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(ChristophL)

Lesungshonorar - Abrechnungsformalien

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

eine ganz praktische Frage: Wie handhabt ihr es, wenn ihr mit einem Veranstalter das Honorar für eine Lesung abrechnet? Bringt ihr eine vorbereitete Rechnung mit und stellt dem Veranstalter eine Quittung aus? Ist im vereinbarten Honorar die Umsatzsteuer i.d.R. drin oder schlägt man die drauf? Was sind da die Gepflogenheiten?

 

Gruß,

Christoph

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Hallo Christoph,

 

ich bringe die Rechnung mit und schlage die Umsatzsteuer auf den vereinbarten Honorar-Betrag drauf (was der Buchhandel dann als Vorsteuer wieder absetzt).

Was man nicht vergessen sollte ist, auf dieser Rechnung die eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer anzugeben. Die wird nämlich verlangt.

 

Herzlichst

Helene

Helene Luise Köppel:  Romanreihe "Töchter des Teufels" (6 Historische Romane über den Albigenserkreuzzug); sowie Romanreihe "Untiefen des Lebens"  (6 SÜDFRANKREICH-thriller), Neu in 2022: "Abkehr".

                                         

                                 

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Hallo Christoph,

 

ich bringe die Rechnung üblicherweise gleich mit zum Termin. Wenn man mit der Bahn anreist und dementsprechend die Tickets vorlegen muss, geht das natürlich nicht. Quittungen habe ich bislang nur selten ausstellen müssen, da ich mir das Geld überweisen lasse. Das Honorar wurde bislang immer ohne Steuer ausgehandelt; die kam später drauf. Nicht vergessen: es ist eine Dienstleistung, für die 19% anfallen.

 

Bei den Fahrtkosten kann man übrigens unter dem maximal möglichen Satz der Kilometerpauschale bleiben und die Differenz später bei der Steuererklärung einrechnen. Da auf die Fahrtkosten auch noch einmal die 19% Steuer kommt, sind sie bei längeren Strecken teilweise recht hoch. Deshalb berechne ich immer einen niedrigeren Satz.

 

Ansonsten sollten die Rechnungen natürlich den formalen Kriterien entsprechen. Steuernummer, korrekte Anschrift und Ausweisung der geleisteten Arbeit und so weiter.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Hallo Christoph,

 

hierzu gibt es einen Thread im Mitgliederbereich, in dem ich mal eine Rechnungsvorlage eingestellt habe:

 

(Link ungültig)

 

Gruß,

 

Andreas

 

PS: Ich bringe die Rechnung auch direkt mit und unterzeichne sie beim Abgeben. Vierlerorts bekommt man das Geld direkt Cash aus der Kasse und schreibt dann manuell "Betrag erhalten"/Unterschrift auf die Rechnung.

 

Achtung übrigens bei der Abrechnung von Fahrtkosten: Die Sitzplatzreservierungen der Bahn werden - anders als der Fahrpreis - nur mit halbem MwSt-Satz abgerechnet! ... bitte nicht fragen http://smilies.montsegur.de/05.gif

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Hallo zusammen.

 

Da mich diese Frage ebenfalls früher oder später betreffen wird, möchte ich die Sache mit der Umsatzsteuer noch einmal hinterfragen.

 

Als Freiberufler (Link ungültig) (Link ungültig) ist man meines Wissens nicht mehrwertsteuerpflichtig. Habt Ihr alle für die Umsatzsteuer optiert oder habe ich irgendeine (Steuer-)Klausel übersehen?

 

Stichwort Kilometerpauschale (Link ungültig) (Link ungültig): Inwiefern spielt sie eine Rolle, schließlich ist ein Lesungsort ja keine regelmäßige Arbeitsstätte (Link ungültig) (Link ungültig)? Ist es möglich, die Rechnung auch nach der Lesung zuzustellen und der Einfachheit halber Kopien der Bahntickets beizulegen, aus denen die genauen Fahrtkosten hervorgehen?

