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Inken

Stillschweigen bewahren

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Hier meine Frage: Ist es üblich, dass der Autor im Verlagsvertrag eine Klausel unterschreibt, die besagt, dass er über 'diese Vereinbarung, sowie über alle während der Vertragsdauer erworbenen verlagsinternen Vorgänge auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren' hat?

 

Liebe Grüße,

 

Inken

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Liebe Inken,

 

ich bin ja bei zwei verschiedenen Verlagen (einer aus Wien, ein deutscher) und bei mir steht nichts dergleichen drin. Gehe also davon aus, dass es nicht üblich ist.

 

Lg Andrea

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Ich bin bis jetzt auch bei zwei verschiedenen Verlagen und kenne so etwas nicht. Deshalb wundere ich mich ja ... :s09

 

Liebe Grüße,

 

Inken

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Solche Regelungen sind mir nur aus Angestelltenarbeitsverträgen bekannt. Da geht es ja dann verständlicherweise darum, dass man Interna aus dem Büroalltag einer Firma nicht leichtfertig nach außen trägt. Aber in Verlagsverträgen? Hast Du mal im Normvertrag, den der VS empfiehlt und der im Internet irgendwo abrufbar sein sollte, geschaut?

 

Einen sonnigen Tag

 

Heidi

"Das Haus der schönen Dinge" - Knaur TB Mai 2017 - Die Geschichte einer (fiktiven) jüdischen Kaufhausdynastie in München zwischen Prinzregentenzeit und 1938

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Ne, das ist kein Sachbuch. Das ist eine einzelne Kurzgeschichte für ein Hörbuch für Kinder - pikanterweise schon auf dem Markt.

 

Danke jedenfalls für eure Rückmeldungen. Ich muss jetzt nachdenken, was ich mache.

 

Liebe Grüße,

 

Inken

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