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Gerswid

Berufsanfänger in der KSK?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Status des Berufsanfängers in der Künstlersozialversicherung.

In den ersten 3 Jahren der selbständigen Tätigkeit kann man sich ja auch bei geringem Einkommen (also unter 3900€ Gewinn) bei der KSK versichern.

Was ist denn jetzt eigentlich genau der Beginn dieser Tätigkeit? Ist das meine erste Veröffentlichung in einer Anthologie?

2006 sind meine ersten drei Geschichten in einer Kinderbuchanthologie erschienen.

War dann der Beginn 2006 oder zählt erst dieses Jahr? (Jetzt im Sommer erscheint zum ersten Mal ein kompletter Band unter meinem Namen)

Also zusammengefasst: seit wann bin ich, für die KSK,  offiziell als Autorin tätig?

 

Viele Grüße

Gid

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Hi, Gid,

 

genau weiß ich es nicht, ich habe es aber mal bei Goetz Buchholz überflogen.

 

Mir scheint demnach, die Frist läuft ab Antragstellung. Hat also mit dem tatsächlichen Sein nichts zu tun.

 

Hdh, viele Grüße, Andy

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Hallo Gid,

 

da der Anfängerstatus vorteilhaft ist, würde ich an deiner Stelle den Moment als Beginn Deiner Tätigkeit deklarieren, zu dem Du Dich bei der KSK anmeldest.

 

Die ersten 3 Artikel KANNST Du als Beginn zählen, MUSST es aber nicht. Dann waren es eben Vorübungen. ;) Manchmal versucht man ja auch etwas und hört dann wieder auf.

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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der Beginn des Eintritts bei der KSK zählt, sonst nichts.

Wenn Du Dich jetzt anmeldest, zählen also drei jahre.

 

gruß

annette

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

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Hallo Gid,

 

bei mir war es so, dass sich die KSK den Termin meines Berufanfangs quasi selber ausgesucht hat. Du must ja belegen, dass du in diesem Beruf schon etwas getan hast und von diesen Belegen haben sie sich einen als Start meiner Professionalität ausgesucht. Deswegen hatte ich dann keine drei vollen Jahre mehr Schonfrist, aber ich war zu froh über die Aufnahme in der KSK, um das zu bedauern.

 

Grüße Pia

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Hallo ihr,

 

ich habe mich gerade auf der Homepage der KSK mal umgeschaut. Da steht es auch nicht so ganz eindeutig. Vorteilhaft wäre natürlich wirklich, wenn erst die Anmeldung dort der richtige Start wäre, weil man dann die vollen drei Jahre ausschöpfen könnte.

Also Annette, was du schreibst, ist natürlich das Schönste.  :D

Aber man muss ja nachweisen, dass man die Sache ernsthaft betreibt. Vielleicht suchen sie sich den Starttermin dann wirklich selber aus.

Ich überlege nochmal, wie ich die Sache angehe. Aber danke erstmal.

Viele Grüße

Gid

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Bei mir haben sie sogar den Tag genommen, an dem ich nur um Infomaterial bat, mich aber nicht anmeldete. Das tat ich erst ein paar Jahre später, und da waren meine (damals noch) fünf Jahre futsch.

 

Sabine

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Au weia, Sabine. Das ist aber gar nicht das, was ich gerne hören möchte.

Aber irgendwie kommt es mir so vor, als sei da ein großer Spielraum. Vielleicht ist die KSK inzwischen aber auch strenger als früher.

 

Grüße

Gid

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Bei mir haben sie sogar den Tag genommen' date=' an dem ich nur um Infomaterial bat, mich aber nicht anmeldete. [/quote']

 

Das hab ich schon öfter gehört. Man sollte also, bevor man die KSK um Infomaterial bittet, sich erst gründlich anderweitig informieren, ob man überhaupt eintreten will. Etwas paradox, ist aber so.

