Julia Geschrieben 12. März 2008 Teilen Geschrieben 12. März 2008 Hallo, ich muss dieses Jahr erstmals vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Meine Frage: Die entsprechenden Beträge (eingenommene Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer) - müssen diese dem exakten Wert entsprechen oder basieren die auf einer ungefähren Schätzung? Vielen Dank für eure Antworten! Liebe Grüße, Julia www.juliakroehn.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martina Geschrieben 12. März 2008 Teilen Geschrieben 12. März 2008 Liebe Julia, die Umsatzsteuer, die ich einnehme, führe ich vierteljährlich exakt ab. Wobei es hin und wieder vorkommen kann, dass ich eine Rechnung aus Kalenderviertel I übersehe und diese dann in Kalenderviertel III oder IV ziehe. Die abziehbare Vorsteuer krame ich mir immer irgendwie zusammen, wenn es um kleinere Beträge geht für Bücher, Porto, Geschäftsessen etc. Die größeren Beträge für Hardware, Büromöbel o.ä. mache ich zügiger geltend Am Ende - zu Beginn des nächsten Jahres also - macht mein Steuerberater dann reinen Tisch und rechnet alles noch mal nach. Ich gebe ihm sämtliche Unterlagen, die ich bereits verwendet habe und die ich noch zusätzlich finde oder glaube, geltend machen zu können, und meine vier Druckversionen (Elster) der Vorsteuerformulare. LG, Tin Martina Sahler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julia Geschrieben 12. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2008 Liebe Tin, danke für die Antwort. Das erklärt schon viel. Im Moment kann ich genau festlegen, wieviel Umsatzsteuer ich einnehme. Mein Problem waren eher die Vorsteuerbeträge, weil ich mir nicht sicher war, was ich da mache, wenn ich eine kleine Rechnung übersehe. Aber aus Deiner Antwort entnehme ich, dass es grundsätzlich kein Problem ist, diese dann im nächsten Viertel mit abzurechnen oder ggf. eben am Jahresende. Liebe Grüße, Julia www.juliakroehn.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Falko) Geschrieben 12. März 2008 Teilen Geschrieben 12. März 2008 Genau diese Frage habe ich letztens auch meinem Steuerberater gestellt, weil ich seit letztem Jahr auch quartalsweise anmelden muss. Kleine Abweichungen sind kein Problem, denn es wird ja dann das gesamte Jahr noch auf die Nachkommastellen abgerechnet. Große Abweichungen kommen nicht so gut. Was eine "große Abweichung" ist, liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Finanzamtes. Ich habe mir dieses Jahr angewöhnt, nicht erst rückblickend das ganze Jahr aufzuarbeiten und den Stapel Belege durchzugehen, sondern alles gleich, wenn es entsteht, in eine Excel-Tabelle einzutragen, in der es auch vier Spalten für die einzelnen Quartale gibt. Jeden Mwst-Betrag führe ich in der aktuellen Spalte auf, muss sie sie dann am Quartalsende nur addieren, fertig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrea S. Geschrieben 12. März 2008 Teilen Geschrieben 12. März 2008 Hallo Julia, ich mache es ähnlich wie Tin, die Einnahmen kann ich recht gut quartalsmäßig abgrenzen (Es gelten nur die wirklich eingenommenen Gelder, nicht offene Rechnungen!) und bemühe mich um Steuerehrlichkeit, bei den Ausgaben handhabe ich es etwas lockerer, die schätze ich grob und mache erst bei der Jahresabrechnung die Feinabstimmung mit den Buchungen. Außer, wenn eine wirklich große Anschaffung getätigt wurde, wie beispielsweise ein neues Auto. DANN kann ich sehr zeitnah meine Vorsteuer geltend machen, weil es eine Rückzahlung gibt. Gruß Anna Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...