch noch uneinig waren, ob es auch ein billiges Wertkartenhandy tut, dann heißt es, dass es wieder abgeschafft wurde. Außerdem habe ich auch mal die Variante gelesen, dass es eine "direkte Kontaktmöglichkeit" geben muss, die aber nicht zwingend Telefon sein muss. (Da kommt dann auch ICQ in Frage.)

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Laut dem Link sind die Angabe von E-Mail-Adresse UND Telefonnummer Pflicht. Immer. Und laut einigen Gerichten muss man offenbar unter der Telefonnummer ständig erreichbar sein. Auch nachts und unter der Dusche.

 

Was das alte Thema Privatperson/Gewerbetreibender betrifft - der Trend der Rechtsprechung geht dahin, dass im Prinzip jeder auf die eine oder andere Art und Weise gewerbetreibend ist, sobald er eine Homepage besitzt. Ein Banner auf einer Homepage - gewerbsmäßig.

 

Eine Autorenhomepage ist immer gewerbsmäßig - denn man macht auf der Seite ja Werbung für seine Bücher. Egal, ob mit Shop oder ohne, egal, wie klein die Auflage oder die Besucherzahlen.

 

Oder um es mit dem BMJ zu sagen (frei zitiert, aber vorhin erst gelesen): "lieber zuviele Informationen angeben als zuwenige". Eine höchstpräzise Aussage, aber mehr ist von denen wohl nicht zu erwarten.

 

Gruß

Matt

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Ganz abgesehen davon, dass es eigentlich dem Recht wiederspricht, dass ein Bürger eine Geheimnummer haben darf. Man muss sich ja z.B. als politisch aktiver und als gestalkte Ex-Freundin irgendwie schützen können - wobei das ja eigentlich schon mit der Postadresse wegfällt.

 

Dazu gibt es auch Leute, die kein Telefon haben. Ich beispielsweise habe kein Festnetz. Aber Internet. Darf man dann keine Homepage haben, nur weil man sich kein Telefon zugelegt hat?

 

Und dazu die Sinnhaftigkeit: Wer muss dringend auf der Stelle was von mir wissen? Also bislang gab es nur Anrufe der Art: "Ja, ich bin *Vorname*. Ich bin gerade in Wien und suche noch eine Schlafmöglichkeit ... Was? Kannst Dich nicht mehr an mich erinnern? Echt nicht? Wir kennen uns doch aus dem Soundso-Forum ...?"

Weiß der Teufel, wie die Nummer wieder rumgewandert ist, aber gerade das hält mich davon ab, die Handynummer auch noch öffentlich herumzuposaunen. Und zusätzlich noch die "Schicke dieses SMS weiter und bekomm ein gratis-Handy"-Aktionen.

 

Aber ich muss auch sagen, dass ich immer noch nicht weiß, wie die rechtliche Situation für mein Land aussieht ...

 

Insgesamt gesehen ist es ein Gesetz, das kaum einer einhält. Sprich: Wenn einem einer auf den Sack geht, findet man so sicher eine Möglichkeit, den anzuzeigen. Es lebe der Denunziantenstaat!

Blöd finde ich ja auch die Hinweise, was man alles machen soll, damit man auf Nummer Sicher geht. Also die Angabe sämtlicher Daten ist ja eigentlich die Nummer Unsicher ...

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Ich würde das nicht zu hoch hängen. Falls uns jemand abmahnt, können wir ja mal gegen 3:45 Uhr nachts bei einem Abmahnanwalt anrufen und wenn der nicht auf seine ausgewiesene Telefonnummer rangeht, schicken wir ihm eine Abmahnung ;D.

Außer Feuerwehr, Polizei, Versorgungsbetriebe und Krankenhäuser fällt mir nämlich nichts ein, was man rund um die Uhr immer erreichen kann.

 

Gruß, Melanie

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Ich würde das nicht zu hoch hängen.

 

Hi,

 

ich habe im Blog (und auf der künftigen Webseite) Telefonnummer und Adresse stehen, um der Pflicht zu genügen.

Bisher haben sich weder Stalker noch Denunzianten noch Anwälte gemeldet und werden es auch mit Sicherheit nicht tun.

Ich sehe das ähnlich wie bei dem Arzt, der uns vor dem Zahnziehen sagt: Sie könnten dabei sterben! ;D

 

Entspannte Grüße

Christa

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Den Abmahnanwälten geht es darum auf einfach Art und Weise an ihre Gebühren aufgrund nach eigener Fantasie festgesetzter Streitwerte zu bekommen und einzuschüchtern.

Die Kosten/Nutzen Relation verschlechtert sich erheblich, wenn die die angegebene Telefonnummer anrufen (und sie müssten dann auch noch sicher dokumentieren, dass sie es getan habe und dass sie die richtige Nummer angerufen haben). Das lohnt sich nicht.

Belästigt wurde ich über die Angaben im Impressum auch noch nicht.

