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KlausS

Schleichwerbung

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Hat jemand Erfahrung, ob es Probleme mit Schleichwerbung geben kann?

 

Zur Erklärung:

Ein Buch dreht sich z. B. um Sabotage bei einer bekannten Automarke.

Eine Fantasiemarke zu erfinden, wäre unsinnig. Das bedeutet aber zwangsläufig, dass man einen Namen, wie etwa BMW, sehr häufig nennt.

Die Namensnutzung könnte man sich genehmigen lassen, damit es von dieser Seite keinen Ärger gibt.

 

Kann es trotzdem Probleme mit Schleichwerbung geben?

Grundsätzlich, oder erst, wenn BMW am Ende sehr gut im Buch weg kommt?

Oder erst, wenn BMW das Buch sponsern würde?

Oder spielt das Thema im Print-Markt gar keine Rolle?

 

Ich würde mich über ein paar sachdienliche Hinweise freuen.

Jetzt schon mal vielen Dank für eure Antworten.

 

Klaus

 

 

ERGÄNZUNG

Danke für die ersten Antworten.

Klar ist inzwischen: Schleichwerbung ist nur, wenn Geld oder Leistungen fließen.

 

Und wenn jetzt BMW das Buch tatsächlich sponsort - und man schreibt rein:

"Mit Unterstützung von BMW", ist man dann auf der sicheren Seite? Es ist ja offen gesagt und es wird nicht mehr "geschlichen"  ;)

 

Die Threads, die Tom erwähnt, habe ich leider nicht gefunden.

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Ich dachte, Schleichwerbung zählt dann, wenn man von der Firma Geld dafür kriegt, unauffällig ihre Produkte in einem Film zu platzieren und besonders gut wegkommen zu lassen. Wenn du nix bekommst, wäre es doch keine Schleichwerbung, oder?

 

Gruß, Melanie

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Schleichwerbung im wettbewerbsrechtlich relevanten Sinn findet nur dann statt, wenn man Geld oder nennenswerte Sachleistungen dafür bekommt. Ansonsten kann man so viele Marken nennen, wie man will, und man kann sie auch durch die Figuren beurteilen lassen, so lange man nichts Unwahres behauptet (wie z.B., der nagelneue 525cdi von BMW würde nur 150 fahren und dabei klappern wie ein 1962er Trabbi), aber man kann jemanden, zum Beispiel, sagen lassen, dass Beck's wie Waschwasser schmeckt (erkennbar subjektives Urteil). Es gibt viele Romane, in denen massenweise Produkte genannt und beurteilt werden (Ellis, Kracht usw.). Und auch schon einige Threads hier zu diesem Thema. ;)

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Schleichwerbung im wettbewerbsrechtlich relevanten Sinn findet nur dann statt' date=' wenn man Geld oder nennenswerte Sachleistungen dafür bekommt.[/quote']

 

Das ist nur die halbe Wahrheit, denn was ist denn Schleichwerbung eigentlich? "Schleichwerbung" ist "unauffällige" Werbung (Produktplacement) in einem Medium, in dem genau dies ausdrücklich verboten ist. Das ist z.B. in öffentlich rechtlichen Sendern ARD/ZDF der Fall. Ansonsten wird doch heute in den Privatsendern gesponsort was das Zeug hält, macht Euch da nix vor. Und wenn Kerner mit einem Gast über sein neues Buch plaudert ... ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

In Zeitungen soll klar zwischen Redaktion und Werbung getrennt werden, für die Grauzone haben findige Verlagsmanager augenzwinkernd den scheinbar harmlosen Begriff "Advertorial" erfunden. Selbst die seriösesten Blätter sind nicht mehr frei davon, man muss nur genau hinschauen.

In einem Roman ist das per se aber nicht verboten, da ein Roman sowieso erfunden ist und keine "Nachricht" darstellt und nicht "Presse" ist, wenn es auch vielleicht etwas anrüchig scheint. Könnte daher pragmatisch unter Nebenrechteverwertung fallen.

Aber wo die Grenze ziehen? Wenn die Firma XYZ sagt: Erwähnst Du mein Produkt und nicht ZXY, dann kaufe ich 10000 Exemplare und verschenke sie an nette Kunden, ist das nicht verboten. Vor allem, weil in Romanen sowieso andauernd irgendwelche Marken erwähnt werden (müssen).

Sofern auch noch irgendwo (im Impressum?) steht, "Mit freundlicher Unterstützung der Firma XYZ" kann jedenfalls ganz offen dafür kassiert werden, sofern und soviel man will. "Sponsoring" (auch so ein verschleiernder Begriff) ist schließlich heute in und nicht mehr anrüchig.

Problematisch wird es wieder, wenn der Autor direkt kassiert und der Verlag nichts davon weiß. Das würde ich lieber lassen.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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