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(Ulrike)

KSK

Empfohlene Beiträge

So wie ich euch kenne gibt es schon 90 000 Beiträge, aber die Suche zeigt keinen.

 

Also: Künstlersozialkasse.

 

Nach dem dritten Jahr muss man über ... ich weiß nicht genau (weiß aber sicher jemand hier) 3 900 Euronen verdienen.

 

Jetzt sagte mir heute eine Kollegin, die allerdings als Journalistin geführt wird, das der Betrag NACH Steuer gilt.

 

Das ist doch nicht wahr, oder? Macht mich nicht schwach ... ich komm dieses Jahr locker drüber, bin jetzt auch drei Jahre dabei, aber ich will natürlich alles absetzen, was ich absetzen kann und hmmm .. mit viel Glück bleibt da nicht mehr viel.

Viel Glück für die Steuer, aber wenn ich dadurch aus der KSK falle wäre das fatal.

 

Kann mich jemand beruhigen oder mir den Strick reichen ...?

 

LG

 

Ulli

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Liebe Ulli,

 

warum rufst Du ncht einfach die KSK an und fragst?

 

M.E. gelten die 3.900 Euro als "geringfügiges Einkommen", bei dem Du vermutlich keine oder nur winzige Beiträge zu zahlen hast. Kommst Du drüber, erhöht sich langsam aber sicher der Beitrag, sonst gar nix.

 

Das zugrundeliegende Jahreseinkommen ermittelt sich aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben und ist damit VOR Steuern.

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Hallo Ulli,

 

das hier habe ich gefunden:

Wer hingegen das Jahres-Mindesteinkommen von über 3900 Euro nachhaltig nicht erreicht fliegt aus der KSK.
Wesentlich ist ein Verdienst von mindestens Euro 3900,- jährlich aus selbständiger Arbeit.
Grundlage für die Berechnung der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge ist das geschätzte Arbeitseinkommen (nicht der Umsatz) des kommenden Jahres.

Hilft Dir das irgendwie? Jahreseinkommen = Umsatz minus Kosten vor Steuern, so verstehe ich das auch.

 

So ganz verstehe ich Dein Problem nicht - wenn Du nach Abzug Deiner Unkosten unter 3.900 € pro Jahr liegst, hast Du unter 325 € pro Monat zum Leben. Davon kann man nicht leben, also müsstest Du noch anderes Einkommen haben, darüber versichert sein und die KSK gar nicht brauchen.

 

Oder habe ich Dich total falsch verstanden?

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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Soweit ich weiß, wird ein Mitglied nicht sofort rausgeschmissen, nur weil er mal ein schwaches Einkommensjahr hatte.

 

So etwas kann bei Freiberuflern doch immer mal vorkommen.

Im nächsten Jahr kann das dann schon wieder ganz anders aussehen.

 

Liebe Grüße

Monika

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Die genannte geringe Bemessungsgrundlage gilt nur für Berufsanfänger. Wenn diese innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Anmeldung ein niedrigeres Einkommen erzielen, droht ihnen tatsächlich der Rauswurf.

 

Grüße,

Joergen

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Ich sehe es auch so wie die meisten hier: Als Bemessungsgrundlage dienen nicht die Einnahmen, sondern der Gewinn nach abzug der Ausgaben. Insofern solltest Du, Ulli, tatsächlich schauen, nicht zu viel abzuziehen, um nicht unter die Grenze zu fallen.

 

Weil es diesen KSK-Thread schon gibt, habe ich diesbezüglich auch nochmal eine Frage: Ich habe der KSK für letztes Jahr meinen zu erwartenden Gewinn angegeben, nach dem dann mein monatlicher Beitrag bemessen wurde. Nun habe ich - durch ein paar zusätzliche Verträge - einen höheren Gewinn erzielt als erwartet. Muss ich mich jetzt bei der KSK melden und diese darauf aufmerksam machen? Oder kontrolliert diese direkt beim Finanzamt die Einkommen ihrer Mitgleider und fordert ggf. was nach?

