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(JoergenNord)

Lizenzverträge

Empfohlene Beiträge

Moin @ all!

 

Gestern erhielt meine Holde einen Lizenzvertrag ihres Verlages, in dem folgendes stand:

 

"Bitte beachten Sie, dass alle Lizenzerlöse entsprechend Ihrem Verlagsvertrag zwischen Ihnen, eventuellen Mitautoren und uns geteilt werden, und dass von Lizenzerlösen ggf. Agenturprovisonen, Steuern sowie Bankspesen der Lizenznehmerländer vorher abgezogen werden."  

 

Gemäß Vertrag liegen die Nebenrechte bei den üblichen 50:50; einen Mitautor hat meine Frau ebensowenig wie einen Agenten, sodass diese Passagen unberücksichtigt bleiben dürfen.

 

Versteuern muss meine Frau ihre Einnahmen in D anyway. Aber werden die Lizenzerlöse im Lizenznehmerland (hier Niederlande) darüberhinaus noch einmal zusätzlich besteuert??

 

Und was darf man unter dem etwas schwammigen Begriff "Bankspesen der Lizenznehmerländer" verstehen?

Ist es tatsächlich üblich (und rechtens), diese mit den Lizenzeinnahmen zu verrechnen, sprich davon abzuziehen?  

 

Habt Ihr Erfahrungen/Antworten?

 

??? Viele Fragen und ein Thanx im voraus

von Joergen, der mit dem Fragezeichen und der permanenten Regenwolke überm Kopf.

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Hallo Joergen,

dies ist keine Rechtsberatung. Ich erzähle dir mal nur von einem Märchen mit dem gleichen Titel in der Nachbarschaft ;-)

Bei meinem Nachbarn werden vor der Teilung Unkosten und Agentenkosten abgezogen, das ist normal. Damit ist gemeint, wenn sein Verlag für das Erreichen der Lizenz selbst einen Agenten in einem anderen Land bemüht. Auch das kommt vor.

Bankspesen sind bei meinem Nachbarn Überweisungsgebühren und so'n Kram, also Unkosten.

 

Nun lebt mein Nachbar natürlich neben mir, also in Frankreich, wo er auch Steuern zahlt. Und nun hat Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, will heißen, Steuern dürfen nicht zweimal abgezockt werden. Damit das aber die Deutschen wissen, die trotzdem abzocken wollen, braucht mein Nachbar ein dreiseitiges Formular für Auslandslizenzen, das einen ellenlangen Namen hat, das aber jeder Verlag hat und gerne zuschickt. Das geht dann ans Bundesamt für Finanzen, um denen zu sagen: Hände weg von meinem Einkommen, ich zahle schon Steuer in F. Und es geht ans Finanzamt in F. um denen zu sagen: Hallo, ich bin braver Staatbürger, ich melde euch hiermit, dass ich im Ausland Knete mache.

 

Mein Nachbar hat's gut. D-F ist einfach. Aber weil Behördenkram nicht einfach sein darf, ist das mit jedem Land anders geregelt. Da würde dann mein Nachbar beim Bundesamt für Finanzen nachfragen oder beim Verlag in der Honorarbuchhaltung.

Es würde sich auch erkundigen, ob er nicht vielleicht Steuern sparen kann, wenn er im anderen Land zahlt... was Papierkram macht.

 

Aber WO er Steuern zahlt, das geht nur das Finanzamt meines Nachbarn was an und die Formularfritzen. Mein Nachbar würde solche Intimitäten nie von einem Verlag bestimmen lassen oder dem gar von seinem Schlafzimmer erzählen...

 

Hat's geholfen? Ich komm mir jetzt vor wie bei der Sendung mit der Maus ;-)

Schöne Grüße,

Petra

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Liebe Petra,

 

Dank Dir für die ausführliche Antwort.

Das hast Du wirklich gut und umfassend erklärt, sogar ich habe ungefähr kapiert, worauf Du hinauswillst.

Nun geht es bei uns ja nicht um Zig-Tausende von Euros, sondern eher ums Prinzip, wie so etwas zu handlen ist - da war Deine Maus-Antwort genau richtig!

 

Nochmal Danke und liebe Sonntagsgrüße nach Frankreich!

 

Joergen :)

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