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(JoergenNord)

Was ist ein Bestell-Vertrag?

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Liebe Leute,

 

aus aktuellem Anlass eine Frage:

 

Was ist ein "Bestell-Vertrag"??

 

Meine Frau hat von Ihrem Verlag einen solchen "Bestell-Vertrag" bekommen, der sich (abgesehen von dieser Formulierung) in nichts von ihren handelsüblichen Verlags- bzw. Autoren-Verträgen unterscheidet.

 

Wir vermuten, dass es damit zusammenhängt, dass der Verlag mit dem Projektwunsch an meine Frau herangetreten ist, sie das Ms. also sozusagen "auf Bestellung" geschrieben hat.

 

Wer weiß mehr?

 

Danke u. Gruß,

Joergen  

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Hallo, Joergen,

 

den Begriff "Bestell-Vertrag" habe ich noch nie gehört. Kannst du die Umstände, wie es zu diesem Vertrag kam, ein bisschen näher erläutern? Vielleicht hat dann einer von uns eine Erleuchtung.  :s20

 

Gruß,

 

Tin

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Hallo Joergen.

Hab bei Google mal kurz gesucht, bin aus dem Gefundenen nicht wirklich schlau geworden.

 

"Pflichten des Verlegers: Vervielfältigung und Verbreitung des Werks auf eigene Rechnung (sonst sog. Kommissionsverlag) §§ 1 S. 2, 14 VerlG; Ohne Pflicht: Bestellvertrag § 47 VerlG"

 

Und hier noch § 47, Gesetz über das Verlagsrecht:

(1) Übernimmt jemand die Herstellung eines Werkes nach einem Plane, in welchem ihm der Besteller den Inhalt des Werkes sowie die Art und Weise der Behandlung genau vorschreibt, so ist der Besteller im Zweifel zur Vervielfältigung und Verbreitung nicht verpflichtet.

(2) Das gleiche gilt, wenn sich die Tätigkeit auf die Mitarbeit an enzyklopädischen Unternehmungen oder auf Hilfs- oder Nebenarbeiten für das Werk eines anderen oder für ein Sammelwerk beschränkt.

 

Tja, Beamtensprache.  :s03

Vielleicht bringt es was, wenn es dich aber noch mehr verwirrt, dann überlies es einfach...

LG

Chrissi

Bei Droemer Knaur im März 2012:  Mondherz &&Meine neue Website

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Moin - und danke für Eure Hinweise!

 

Genau definieren kann ich den Begriff nicht, da ich das Wort "Bestell-Vertrag" bis gestern auch nicht kannte. (Sonst hätte ich ja auch nicht so doof gefragt  ;))

Aber ein Zuschuss- oder Demand-Verlag ist es nicht, im Gegenteil, ein sehr großer und sehr seriöser Jugendbuchverlag.

 

Der Vertrag kam so zustande, dass der Verlag meine Frau gefragt hat, ob sie ein bestimmtes Buch zu einem bestimmten Thema verfassen möchte - eben auf Bestellung/Aufforderung des Verlages. Natürlich wollte sie - und bekam hierüber jetzt ebendiesen Vertrag.

Die Frage, was es dabei mit dem "Bestell" genau auf sich hat, wird sich heute durch einen Anruf bei der Lektorin klären lassen.  

Ich gebe die Aufklärung dann gerne an Euch weiter.

 

Bis dann,

Gruß,

Joergen, der schon wieder gegen das Suchtpotential des Forums kämpfen muss!

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Hallo Joergen,

 

der Verlag hat bei deiner Frau ein Buch bestellt, eines was sie erst noch schreiben muss, wohl im Unterschied zu den übrigen Vertragen, wo das Buch schon vorliegt, wenn der Vertrag unterzeichnet wird.

 

So stelle ich mir das vor.

 

Grüße

Aneirin

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Hallo Leute,

ich würde sagen, wir warten das Telefonat ab. Ich habe keine Bestellverträge, schreibe aber auch erst nach Vertrag.

Schöne Grüße,

Petra

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So, Ihr Lieben,

 

nach einem klärenden Telefonat mit ihrer Lektorin und Wühlen im Archiv des VS hat meine Holde obige Frage wie folgt beantwortet:

 

Ein "Bestellvertrag" ist eine Unterart des 'normalen' Verlagsvertrages, vergleichbar z.B. mit Herausgeberverträgen oder Übersetzerverträgen.