 

Liebe Grüße,

Julia

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Hallo Julia,

 

sobald du weißt, dass sich dein Einkommen im laufenden Jahr erhöhen wird, musst du das der KSK melden. Formloser Brief genügt. Die KSK passt dann ab dem Folgemonat die Beiträge der neuen Einkommenshöhe an. Nachzahlen muss man nichts.

 

LG Luise

 

Edit: Beispiel: Soll heißen, wenn du einen Vertrag unterschreibst, mit dem du vorher nicht gerechnet hast, der dir einen schönen Vorschuss im laufenden Jahr einbringt, dann musst du das gleich melden, weil sich ja dein Einkommen im laufenden Jahr erhöht. Und wenn deine Honorarabrechnung viel besser ausfällt als du gerechnet hast, dann ebenso.

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Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es ab einem bestimmten Einkommen Pflicht ist, in der KSK zu sein, selbst wenn man einen anderen Beruf hat, in dem man schon ganz regulär in die Rentenversicherung einzahlt?

 

Gruß, Melanie

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Es wird hier ein bisschen sehr missverständlich zwischen Einkommen, Gewinn und Ausgaben balanciert. ;D

 

Umsatz: Cash, der auf dem Konto landet. Bei USt-Pflicht, ist die Umsatzsteuer abzuführen.

Ausgaben: was berufsbedingt vom Konto runter geht.

 

Übrig bleibt der Gewinn vor Steuern.

Davon wird der Beitrag der KSK berechnet. So steht es auch in deren Unterlagen.

 

@Melanie: wenn Du bereits in einem anderen Beruf tätig und versichert bist, zwingt Dich niemand, in die KSK einzutreten.

Wenn sich die Verhältnisse so ändern, dass Du mit der künstlerischen Tätigkeit mehr verdienst als mit dem anderen Job, kannst Du erwägen, diesen aufzugeben und als freie Künstlerin zu leben. Damit müsstest Du aber auch den Arbeitgeberanteil an Deinen Versicherungen (Kranken und Rente) zahlen. Es ist günstig, dann in die KSK einzutreten, weil die den Arbeitgeberanteil für Künstler übernimmt. Das ist das Künstlersponsoring unserer Regierung, genau wie der verminderte Steuersatz von 7%

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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@Anna

danke für die Erklärung. Im Moment ist das für mich zwar noch etwas, das weit hinter dem Horizont liegt, aber man weiß ja nie, wie das Leben spielt ;).

 

Gruß, Melanie

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...Es ist günstig, dann in die KSK einzutreten, weil die den Arbeitgeberanteil für Künstler übernimmt. Das ist das Künstlersponsoring unserer Regierung, genau wie der verminderte Steuersatz von 7%

 

Hallo Anna,

 

stimmt leider nicht ganz. Der "Arbeitgeberanteil" muss von den Verwertern an die KSK entrichtet werden, also von Verlagen, Werbeagenturen, Theatern, einfach von allen, die uns Künstler beauftragen. Erst wenn deren Abgaben den "Arbeitgeberanteil" nicht decken, wird das Defizit von Papa Staat bezahlt.

 

LG

Inge

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Richtig Inge, eine nicht zulässige Vereinfachung des Sachverhalts meinerseits.

Aber den Künstler braucht es nicht zu interessieren, wer ihm die Knete zahlt, oder?

Hauptsache es geht nicht aus dem eigenen Geldbeutel :)

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Edit: Ich habe den Beitrag gelöscht, weil das langsam offtopic wird.

 

Natürlich hat Anna Recht - eigentlich kann es egal sein, woher das Geld kommt. Eigentlich.

 

LG

Inge

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Hallo Ulli,

 

mir ist nicht klar, wie dein Problem akut werden kann. Der allgemeine Freibetrag, bis zu dem man gar keine Steuern zahlt, liegt irgendwo über 7000 Euro. Nur von dem, was darüber liegt, werden dir Steuern abgezogen - du kannst doch also gar nicht durch Steuerabzüge unter 3900 Euro rutschen :-?

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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