 

LG Luise

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Da ich heute meine Anmeldebestätigung bekommen habe, möchte ich hier ergänzen: bei mir besteht Versicherungspflicht von dem Tag an, an dem meine Anmeldeunterlagen bei der KSK eingegangen sind. Ich muss deshalb auch rückwirkend (zum Glück nur geringe) Beiträge nachzahlen.

 

Viele Grüße

 

Gid

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So ganz am Rande gebe ich Folgendes zu bedenken:

 

Wer sich mit der Absicht, ein Schriftsteller zu werden, in die KSK aufnehmen lässt, hat die erwähnten drei Jahre Schonfrist. (Wobei 3.900 Euro nicht Einnahmen, sondern Gewinn bedeuten.) Eine Schonfrist optimal für sich nutzen zu wollen ist eine verständliche Absicht.

 

Aber:

Drei Jahre sind eine verdammt kurze Zeit, um als Schriftsteller auf den Weg zu kommen. (Über Karriereillusionen ist in diesem Forum andernorts schon viel gesagt worden.) Wer nach den drei Jahren nicht auf den geforderten Betrag kommt, fliegt theoretisch wieder raus. (UNd die KSK fängt allmählich an, etwas gründlicher zu prüfen). Wenn man berücksichtigt, mit welchen Vorschüssen die meisten Anfänger in diesem Beruf starten und wie lange die Vorlaufzeiten sind, bevor ein Buch auf den Markt kommt, merkt man, dass diese 3.900 gar nicht so einfach zu bewerkstelligen sind.

 

Wer einmal raus ist, kommt meines Wissens auch nicht so einfach wieder rein.

 

Das ist etwas, was man bedenken sollte, wenn man als Anfänger plant, in die KSK einzutreten. Vor allem, wenn man die Chance hat, sich bei nnur geringen Einnahmen anderweitig günstig zu versichern. Drei Jahre sind eine verdammt kurze Zeit.

 

Gruß

 

Eva

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Hallo Eva,

 

du hast schon echt, 3 Jahre sind in dem Falle nicht besonders lang.

Aber `wer einmal raus ist, kommt nicht wieder rein´ stimmt meines Erachtens so nicht.

Es besteht nämlich eine Versicherungspflicht. Sobald man (dann vielleicht später mal) über 3900€ als Autor verdient, müssen sie einen nehmen. Natürlich wird dann ganz bestimmt streng kontrolliert, ob man diese Mindestgrenze auch erfüllt.

 

Viele Grüße

Gid

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Dass die KSK jemanden nehmen muss, ist mir völlig neu. Ich kenne Fälle aus anderen Branchen (Journalisten, Freie Künstler), die nach Austritt tatsächlich nicht mehr rein kamen, obwohl sie es gewollt haben.

 

herzlichst

jueb

"Dem von zwei Künstlern geschaffenen Werk wohnt ein Prinzip der Täuschung und Simulation inne."  

AT "Aus Liebe Stahl. Eine Künstlerehe."

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Aber `wer einmal raus ist, kommt nicht wieder rein´ stimmt meines Erachtens so nicht.

Es besteht nämlich eine Versicherungspflicht.

 

Nur zur Klarstellung:

 

Deine Versicherungspflicht besteht NICHT bei der KSK, sondern bei Deiner Krankenkasse, bei der Du nach wie vor Mitglied bist. Die KSK führt lediglich Deine Beiträge an die entsprechende Krankenkasse ab und ergänzt sie sozusagen um den Arbeitgeberanteil. Eine Vergünstigung, auf die Du KEIN Anrecht hast. Das ist ein Zuschuß des Staates, der sich um seine Künstler sorgt. Weswegen man das auch unter sozialgemeinschaftlichen Aspekten betrachten sollte…

 

Gruß Eva

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Dass die KSK jemanden nehmen muss, ist mir völlig neu. Ich kenne Fälle aus anderen Branchen (Journalisten, Freie Künstler), die nach Austritt tatsächlich nicht mehr rein kamen, obwohl sie es gewollt haben.

