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(SandraL)

KSK/Gesundheitsreform 01.01.2009

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

 

bisher war es ja so, dass man, sofern bei einer Kasse nach wahl über die KSK versichert, einen Krankengeldanspruch ab der 8. Woche hatte. Es bestand aber die Möglichkeit, vorgezogenes Krankengeld zum erhöhten Beitragssatz zu beantragen.

 

Diese Möglichkeit besteht ab Januar nicht mehr.

 

Dafür müssen die Krankenkassen Wahltarife anbieten, die "für alle gelten, die keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung" haben. Gleichzeitig heißt es aber, dass diese Wahltarife nicht für hauptberuflich Selbstständige/Freiberufler gelten.

 

Das verwirrt mich. Kann dazu jemand nähere Auskunft geben, wie das dann ab Januar für uns weitergeht?

 

LG

Sandra

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Hallo Sandra,

 

ich habe aber von der Neuregelung ab 2009 noch nichts gehört. Da mich das aber auch betrifft, ich zahle schon seit Jahren den erhöhten Beitrag, habe ich gerade eine Mail an die KSK geschickt und warte mal ab, wie die Antwort ausfällt. Die Info stelle ich dann ein.

 

LG

Inge

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Hallo Sandra,

 

die Antwort der KSK kam heute Vormittag:

 

 

"über die von Ihnen genannte Änderung ist uns bisher nichts bekannt. Sollte diese oder eine ähnliche Änderung der Vorschriften eintreten, würde Sie über den Sachverhalt eine Information erhalten."

 

Da können wir uns also entspannt zurücklehen.

 

LG

Inge

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