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Nadine

Mit was darf ein Freier Autor sein Geld verdienen?

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Was ich mich schon seit einiger Zeit frage ist, was man als Freier Autor alles an Aufträgen übernehmen darf und für was man ein Gewerbe anmelden muss.

 

Konkret sieht es bei mir so aus, dass ich ab dem 1. April für eine kurze Zeit arbeitslos sein werde. Während ich auf meinen neuen Arbeitsvertrag warte, möchte ich natürlich nicht tatenlos zusehen, wie meine Ersparnisse schmelzen (Ansprüche auf ALG I oder II habe ich leider keine). Aller Vorraussicht nach habe ich die Möglichkeit, für einen oder zwei Selbständige Unterlagen Korrektur zu lesen und vielleicht mit redaktionellen Beiträgen im Internet ein paar Euro zu verdienen. Die Anmeldung eines 400 Euro-Jobs lohnt sich für diese kurze Zeit nicht, zudem ich das Korrektorat wohl Nebenberuflich weiterführen werde, wenn ich wieder fest angestellt bin.

 

Kann ich mich als Freie Autorin anmelden und für Korrektorat/Lektorat Aufträge annehmen und Rechnungen schreiben oder darf man diesen Service nur anbieten, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, weil es keine künstlerische Tätigkeit ist?

Was alles darf ein Freier Autor überhaupt?

Natürlich hoffe ich auch darauf, in nicht zu ferner Zukunft, einen Verlagsvertrag zu ergattern, weswegen es natürlich praktisch wäre, nicht einmal als Arbeitnehmer gemeldet zu sein, einmal als Gewerbetreibende und einmal als Autor (da ich im Öffentlichen Dienst arbeite, würde mir das Personalamt vielleicht auch irgendwann einen Strich durch die Planung machen).

 

Vielleicht hat jemand einen Tipp oder einen Link. Irgendwie versagt mein Geschick, diese Informationen zu recherchieren, obwohl ich seit Monaten immer wieder das Netz durchforste.

 

Liebe Grüße

 

Nadine

Die Prüffristen bei Agenturen und Verlagen sind nicht lang. Ein Autor erfährt lediglich eine Zeitdilatation, je weiter er sich von seinem Manuskript entfernt!

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Hallo Nadine,

 

dazu ein verlässlicher Buchtipp: "Ratgeber Freie. Kunst und Medien" von Goetz Buchholz, damit liegt man immer richtig. Auf S. 114 steht was über die gewerblichen Nebentätigkeiten. Eine Einzelperson kann gleichzeitig freiberuflich und geweblich tätig sein, wenn beide Tätigkeiten in den Einnahmen und Ausgaben klar voneinander getrennt sind. Keine Ahnung, ob dir das jetzt irgendwie hilft, das sprang mich nur beim Durchblättern an.

 

Grüße Pia

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Hallo Nadine,

 

dazu ein verlässlicher Buchtipp: "Ratgeber Freie. Kunst und Medien" von Goetz Buchholz, damit liegt man immer richtig.

Das Buch ist nicht mehr lieferbar und kostet gebraucht z.Zt. 32€.

Allerdings kann man es hier (Link ungültig) (Link ungültig) (und der Tipp richtet sich an alle im Forum, die es noch nicht haben) kostenlos (und natürlich legal) herunterladen.

 

Liebe Grüße

Uschi

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Ergänzung zum hilfreichen Verweis, der hier schon kam:

 

Prinzipiell kannst du immer und überall freiberuflich arbeiten und Rechnungen schreiben. Du solltest nur rechtzeitig wissen, ob du Mwst draufschlagen musst oder nicht.

 

Für ergänzende oder überbrückende Tätigkeiten gibt es die Kleinunternehmerregelung:

(Link ungültig)

 

Dazu müsste auch bei Buchholz einiges stehen.

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Stephan Halter

@Uschi: Danke für den tollen Download-Tip!

Werde das sofort unter meinen Bekannten streuen.

 

Schönen Sonntag,

Stephan

Im Wahnsinn liegt Weisheit für den Künstler. Henry Val Miller (Briefe an Anais Nin)

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Hänge mich jetzt einfach mal an Nadines Frage dran:

Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen "freiberufliche (Neben-)Tätigkeit" und der Tätigkeit als "freiberuflicher Schriftsteller"? Mein Steuerberater trennt das immer ganz penibel und ich kann einfach nicht verstehen, warum das Eine (vorwiegend Unterricht und Vorträge) nicht mit dem anderen (Bücher, Lesungen) in einen Topf soll/darf. Warum kann ich nicht mit guten Zahlen im einen Bereich die manchmal mauen Zahlen im anderen einfach aufpeppen? Geht doch eh am Ende alles ans selbe Finanzamt? Kann mir da jemand Nachhilfe geben?