 

herzlichst

jueb

 

Vielleicht betrifft das "Nicht-wieder-Reinkönnen" in den von dir genannten Fällen eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, die unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mehrjähriges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze) möglich ist und nicht widerrufen werden kann.

 

Ansonsten besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestände eine Versicherungspflicht, d. h. die KSK kann keinesfalls nach Gutdünken entscheiden, ob sie jemanden aufnimmt oder nicht, sondern ist an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Der Künstler wiederum kann nicht nach Belieben austreten, solange er nach dem KSVG versicherungspflichtig ist, genauso wenig wie ein Arbeitnehmer, der einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und seine Rentenbeiträge direkt an die BfA abführt - bei letzterer landen ja auch die Rentenbeiträge des Künstlers, die von der KSK, ebenso wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, lediglich eingezogen und weitergeleitet werden.

 

LG,

eva v.

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Ansonsten besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestände eine Versicherungspflicht' date=' d. h. die KSK kann keinesfalls nach Gutdünken entscheiden, ob sie jemanden aufnimmt oder nicht [...']  Der Künstler wiederum kann nicht nach Belieben austreten

Genau so hatte ich das bisher eigentlich auch aufgefaßt ...

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Hallo zusammen,

ich habe jetzt auch nochmal im Ratgeber Freie (Goetz Buchholz) nachgelesen: Darin steht ebenfalls, dass die KSK eine Pflichtversicherung für alle selbständigen Künstler und Publizisten ist.

Sprich: sobald du über 3900 € Gewinn im Jahr machst, musst du eintreten (und sie müssen dich auch nehmen)

Wenn du dich nicht rechtzeitig bei ihnen meldest, musst du die Beiträge von dem Zeitpunkt an, an dem du versicherungspflichtig bist, nachzahlen.

Das hat mir die KSK auch selbst mitgeteilt.

 

Viele Grüße

Gid

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Hi,

 

das gilt meines Wissens aber nur, wenn du mit einem Zweit/Brotjob als Angestellter (also mit Beitrag zur Renten- und Pflegeversicherung) nicht deinen Hauptteil des Lebensunterhalts verdienst (bzw. gab's da glaub ich eine Einkommensschwelle.)

 

 

Liebe Grüße

Janka

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Hallo zusammen,

ich habe jetzt auch nochmal im Ratgeber Freie (Goetz Buchholz) nachgelesen: Darin steht ebenfalls, dass die KSK eine Pflichtversicherung für alle selbständigen Künstler und Publizisten ist.

Sprich: sobald du über 3900 € Gewinn im Jahr machst, musst du eintreten (und sie müssen dich auch nehmen)

Wenn du dich nicht rechtzeitig bei ihnen meldest, musst du die Beiträge von dem Zeitpunkt an, an dem du versicherungspflichtig bist, nachzahlen.

Das hat mir die KSK auch selbst mitgeteilt.

 

Viele Grüße

Gid

 

 

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Eingang der Meldung. Fehlt eine Meldung, d.h. erlangt die KSK auf anderem Wege Kenntnis von der Versicherungspflicht, ist Stichtag für den Beginn der Beitragspflicht der Tag, an dem die KSK darüber einen Bescheid erlässt (§ 8 I 1 KSVG).

 

Meldet sich der Künstler, bevor die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht vorliegen, ist nicht der Eingang der Meldung maßgeblich, sondern der tatsächliche Eintritt der Voraussetzungen (§ 8 I 2).

 

Eine Nachzahlung von Beiträgen für die Vergangenheit, falls sich der Künstler "zu spät" meldet, ist nicht vorgesehen, es sei denn, die KSK hätte aufgrund anderweitig erlangter Kenntnisse von dessen Versicherungspflicht bereits einen Bescheid erlassen - dann besteht frühestens mit dem Tag dieses Bescheides Beitragspflicht.