 

Und noch eine wichtige Frage zum Thema. In folgendem Buch, das ich nebenbei allen Kollegen wärmstens empfehlen möchte ...

http://ws-eu.amazon-adsystem.com/widgets/q?_encoding=UTF8&ASIN=3866710100&Format=_SL250_&ID=AsinImage&MarketPlace=DE&ServiceVersion=20070822&WS=1&tag=andreaswilh09-21http://ir-de.amazon-adsystem.com/e/ir?t=andreaswilh09-21&l=as2&o=3&a=3866710100

... ist ab S. 132 ein Beispiel für einen Verlagsvertrag abgedruckt, worin unter §2, Abs. 2i) (Einräumungen von Nebenrechten) dem Verlag das Recht zu "Vortrag und dessen öffentliche[r] Wiedergabe sowie öffentliche[r] Ausstellung des Werks" eingeräumt wird. Im Normvertrag (Link ungültig) (Link ungültig) habe ich hierzu übrigens keine Entsprechung gefunden, am ähnlichsten jedoch erschien mir darin §2, Abs. 2g)

 

Nun zu meiner Frage hierzu: Wird der Verlag, da es sich ja um eine Nutzung dieses Nebenrechts seitens des Autors handelt, am Lesungshonorar beteiligt?

 

Für hilfreiche Antworten wird gedankt! :) (Edit: Sehe gerade erst Andreas' Beitrag. Vielleicht finde ich in dem früheren Thread Hinweise, vielen Dank!)

 

Schöne Grüße,

Manuel

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Hallo Manuel,

 

ab einem gewissen Einkommen ist man auch als Freiberufler mehrwertsteuerpflichtig. Es gibt da eine entsprechende Regelung; wenn ich mich recht erinnere, darf der Brutto-Vorjahresumsatz nicht 17.500 € und der zu erwartende Brutto-Umsatz des aktuellen Jahres 50.000 € nicht überschreiten. Aber nagel mich darauf bitte nicht fest. Lieber noch einmal bei Experten informieren.

 

Üblicherweise übernimmt der Veranstalter die Fahrtkosten. Dazu veranschlagt man diese entsprechend. Statt einer genauen Abrechnung kann man bei der Anreise mit dem Pkw auch die Kilometerpauschale nutzen.

 

Man kann die Rechnung natürlich auch später vorlegen, beziehungsweise schicken. Bei der Anreise mit der Bahn ist das wohl auch opportun.

 

Der Verlag ist eigentlich nicht am Lesungshonorar beteiligt, da es hier um die Dienstleistung "Lesung" des Autors geht. Zumindest reime ich mir das so zusammen ... ;)

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Tobias Kiwitt

Hallo Manuel,

 

der Verlag ist am Lesehonorar nicht beteiligt. Er profitiert ja davon, dass an dem Leseabend auch die Bücher aller Wahrscheinlichkeit nach verkauft werden. Am Lesehonorar wird er nicht beteiligt. Das wäre ja noch doller... ;D

 

Beste Grüße

 

Tobias

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) www.bvja-online.de

www.fairlag.info

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Freiberufler können bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro USt-pflichtig optieren, darüber sind sie USt-pflichtig.

Empfehlenswert ist es m.E. immer, die USt anzumelden, da man dadurch auch die Vorsteuer seiner Aufwendungen vom Finanzamt zurückbekommt, die möglicherweise in den ersten Jahren höher sind, als die Einkünfte.

 

Bei Lesungen übernimmt der Veranstalter üblicherweise nicht nur die Reisekosten (entweder Betrag der Tickets oder Km-Pauschale) sondern auch die nötigen Übernachtungskosten.  

 

ist ab S. 132 ein Beispiel für einen Verlagsvertrag abgedruckt, worin unter §2, Abs. 2i) (Einräumungen von Nebenrechten) dem Verlag das Recht zu "Vortrag und dessen öffentliche[r] Wiedergabe sowie öffentliche[r] Ausstellung des Werks" eingeräumt wird. Im Normvertrag habe ich hierzu übrigens keine Entsprechung gefunden, am ähnlichsten jedoch erschien mir darin §2, Abs. 2g)

 

Nun zu meiner Frage hierzu: Wird der Verlag, da es sich ja um eine Nutzung dieses Nebenrechts seitens des Autors handelt, am Lesungshonorar beteiligt?

Der Passus bezieht sich auf Vorträge im Hörfunk oder ähnlichen Medien. Nicht auf Lesungen des Autors.

 

Rechnungen stelle ich bei Lesungen auch gleich aus und übergebe sie am selben Abend. Tickets bleiben beim Rechnungssteller, er muss sie ja später dem Finanzamt vorlegen.

 

Lieben Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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