Nachdenkliche Grüße

 

Sylvia

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Es gibt unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten, und die haben nichts miteinander zu tun, damit man eben nicht "aufpeppen" soll, um sein "Hobby" zu finanzieren.

Das Finanzamt möchte ja nicht permanent Steuern zurückzahlen, sondern welche kassieren ;).

 

Gruß, Melanie

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Hallo zusammen,

 

das ist ein interessantes Rudel an Antworten und eine Menge Lesestoff, mit dem ich mich in nächster Zeit eindecken werde.

Vielen Dank für die guten Tipps!

 

Im ersten Schritt werde ich wohl beim Finanzamt anrufen. Gerade die Steuererklärung verursacht mir am meisten Bauchgrimmen und ein Steuerberater lohnt sich bei mir leider nicht. Wenn ich das richtig sehe, lohnt sich die Anmeldung als Freie Autorin nicht, da ich mein Geld (leider) durch eine sehr unkreative Arbeit verdienen werde.

 

Dann werde ich jetzt viele lesen, nachdenken, telefonieren, notieren ...

 

Liebe Grüße

 

Nadine

Die Prüffristen bei Agenturen und Verlagen sind nicht lang. Ein Autor erfährt lediglich eine Zeitdilatation, je weiter er sich von seinem Manuskript entfernt!

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Noch eine kurze Ergänzung: Du kannst dich auch als freie Lektorin selbständig machen, sowohl neben- als auch hauptberuflich. Das hat nichts mit der Autorentätigkeit zu tun, widerspricht ihr aber auch nicht. Ich selbst bin als freie Autorin und Lektorin gemeldet und benötige für keinen der beiden Bereiche einen Gewerbeschein.

Nur wenn du das für einen längeren Zeitraum machst und lange unter einer gewissen Einkommensgrenze liegst, kann das Finanzamt auf die Idee kommen, du wollest dein Hobby zum Steuernsparen benutzen.

Du brauchst dich auch nicht mehrwertsteuerpflichtig zu melden, wenn du es nicht willst, weil hier das Kleinunternehmergesetzt greift.

Ich selbst bin zwar mehrwehrtsteuerpflichtig, aber ich mache das 1. hauptberuflich und 2. habe ich auf der Einkommens- und Ausgabenseite einige gute Gründe dafür.

Das muss man für sich selbst entscheiden.

 

Liebe Grüße

Petralit

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Liebe Nadine,

 

 

arbeitest Du denn noch irgendwo angestellt? Ein Angestellter, der mit seinem "Hobby", z.B. Schreiben oder Angeln nur Verluste macht und so die Steuer mildert, wird sicher schnell vom Finanzamt kritisiert, aber sobald du nicht mehr angestellt, also mit Steuerkarte arbeitest, sondern als freie Autorin, kannst du:

 

-Rechnungen schreiben für Lesungen, Lektoratsarbeiten, Kolumnen oder andere Kurztexte

-alles Absetzen, was mit Schreiben zu tun hat, inkl. Möbel und alle Bücher, die du liest

 

Du brauchst dich nirgends anmelden. Du beschließt einfach, dass du freie Autorin bist und basta.

 

Entscheidend für das Finanzamt ist, dass du eine Gewinnabsicht hast. Wenn nach fünf Jahren nur Verluste auflaufen, werden die bockig.

 

Was das Vermischen betrifft: Gerade, wenn die Tätigkeiten auch mit Schreiben zu tun haben, würde ich eher alles in einen Topf werfen. Es ist für die Branche doch typisch, dass mit Lesungen, Kolumnen etc. oft mehr verdient wird als mit Büchern selbst.

 

Das Finanzamt wird ja auch sofort die Hand aufhalten, wenn deine Bücher laufen, also sollen sie gefälligst die Kosten akzeptieren, die für die Gründung dieser Tätigkeit anfallen.

 

MwSt. wird erst  ab einem bestimmten Einkommen fällig. Interessant für dich vielleicht auch die KSK.

 

Gewerbescheine braucht man als Freiberufler nicht, aber wenn du nebenbei einen Verlag gründest oder einen Gebrauchtwagenhandel ist das natürlich ein Gewerbe. Dann heisst es streng trennen, am besten mit zwei Büros, denn sonst kassiert das Finanzamt den Status "Freiberufler" zugunsten des Gewerbes. Ihr Motiv: als Gerwerbetreibende musst du Gewerbesteuer bezahlen, allerdings erst, wenn es wirklich bombig läuft.

 

Viel Erfolg auf allen Deinen Wegen wünscht

 

der schnoy

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