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Julia

Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe eine Frage, die nicht nur das Schriftstellerleben betrifft - dieses aber eben auch.

Als Selbständiger hat man hier in Deutschland ja auch die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Als Österreicherin habe ich dieses ganze System wenig Einblick - mich würde interessieren, ob jemand von Euch dies so macht, was es diesbezüglich zu beachten gibt und vor allem: inwiefern das mit der Mitgliedschaft bei der KSK zu vereinbaren ist.

 

Vielen Dank und liebe Grüße,

Julia

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Liebe Julia,

 

ich musste wechseln, als ich einen Brotjob hatte, durch den ich versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse wurde (habe aber nach wie vor auch Beiträge über die KSK gezahlt). Soweit ich weiß, kann man auch nur dann von einer privaten in eine gesetzliche KV zurückwechseln. Zumindest war es bisher so. Ob sich das mit irgendwelchen Reformen geändert hat, weiß ich nicht.

 

LG Luise

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Ich habe mich darüber letztes Jahr erkundigt. Man kann sich privat versichern und in der KSK bleiben, beziehungsweise einen Zuschuss zur privaten KV erhalten. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier (Link ungültig) (Link ungültig) ist das Informationsblatt dazu. Wenn man vorher in der Gesetzlichen Krankenkasse war, kann man entweder als "Berufsanfänger" - also in den ersten 3 Jahren der Tätigkeit - oder als "Höherverdienender" in eine private KV wechseln. Für letzteres muss man 3 Jahre lang mit dem Verdienst über einem bestimmten Satz gelegen haben.

 

Leider ist die Befreiung als "Höherverdienender" unwiderruflich, als Berufsanfänger kann man am Ende der 3 Jahre noch einmal wechseln, danach ist die Befreiung von der gesetzlichen KV ebenfalls unwiderruflich. Eine Reform wäre natürlich erfreulich.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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Aber angenommen, man ist mehrere Jahre lang privat versichert, weil selbständig - und nimmt dann wieder eine Festanstellung an, deren Einkommen unter der für die PV geforderte Mindestgrenze liegt: Was passiert dann?

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In meinem Fall war es damals so, dass ich mit dem neuen Gehalt unter die Bemessungsgrenze der privaten KV fiel und somit wieder zurück in die gesetzliche konnte.

 

Gute Auskünfte bekommt man bei einer der ortsansässigen Krankenversicherungen. Einfach mal vorbei schauen und sich unverbindlich beraten lassen. Sinnvoll erscheint mir eventuell auch die freiwillige Versicherung bei einer gestzlichen, wo dann ebenfalls die KSK den "Arbeitgeberanteil" trägt.

 

LG, Dorit

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Wenn man selbstständig ist, kann man sich sowohl privat versichern, als auch freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse. Beides hat Vor- und Nachteile, das hängt vom Familienstand ab. Wenn man wieder angestellt ist und unterhalb eines bestimmten Einkommens ist, muss man gesetzlich versichert werden.

Wenn man einmal privat versichert ist, hat man es schwer, in die gesetzliche zurückzuwechseln, weil damit verhindert werden soll, dass jemand, solange er jung und gesund ist, billig bei den Privaten ist und wenn er alt und krank wird, den gesetzlichen zur Last fällt. Es gibt aber eine wesentliche Ausnahme: Wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, hat man in Deutschland das Recht, sofort wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, ganz gleich, was man verdient und wie man versichert ist.

 

Gruß, Melanie

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In meinem Fall war es damals so' date=' dass ich mit dem neuen Gehalt unter die Bemessungsgrenze der privaten KV fiel und somit wieder zurück in die gesetzliche konnte. [/quote']

 

Ich kenne mehrere Fälle, in denen Kollegen sogar zurück in die gesetzliche Kasse mußten, nachdem sie in einem neuen festangestellten Arbeitsverhältnis unter die Bemessungsgrenze gefallen waren.

 

Schöne Grüße,

Andrea

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Hallo Julia,

 

ich würde bei spezifischen Fragen unbedingt zu Fachleuten gehen. Das Thema ist zu wichtig, um sich auf Hörensagen zu verlassen. Notfalls bei der Krankenkasse oder der KSK selbst nachfragen.

 

Lieben Gruß,

 

Christoph

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In meinem Fall war es damals so' date=' dass ich mit dem neuen Gehalt unter die Bemessungsgrenze der privaten KV fiel und somit wieder zurück in die gesetzliche konnte. [/quote']

 

Ich kenne mehrere Fälle, in denen Kollegen sogar zurück in die gesetzliche Kasse mußten, nachdem sie in einem neuen festangestellten Arbeitsverhältnis unter die Bemessungsgrenze gefallen waren.

 

Das ist völlig richtig, da es in Deutschland die Sozialversicherungspflicht gibt. Im Übrigen gebe ich Christoph recht, man sollte sich direkt bei den Kassen informieren. Am besten zunächst bei den gesetzlichen, weil die entsprechende Vorschriften am besten kennen und nicht gleich versuchen, einem einen Vertrag anzudrehen ;) (rein subjektive Eigenerfahrung ;D einer freiwillig gesetzlich Versicherten).