 

Rabe

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Hallo,

 

bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass als Anschrift PLZ, Ort und Bundesland reicht. Jetzt bin ich ganz schön schockiert, dass ich auch die Straße und meine Telefonnummer angeben muss. Seit vielen Jahren bin ich froh, nicht im Telefonbuch zu stehen und muss jetzt - nur, weil ich mir eine Autorenseite zugelegt habe, alles in die (Internet-)Welt hinausposaunen? Ganz schön doof.

 

Hans-Jürgen

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Ich würde das nicht zu hoch hängen. Falls uns jemand abmahnt, können wir ja mal gegen 3:45 Uhr nachts bei einem Abmahnanwalt anrufen und wenn der nicht auf seine ausgewiesene Telefonnummer rangeht, schicken wir ihm eine Abmahnung  ;D.

Außer Feuerwehr, Polizei, Versorgungsbetriebe und Krankenhäuser fällt mir nämlich nichts ein, was man rund um die Uhr immer erreichen kann.

 

Gruß, Melanie

 

Doch, kleine bis mittelstädnische Kurierdienste ;D. (bin einer davon, 365 Tage im Jahr und 24 Std. am Tag - verteilt auf mehrere Mitarbeiter)

 

Aber die Idee solche Anwälte mitten in der Nacht anzurufen und dann abzumahnen, finde ich geil. Müsste ich fast mal praktizieren.

 

LG

 

Lothar

Es ist unsinnig die Geschwindigkeit zu erhöhen, wenn man in die falsche Richtung läuft

 

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Ich würde das nicht zu hoch hängen. Falls uns jemand abmahnt, können wir ja mal gegen 3:45 Uhr nachts bei einem Abmahnanwalt anrufen und wenn der nicht auf seine ausgewiesene Telefonnummer rangeht, schicken wir ihm eine Abmahnung  ;D.

Außer Feuerwehr, Polizei, Versorgungsbetriebe und Krankenhäuser fällt mir nämlich nichts ein, was man rund um die Uhr immer erreichen kann.

 

Doch, die telefonische Bestell-Annahme von Weltbild. ;D

 

Aber die Idee, das dann umgekehrt auszuprobieren, ob der Abmahner auch rund um die Uhr ereichbar ist, hat was.

 

Dass irgendeine Kontaktmöglichkeit da sein soll, finde ich ja okay und auch richtig, aber wieso reicht da nicht die mail-Adresse? Es kann doch mit einer Webseite / einem Blog nichts so eilig sein, dass es direkt und immer per Telefon besprochen werden muss.

 

LG

Maren

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Kann man nicht bei isdn mehrere Telefonnummern haben? Dann würde ich eine für die website umwidmen.

Liebe Grüße, Susanne

 

"Books! The best weapons in the world!" (The Doctor)

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Kann man nicht bei isdn mehrere Telefonnummern haben? Dann würde ich eine für die website umwidmen.

Das ist ganz klar das Vernünftigste, was man tun kann, um wenigstens ein bisschen Privatsphäre zu lassen. Aber rangehen muss man eben trotzdem - ich rätsle noch weiter, wie man die Aussage mit dem Anrufbeantworter zu interpretieren hat. Okay, mal alle Bissigkeit beiseite, nach einem Anruf, bei dem nur der AB rangeht, wird man sicher noch keine haltbare Abmahnung bekommen (aber da es den Anwalt nichts kostet, gibt es vielleicht trotzdem welche, die es probieren würden). Aber was ist nach zwei Anrufen? Drei? Und man ist halt gerade im Urlaub, auf Lesereise, im Krankenhaus ... ist die Abmahnung dann gerechtfertig, weil ja nachweisbar "immer" nur ein AB ans Telefon geht?

 

Und genau das ist es eben, weshalb ich so unendlich sauer werde, wenn ich so etwas lese - wie kann so ein schwammiger ****** auch noch direkt vom Ministerium selbst verbreitet werden? Das ist einfach unfaßbar.

 

Gruß

Matt

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:o Noch NIE wurde ich angerufen auf Grund meiner Website, weder am Tag noch in der Nacht.

 

Sollte mich ein Anwalt abmahnen, weil ich des Nächtens nicht am Telefon erreichbar wäre, dann muss ich ihm leider sagen, dass ich anscheinend just in diesem Moment vor Übermüdung wegen dieser gesetzlichen verordneten Nachtwache eingeschlafen bin, das klingeln leider nicht gehört habe  :s22

 

:D nein so eng sollte man das wirklich nicht sehen

 

lg Greta, die Nachts das Telefon bimmeln lässt so lange es will  ;)

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:o Noch NIE wurde ich angerufen auf Grund meiner Website' date=' weder am Tag noch in der Nacht. [/quote']

 

Jetzt habe ich mal neugierig auf deine HP geguckt, da steht ja auch gar keine Telefonnummer im Impressum, dann kann es ja auch gar nicht klingeln ;). Ansonsten finde ich dein Impressum schon sehr geschickt gehalten. Ist das so ausreichend? Wäre ja eine gute Lösung.

 

Gruß, Melanie

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Kann man nicht bei isdn mehrere Telefonnummern haben? Dann würde ich eine für die website umwidmen.