 

LG,

eva v.

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Hi,

 

das gilt meines Wissens aber nur, wenn du mit einem Zweit/Brotjob als Angestellter (also mit Beitrag zur Renten- und Pflegeversicherung) nicht deinen Hauptteil des Lebensunterhalts verdienst (bzw. gab's da glaub ich eine Einkommensschwelle.)

 

 

Liebe Grüße

Janka

 

Die Einkommensgrenze liegt bei der Hälfte der jeweils im betreffenden Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer also aus nicht künstlerischer Arbeit in einem anderen - beitragspflichtigen - Job oberhalb dieser Grenze verdient oder als versicherungsfreier Selbständiger (ausgenommen ist die Versicherungsfreiheit aufgrund geringfügiger Tätigkeit) mit nicht künstlerischer Tätigkeit ein entsprechendes Einkommen erzielt, ist in der KSK versicherungsfrei. Bei Teilzeittätigkeit wird diese Einkommensgrenze im Verhältnis herabgesetzt. (§ 4 I, II KSVG)

 

LG,

eva v.

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Sprich: sobald du über 3900 € Gewinn im Jahr machst, musst du eintreten (und sie müssen dich auch nehmen)

Wenn du dich nicht rechtzeitig bei ihnen meldest, musst du die Beiträge von dem Zeitpunkt an, an dem du versicherungspflichtig bist, nachzahlen.

Das hat mir die KSK auch selbst mitgeteilt.

 

Hallo zusammen,

 

das stimmt im Prinzip schon, bezieht sich jedoch nicht auf künstlerische Tätigkeit allein.

Für jeden Berufstätigen besteht in Deutschland Kranken- und Rentenversicherungspflicht, ob im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger, es sei denn sie/er liegt einkommensmäßig unter der Mindestgrenze (siehe oben) oder sie/er verdient so viel, dass der Staat von einer Absicherung im Krankheitsfall bzw. Alter ausgehen kann. Irgendwo über 30.000 Nettojahreseinkommen besteht also auch keine Sozialversicherungspflicht. Brauchen wir hier wohl nicht zu erörtern  :s22.

Es gibt noch einige weitere kleinere Ausnahmen.

 

Also ein berufstätiger Künster muss, wie alle anderen Menschen, versichert sein, das ist tatsächlich Pflicht.

Es könnte sich natürlich jemand sagen, das mache ich nicht über die KSK, sondern versichere mich sonstwo, wie andere Selbstständige.

Das wäre jedoch dumm, denn dann müsste er den vollen Beitragssatz für Selbsständige zahlen und käme nicht in den Genuss, dass die KSK die Hälfte des Beitragssatzes übernimmt.

 

Man ist übrigens sowieso immer bei einer regulären Krankenkasse versichert.

Ich war als Angestellter bei der Krankenkasse XY und bin, nachdem ich mich als freiberuflicher Schriftsteller bei der KSK angemeldet habe, in der Krankenkasse XY geblieben. Die KSK trägt nun die Häfte des Beitrags, den ich sonst als Selbsständiger ganz zahlen müsste, und wickelt die Beitragszahlung ab.

Für alle Krankenkassenleistungen ist und bleibt immer die Kasse zuständig, bei der man man versichert ist.

 

Bevor nun alle  :s14 sind:

 

                        http://smilies.montsegur.de/04.gifhttp://smilies.montsegur.de/04.gifhttp://smilies.montsegur.de/04.gif

Eigentlich habe ich wegen einer anderen Sache das Thema hervorgeholt:

 

Nach einem Bericht des Focus will die große Koalition die Gesundheitsreform in Sachen Krankengeld nachbessern. Demnach sollen die Regelungen, die insbesondere unständig Beschäftigte und Selbstständige grob benachteiligen, rückwirkend zum Jahresbeginn 2009 verändert werden.

 

Weiteres dazu bei mediafon unter

 

(Link ungültig)

 

LG

Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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