ChristianH Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Es ist gut möglich, dass diese Frage keinen Sinn hat - außer meine Unkenntnis von Allem zu beweisen. Aber mit dem Risiko muss ich leben. In einem mir gestern zugestellten Autorenvertrag für ein Buch fand ich folgende Klausel: "Die Autoren räumen dem Verlag schließlich für die Dauer des Hauptrechts gemäß Abs. 1 folgende ausschließliche Nebenrechte ein: (...) alle sonstigen durch die Verwertungsgesellschaft WORT und durch andere Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag oder Verteilungsplan" Kann mir das jemand übersetzen? Ich hatte noch keinen Vertrag mit einem solchen Zusatz, bin daher ein wenig verwirrt (wie gesagt: vermutlich grundlos). Danke! Webseite // Twitter // Facebook // Instagram // YouTube // TikTok Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniela Geschrieben 16. Mai 2008 Teilen Geschrieben 16. Mai 2008 Hallo Christian, leider scheint ja niemand spontan eine Expertenmeinung zu Deiner Frage auf Lager zu haben. Durch die Auslassung, die Du durch die Klammern andeutest, bin ich jetzt nicht sicher, aber wenn man es so liest, wie es dasteht, würde es doch heißen, dass Du die Verwertungsrechte, die normalerweise die VG Wort für Dich wahrnimmt, an den Verlag abtrittst. Korrigiere mich jemand, wenn ich da etwas übersehen habe ... Lieben Gruß Daniela Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChristianH Geschrieben 17. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 17. Mai 2008 Hallo Daniela, besten Dank für dein Posting. Bei den Auslassungen ging es um andere Rechte, die mir auch sinnvoll erscheinen: - Tonaufnahmen (wird bei diesem Projekt ohnehin nie relevant) - Bibliotheksausgaben Und der erwähnte Paragraph 1 beschreibt schlicht, dass wir als Autoren dem Verlag X und nur dem Verlag X erlauben, das gute Stück zu drucken und zu vertreiben. Also: Abgesehen von der oben zitierten Formulierung, kann ich das alles nachvollziehen und getrost abnicken. Nur diese Formulierung wundert mich. Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid. Webseite // Twitter // Facebook // Instagram // YouTube // TikTok Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juergen Geschrieben 17. Mai 2008 Teilen Geschrieben 17. Mai 2008 Das kommt mir sehr merkwürdig vor. Meines Wissens sind die Verlage und Herausgeber selbst Wahrnehmungsberechtigte bei der VG Wort und beziehen ihrerseits Tantiemen z.B. aus der Kopierabgabe, genau wie die Autoren. Dieser Passus klingt nun so, als sollten die Autoren ihre Tantiemenzahlungen aus der VG Wort ebenfalls an den Verlag abtreten. In meinen (Übersetzer-)Verträgen war dagegen immer nur anzukreuzen, dass ich bei der VG Wort gemeldet bin, aber kein Wort von Abtretung. Vielleicht wäre hier eine eingehende Beratung durch die Gewerkschaft nötig; dazu ist sie ja da.Wenn dieser Vertrag tatsächlich von den Autoren verlangt, ihre Tantiemen an den Verlag abzutreten, dann fände ich das schon ziemlich suspekt. Die Autoren-Tantiemen aus der VG-Wort stehen dem Autor zu und sonst niemandem. Hier wäre eine Anlaufstelle für eine Beratung: mediafon (Link ungültig) (Link ungültig) Jürgen Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Sylvia) Geschrieben 17. Mai 2008 Teilen Geschrieben 17. Mai 2008 Hallo Christian! Auch ich habe diesen Passus einmal in einem meiner Verträge gefunden und daraufhin sofort nachgefragt, was er bedeutet. Die zuständigen Mitarbeiterin erklärte mir, dass es um die Beschränkung der Rechte der VG Wort geht, nicht meine. Es sei schon vorgekommen, dass die VG Wort ihren Vertrag dazu genutzt habe, ihrerseits Veröffentlichungen (welcher Art auch immer) zu betreiben und genau das solle behoben werden. Ich würde dir empfehlen, bei deinem Verlag einfach nachzufragen, was genau es mit diesem Passus auf sich hat; bestimmt wirst du mehr erfahren. Viele Grüße Sylvia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(9Rabem) Geschrieben 17. Mai 2008 Teilen Geschrieben 17. Mai 2008 Hi Christian, ich hatte diesen Passus auch schon drin und nicht nachgefragt. Habe meine Sachen beim VG Wort brav angemeldet und dann irgendwann meine paar Kröten bekommen. Es scheint also nicht zu sein, dass man seine paar vg-wort Euros damit auch noch an den Verlag abtritt. Rabe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ruth Geschrieben 18. Mai 2008 Teilen Geschrieben 18. Mai 2008 Hallo Christian, ich habe vor Kurzem auch einen solchen Vertrag unterzeichnet, ehrlich gesagt auch, ohne diesen Passus genau zu verstehen. Ich denke aber, dass er mit der Aussschüttung der VG-Wort - Beträge nichts zu tun hat, da es ja um die "von der VG Wort wahrgenommenen Rechte" geht. Bei mir geht es übrigens noch weiter: "...sofern eine Übertragung dieser Rechte nach den entsprechenden Bestimmungen der Verwertungsgesellschaft sowie nach dem Gesetz zulässig ist." Da ich immer noch nicht genau verstanden habe, was die VG Wort eigentlich tut, kann ich jetzt auch nicht wirklich sagen, was unter deren Rechte fällt. