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(Ulrike)

Tantiemen ...

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Frage eines Kollegen, der hier nicht angemeldet ist. Aber es ist schon die zweite Frage dieser Art unter Kollegen die mir zuteil wird und ich habe keine Antwort. Deshalb an euch.

 

Dieser Kollege schreibt eine Reihe bei einem Verlag, keine Serie, sondern eine Reihe. Humoristische, themengebundene Bücher. Er hat seine Fan-Gemeinde, die Bücher werden im guten Rahmen gekauft. Der Verlag ist eher kleiner bis mittlerer Größe.

 

Nun hat er bisher immer 8 % vom Ladennettoverkaufspreis bekommen, die Bücher kosteten 10€ im Verkauf.

Nun sollen sie 11,50 kosten und er soll nur noch 6,9€ bekommen. Das wäre die selbe Summe für ihn wie bei den anderen Büchern, sagt der Verlag. Der Verlag indes hätte höhere Kosten weil sie einiges geändert hätten und deshalb mehr zahlen müssten und auch Sprit und Magarine wird teurer, deshalb die Preiserhöhung.

 

Legitim ist das bestimmt,denn was soll er machen, aber ist das moralisch vertretbar?

 

Oder besser gefragt: was sagt ihr dazu und was würdet ihr machen?

Nicht unterschreiben und kein Buch herausbringen oder das schlucken.

 

Ich find das bitter und hart. Und es ist die Art einen Autor über den Tisch zu ziehen dass er die Reibungshitze fast noch als Nestwärme empfindet.

 

LG

 

Ulli

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Habe ich das richtig verstanden, dass es sich um die neuen Verträge handelt?

Dann ist das natürlich Verhandlungssache. In den alten stehen die Prozentsätze ja fest - da können die nicht nachträglich geändert werden.

Rabe

PS: Auch das Leben der Autoren ist teurer geworden...

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Zu einem Werkvertrag kann ich folgendes sagen bzw. schreiben:

 

Ein Kündigungsrecht steht zunächst beiden Vertragsparteien zu. Das Kündigungsrecht des "Bestellers" ist weit gefasst und unterliegt keinerlei Einschränkung, d. h. der "Besteller" kann ab Vertragsabschluss jederzeit ohne Fristsetzung und ohne Angaben von Gründen kündigen, es sei denn, es handelt sich um einen "fortlaufenden Werkvertrag".

 

Beim Rücktrittsrecht des "Bestellers" handelt es sich um ein werkvertragliches Gewährleistungsrecht. Dies setzt aber Sach- bzw. Rechtsmängel voraus und es sollte eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden.  

 

Kurz gefasst: Rücktrittsrecht - ja

                  Widerrufsrecht - nein

 

Das kann ich allgemein aus kaufmännischer Sicht beisteuern. Es wäre anzuraten noch einmal den bestehenden Vertrag zu lesen, um festzustellen welche Vereinbarungen man unterschrieben hat.

 

LG von Katrin

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Hallo,

 

beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung des vereinbarten Werkes, der Besteller hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten und das Werk abzunehmen. Nach Abschluss des Vertrages sind beide Parteien grundsätzlich an diese Pflichten gebunden. Eine "Kündigung" ohne Rechtsgrund ist nicht möglich, d. h. ein Rücktritt ist nur in den Fällen von Leistungsstörungen gesetzlich vorgesehen. Auch eine anderweitige Aufhebung des Vertrages, etwa durch einen Widerruf oder eine Anfechtung, ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich, also nicht einfach so "ohne Einschränkung" oder gar grundlos.

 

Bei einem Verlagsvertrag gelten weitere Besonderheiten für einen Rücktritt.

 

Grundsätzlich kommen neue Verträge nur wirksam zu Stande (s. Ausgangsfrage), wenn sie von beiden Seiten geschlossen werden. Auch nachträgliche Änderungen bereits bestehender Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

 

LG,

eva v.

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Wenn bisher 8% im Vertrag stehen, kann der Verlag es nicht einseitig ändern. Für die bisherigen Bücher gelten dann die gleichen Bedingungen wie bisher, außer, beide stimmen der Änderung zu.

 

Nachträglich kann man einen vorhandenen Vertrag nicht einseitig ändern. es sei denn, im Vertrag stünde, dass der Verlag bei Kostensteigerungen den Prozentsatz ändern könnte. Das wäre aber möglicherweise sittenwidrig.

 

Bei einem neuen Vertrag über neue Bücher ist natürlich alles möglich. Aber ich vermute mal, dass der Verlag einfach einen Versuchsballon steigen lässt, um Kosten zu senken und hofft, dass der Autor sich darauf einlässt.

 

Ansonsten, falls Verdi Mitglied, würde ich mcih da mal erkundigen.

 

Hans Peter

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Ich würde vorschlagen:

 

Bedenkzeit ausbedingen - nach anderen Verlagen suchen, wenn sich keiner findet, die Kröte schlucken, wenn nicht auf Alternativen verweisen und verhandeln.

Rabe

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