Das ist ganz klar das Vernünftigste, was man tun kann, um wenigstens ein bisschen Privatsphäre zu lassen. Aber rangehen muss man eben trotzdem - ich rätsle noch weiter, wie man die Aussage mit dem Anrufbeantworter zu interpretieren hat. Okay, mal alle Bissigkeit beiseite, nach einem Anruf, bei dem nur der AB rangeht, wird man sicher noch keine haltbare Abmahnung bekommen (aber da es den Anwalt nichts kostet, gibt es vielleicht trotzdem welche, die es probieren würden). Aber was ist nach zwei Anrufen? Drei? Und man ist halt gerade im Urlaub, auf Lesereise, im Krankenhaus ... ist die Abmahnung dann gerechtfertig, weil ja nachweisbar "immer" nur ein AB ans Telefon geht?

 

Und genau das ist es eben, weshalb ich so unendlich sauer werde, wenn ich so etwas lese - wie kann so ein schwammiger ****** auch noch direkt vom Ministerium selbst verbreitet werden? Das ist einfach unfaßbar.

 

Gruß

Matt

 

Wieder ein Grund mehr für mich gar keine HP zu haben.

 

Gruß

 

Ulli (verfolgt von einem Stalker, auch ohne HP)

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@Melanie,

 

die HP wurde vor vier Wochen aktualisiert  :s09 auf der vorhergehenden HP war meine Tel.+ Fax Nr. angegeben  :D

 

Ob die Angaben jetzt so ausreichend sind im neuen Impressum habe ich wirklich keine Ahnung...

 

Greta  

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Ob die Angaben jetzt so ausreichend sind im neuen Impressum habe ich wirklich keine Ahnung...

Eher nicht, lass das lieber nochmal überprüfen. Allein schon, weil das hier der öffentliche Bereich ist und es Anwälte gibt, die den lieben langen Tag nichts anderes machen als Foren nach Abzockmöglichkeiten zu durchforsten.

 

Gruß

Matt

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Hallo!

 

Ich habe das auch immer auf die leichte Schulter genommen, bis ein Kunde von mir so ein A..... an der Backe hatte ("A" steht für Anwalt  :s22 )

 

Ergebnis: Er wollte 3.000,00 EUR. Wir konnten ihn durch ein neues Impressum und verschiedene Versionen der Website derart verwirren, so dass wir danach von ihm nichts mehr gehört haben. Hätte aber auch ins Auge gehen können. Auch wenn man nichts zahlen muss, hat man trotzdem u.U, Ärger und Zeitverschwendung als Ergebnis.

 

Wer sich nicht sicher ist, kann gerne mal auf meiner Website unter (Link ungültig) unter "Kleingedrucktes" schauen (keine Werbung, ja!) , wie man es angeblich machen soll. Das hat mir ein Anwalt gesagt, der aber auch nicht 100, sondern nur 99% sicher war. Aber wenn schon die Justizministerin nicht klar kommt...

 

Jedenfalls ist diese Abmahnerei nur in Deutschkland möglich. In dieser Massivität gibt es das nirgendwo sonst. Man sieht die regeln vor lauter Regeln nicht!

 

@MelanieM: Den merke ich mir. Der ist echt gut!

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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In wessen Auftrag würde ein solche Abmahnanwalt denn aktiv werden? Ich meine, ohne Auftrag durch wen auch immer, darf der das gar nicht, bzw vor Gericht (Und darauf würde ich es ankommen lassen, als Rechtschutzversicherter) müsste der Anwalt einmal nachweisen, dass er im Namen eines Mandanten handelt.)

 

Oder übersehe ich da was?

 

lg/Peter

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Hallo Peter,

 

das ist ein guter Punkt, aber einer, der sich von gewieften Anwälten, die einzig auf das Geld aus sind, leicht umschiffen lässt. Es ist schon festzustellen gewesen, dass echte Geschäfte auf der Basis gemacht werden - Autor, der Geld benötigt, macht Deal mit Anwalt, um die Konkurrenz abzuzocken und den "Gewinn" zu teilen. Bei Autoren ist das ja nicht mal besonders schwierig, da Autor keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Wenn irgendwer etwas im BOD oder sogar DKZV herausgebracht hat, steht er sofort selbst mit dem weltgrößten Bestsellerautor im Wettbewerb. Und damit wäre eine Abmahnung gerechtfertigt. Dann muss man nur noch daran denken, dass sehr viele Anwälte bereits selbst irgendwo irgendeinen Artikel veröffentlicht haben und dann haben wir Anwalt und Kläger in Personalunion.

 

Gruß

Matt

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Heißt das im Umkehrschluss, dass wir Anwälte abmahnen dürfen, die ein fehlerhaftes Impressum haben, sofern sie schon irgendwo mal was veröffentlicht haben? ;)

 

Gruß, Melanie

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Wenn sie auf ihren Seiten mit den Veröffentlichungen werben vermutlich schon. Aber da mir die Gehirnwendungen für die Juristerei fehlen, kann ich das nicht beurteilen :)

 

Gruß

Matt

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