 

Gruß, Melanie

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Hallo zusammen,

 

als Selbstständiger muss man sich privat versichern, ja. Als selbstständiger KÜNSTLER ist das nicht so einfach, da muss man, sofern man kein Berufsanfänger ist, so viel verdienen, wie ein Angestellter verdienen müsste, um in die private KV zu können. (bemessungsgrenze oder so). Also: Als Künstler ist bei einem alles so wie bei einem Angestellten. Da unterscheidet sich nichts.

 

Zurück in die gesetzliche KV kann man heute immer, wenn es entsprechende Gründe gibt, das wurde zum Schutz der Versicherten ja nun festgelegt. Also: Wenn es mal nicht mehr so klappt mit dem Schreiben kann man wieder zurück in die gesetzliche KV.

 

lg

Sandra

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Das ist völlig richtig' date=' da es in Deutschland die Sozialversicherungspflicht gibt. [/quote']

Soweit ich weiß, gibt es aber ein paar Tausend Selbständige mit kleinem Einkommen, die sich den Mindestbeitrag der KK nicht leisten können, und unverheiratet in Partnerschaft lebende (daher weder Familienversichert, noch Hartz IV berechtigt), die keine Krankenversicherung haben. Oder wurde da inzwischen etwas geändert?

 

als Selbstständiger muss man sich privat versichern' date=' ja. [/quote']

Man kann sich doch auch freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern?

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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Soweit ich weiß, gibt es aber ein paar Tausend Selbständige mit kleinem Einkommen, die sich den Mindestbeitrag der KK nicht leisten können, und unverheiratet in Partnerschaft lebende (daher weder Familienversichert, noch Hartz IV berechtigt), die keine Krankenversicherung haben. Oder wurde da inzwischen etwas geändert? Man kann sich doch auch freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern?

 

Die Sozialversicherungspflicht gilt für Angestellte - der Arbeitgeber muss sie versichern und - wenn sie das Einkommen überschreiten, sich nachweisen lassen, dass sie versichert sind. Es gibt, was Angestellte angeht, eine Ausnahme: Familienbetriebe. Wenn der Ehemann selbstständig ist, muss er seine im Geschäft mitarbeitende Frau nicht versichern - weder kranken- noch rentenversichern. Sollte man natürlich tunlichst machen, ist aber nach wie vor nicht vorgeschrieben.

Selbstständige müssen sich nicht versichern, das ist die große Lücke. Man muss auch den Unterschied zwischen Krankenkasse und Krankenversicherung im Kopf behalten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Kassen auf dem Solidaritätsprinzip, die können niemanden rauswerfen. Die Privaten sind Krankenversicherungen, diei haben das Recht, jemanden rauszuwerfen, wenn er zu teuer wird. Ist auch nicht so ganz einfach, aber es ist möglich. Deshalb haben Schwerbehinderte das Recht, jederzeit in eine gesetzliche Kasse zu wechseln. Aber das ist z.Zt. die einzige Ausnahme. Wer einmal in der Privaten Krankenversicherung ist, kommt da nur wieder raus, wenn er als versicherungspflichtig Beschäftigter im Angestelltenverhältnis arbeitet. Das wird oft unterschlagen, ist aber so.

Ja, man kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das ist zwar teurer als privat und man ist dann auch nicht Privatpatient, aber wenn man Familie hat, muss man Frau und Kinder (oder Mann und Kinder) nicht extra versichern, sondern profitiert von der Familienversicherung und spart Geld. Außerdem gibt es immer die Einkommensanpassung - wenn man also im Alter weniger Geld hat, sinkt der Beitrag. Man kann inzwischen auch dynamische Privatversicherungen abschließen oder weniger Leistungen nehmen, aber sobald jemand eine Familie und Kinder zu ernähren hat, fährt er mit der gesetzlichen Krankenkasse besser.

 

Gruß, Melanie

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Ach noch was zum Thema Selbstständige, die sich keine Kasse leisten können: Die können sich zum Mindestbeitrag bei den gesetzlichen Kassen versichern. Und wer sich nicht mal das leisten kann, sollte sich lieber gleich ergänzend Hartz IV holen, denn diese Art der Selbstständigkeit ist dann eher eine Schein-Selbstständigkeit oder Ich-AG und dafür kann man von der Arbeitsagentur Zuschüsse kriegen. Seit Hartz IV sind auch Sozialhilfeempfänger in der Krankenkasse, früher bekamen die ihre Krankenscheine direkt vom Sozialamt.

 

Gruß, Melanie

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Ach noch was zum Thema Selbstständige, die sich keine Kasse leisten können: Die können sich zum Mindestbeitrag bei den gesetzlichen Kassen versichern. Und wer sich nicht mal das leisten kann, sollte sich lieber gleich ergänzend Hartz IV holen, denn diese Art der Selbstständigkeit ist dann eher eine Schein-Selbstständigkeit oder Ich-AG und dafür kann man von der Arbeitsagentur Zuschüsse kriegen. Seit Hartz IV sind auch Sozialhilfeempfänger in der Krankenkasse, früher bekamen die ihre Krankenscheine direkt vom Sozialamt.

 

Gruß, Melanie

 

Ich glaube, jetzt kommt man aber schnell durcheinander, denn das hat für selbstständige Schriftsteller und andere Künstler keinerlei Relevanz, hier ist man pflichtversichert über die KSK und kann je nach Einkommen auch in die private KV wechseln, wo die KSK dann ZUschüsse zahlt.

lg

Sandra

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