 

Besonderheiten:

 

- Der Verlag (hier: Besteller) ist nicht zur Veröffentlichung verpflichtet - im Gegensatz zum Verlagsvertrag, in dem der Verlag sich sehr wohl zur Vervielfältigung und Veröffentlichung des Werkes verpflichten muss.

 

- Das Vorschusshonorar wird im Falle einer Nicht-Veröffentlichung als Entschädigung für bereits geleistete Arbeit betrachtet. Meine Holde darf es also in jedem Falle behalten. Bei Veröffentlichung wird selbstverständlich zusätzlich das übliche prozentuale Absatzhonorar gezahlt.

 

- Dem Verlag (Besteller!) steht es weiterhin offen, das Werk in einem anderen, zur Verlagsgruppe gehörenden Verlag zu veröffentlichen.

 

 

Was die Eventualität einer Nicht-Veröffentlichung angeht: Das Kind hat bereits einen Namen (sprich: ISBN), wird illustriert und befindet sich im Satz. Wir sind also berechtigt optimistisch!  :)  

 

@ Chrissi: Du hast weiter oben ganz richtig auf den §47 verwiesen. Da steht's nochmal in Paragraphendeutsch. Thanx hierfür!

 

@ Petra: Üblicherweise erhält meine Frau auch vorab ihre üblichen Verlagsverträge, in denen z.B. Titel, Umfang, Erscheinen usw. festgeschrieben sind.

Bei diesen hat sie aber wesentlich mehr - ich nenne es mal - "künstlerische Freiheit", legt meist nur ein Exposee vor und schreibt dann "drauflos".

Bei der jetzigen - erstmaligen - "Auftragsarbeit auf Bestellung" war ALLES extrem eng festgelegt und vorgeschrieben: Thematik, Handlung, Handlungsablauf, Personen ... Alles, was vorkommen MUSS, und alles, was nicht - was daran liegen wird, dass das Buch zu einem bestimmten Zeitpunkt erscheinen soll. Quasi als "Saison"-Titel, falls es diesen Begriff gibt.  

 

Puh, jetzt hab ich mir meine Frage von gestern selbst beantwortet, stelle ich gerade fest ... Macht nix, ist vielleicht was fürs Archiv.

 

Schönen Gruß  :s17

von

Joergen, der wieder mal realisiert, dass er seine schreibende Gattin never ever wird einholen können.

 

 

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Hallo Joergen,

das war jetzt keinesfalls nur fürs Archiv, sondern auch für mich Lernstoff!

Ich habe z.B. das Risiko, festgemacht an einem netten kleinen Paragraphen, dass mein Verlag zwar veröffentlichen muss, aber das MS ablehnen kann, wenn es nicht zur versprochenen und projektierten Qualität geliefert wird. In so einem Fall müsste ich die bereits gezahlten Vorschüsse zurück zahlen. So ein Fall kommt zwar wohl kaum vor... aber bei bestimmten Projekten kann dann ein Bestellvertrag durchaus die sicherere Lösung sein!

 

Joergen, der wieder mal realisiert, dass er seine schreibende Gattin never ever wird einholen können.

Es ist geschichtlich noch gar nicht so lange her, dass Frauen gar nicht schriftstellern durften. Also... es ist ihr zu gönnen ;-)

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Petra!

 

>das war jetzt keinesfalls nur fürs Archiv, sondern auch für mich Lernstoff!<

 

Freut mich, dass Du das so siehst!

 

 

>Ich habe z.B. das Risiko, festgemacht an einem netten kleinen Paragraphen, dass mein Verlag zwar veröffentlichen muss, aber das MS ablehnen kann, wenn es nicht zur versprochenen und projektierten Qualität geliefert wird. In so einem Fall müsste ich die bereits gezahlten Vorschüsse zurück zahlen. So ein Fall kommt zwar wohl kaum vor... aber bei bestimmten Projekten kann dann ein Bestellvertrag durchaus die sicherere Lösung sein!<

 

 

Das sehe ich inzwischen auch so.

 

>Also... es ist ihr zu gönnen ;-)<

 

Das auf jeden Fall!!!!!

 

 

Einen schönen Gruß an Dich

vom

stolzen Joergen  ;)

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