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der das System durchschaut hat? Lieben Gruß Ruth Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChristianH Geschrieben 30. Mai 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Mai 2008 Danke für eure Rückmeldungen. Ich habe jetzt einfach mal beim Verlag nachgefragt, ob man mir den Passus übersetzen könnte - und bekam eine neue Vertragsversion, aus der er ersatzlos gestrichen wurde. Offenbar verstanden sie ihn selbst nicht... Webseite // Twitter // Facebook // Instagram // YouTube // TikTok Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juergen Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Es ist schon länger her, aber ich komme mal aus aktuellem Anlass darauf zurück. In einem Übersetzervertrag, der gerade vor mir liegt, steht: 4.11 Die durch die VG Wort wahrgenommenen Rechte sind von der Rechteübertragung ausgeschlossen. Es ist wohl leider doch so, dass manche Verlage versuchen, sich die Tantiemen, die den Autoren zustehen, auch noch unter den Nagel zu reißen. Dies ist hier in diesem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen, und so ist das auch korrekt. Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Birgid) Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Hallo, auch ich brüte seit einigen Tagen über genau jenen Passus in dem auf meinem Schreibtisch liegenden Verlagsvertrag. Ich verstehe diese Formulierung leider so, dass wir Autoren tatsächlich unsere Tantieme im Fall des einen Buches, für das dieser Vertrag gilt, abtreten sollen, denn die sonstigen Wahrnehmungsrechte werden ausdrücklich nicht berührt...(sagt dieser Absatz) Damit die Verlage so ihre Abgabenpflicht an die VG Wort reduzieren können? Gruß Birgid Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Burkhard Geschrieben 17. Februar 2009 Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Damit die Verlage so ihre Abgabenpflicht an die VG Wort reduzieren können? Nicht immer die Verlage prügeln. Die Verlage geben nix an die VG Wort, sie bekommen genauso etwas wie die Autoren. Das Geld kommt von den Bibliotheken usw. LG Burkhard Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Birgid) Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 Hallo Burkhard, nein, ich will nicht immer die Verlage prügeln, aber warum steht in diesem Vertrag diese Einräumungsklausel, also welches Interesse dahinter? Birgid Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Birgid) Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 und nochmals Birgid, die gerade in München bei der VG Wort angerufen hat: Diese Klausel ist veraltet, die nette Dame versteht gar nicht , warum dergleichen noch in den Verlagsverträgen auftaucht. Aber sie beeinträchtigt in keinster Weise die Wahrnehmungsrechte der Autoren, ich könne den Vertrag in dieser Hinsicht bedenkenlos unterzeichnen, denn so lange sich der Verlag auf die Satzung etc der VG-Wort bezieht, was bei mir der Fall ist, ist ganz klar geregelt, wer was bekommt....... ergo: Ich unterschreibe! Gruß aus Bremen Birgid Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Hans-Juergen) Geschrieben 18. Februar 2009 Teilen Geschrieben 18. Februar 2009 Vielleicht noch ein Deutungsversuch von mir. In meinem letzten Vertrag habe ich den Passus auch drin, allerdings mit dem Zusatz: "... sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den entsprechenden Bestimmungen gesetzlich zulässig ist." Mir wurde das so erklärt, dass dieser Passus Bezug auf die letzte Änderung des Urhebergesetzes nimmt, in der festgelegt war, dass bisher unbekannte Verwertungsarten in Altverträgen (vor dem 01.01.08 abgeschlossen) über VG Wort zu regeln sind. Aber das galt nur bis zum 31.12.08. Und daher ist die Regel gegenwärtig wohl nur noch als salomonisch anzusehen. Hans-Jürgen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...