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Deana

Hilfe für den Steuerberater

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

Die meisten Steuerberater haben selten mit Schriftstellerinnen oder Schriftstellern zu tun. Klar kann sich der Steuerberater schlau machen, trotzdem möchte ich gerne eine Liste anfertigen, in der alles zusammen getragen wird, was man in unserem Beruf absetzen bzw. angeben kann. Ich wäre froh, wenn ihr mir helfen würdet, da ich immer wieder feststelle, dass ich manches vergesse.

 

Absetzen bzw. angeben kann man:

Fachliteratur

Büro im Haus

Kauf eines Schreibtischstuhls

Km, wenn man für die Recherche unterwegs ist.

Tankquittungen

Bürobedarf

"Deana Zinßmeister ist in der obersten Riege deutscher Historienroman-Autorinnen angekommen (Alex Dengler, führender Buchkritiker)&&Homepage: www.deanazinssmeister.de

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Stephanie Schuster

Fahrtkosten mit der Bahn

Telefonkosten

Computer und Hardware dazu

Bibliotheksbeiträge

Briefmarken (Portokosten)

Mitgliedsbeiträge in Schriftstellervereinigungen

Quittungen von diversen Essen mit (Verleger ;-), Lektor, Rechercheperson etc.)

 

LG Rebecca

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Recherchereisen!

Kosten für Portraits

Kosten von Werbematerial

Kosten einer Homepage (+ anteilig Onlinekosten)

Sonstige Büromöbel

Wenn ein Büro anerkannt wird, können auch anteilig die Kosten für Strom usw. abgesetzt werden.

Renovierungskosten für das Büro (und auch Glühbirnen, etc.)

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

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Wie sieht es mit Fortbildungskosten aus? Kann man die Ausgaben für das große Montségur-Treffen angeben?

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Achtung: Entweder km-Geld oder die Tankbelege - beides zusammen geht nicht.

(Weil das km-Geld ja das Tanken abgelten soll, aber auch Abnutzung des Fahrzeugs berücksichtigt, was im Endeffekt die bessere Wahl ist, besonders bei weiten Fahrten)

 

findet Joy persönlich, ohne eine Beratung abgeben zu wollen, was ich nicht darf und auch nicht kann

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Honorarabrechnungen nicht vergessen - Vorschüsse, Tantiemen, Lesungshonorare usw.

 

Irgendwovon müssen ja auch Steuern bezahlt werden :s22

 

Gruß

Anna

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Gilt das nur für Veröffentlichte oder auch diejenigen, die ernsthaft (wobei ernsthaft wieder relativ ist, aber das ist ein anderer thread) schreiben, aber noch nicht das Glück einer VÖ hatten?

 

Gruß

 

Svenja

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@Svenja

Das kannst du auch für eine gewisse Zeit als Unveröffentlichte tun, aber wenn du nach einigen Jahren (frag den Steuerberater, nach wievielen, ich glaube nach 4 Jahren) keinen Gewinn nacheweisen kannst, gilt es nur noch als Hobby und nicht mehr als Geschäft und dann kannst du nix mehr absetzen und musst u.U. Steuern nachzahlen.

 

Gruß, Melanie

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Hallo Joy,

 

Achtung: Entweder km-Geld oder die Tankbelege - beides zusammen geht nicht.

(Weil das km-Geld ja das Tanken abgelten soll, aber auch Abnutzung des Fahrzeugs berücksichtigt, was im Endeffekt die bessere Wahl ist, besonders bei weiten Fahrten)

 

Laut meiner Steuerberaterin ist es genau so, wie du schreibst. Man könne ENTWEDER jeden Posten einzeln absetzen - also Tankbelege, Reparaturkosten etc. - ODER die Kilometerpauschale geltend machen, die all dies enthält. Die Kilometerpauschale scheint allerdings in den meisten Fällen besser zu sein. Ich habe mir deshalb angewöhnt, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem ich alle Fahrten, die meine Autorenarbeit betreffen, notiere.

 

Gruß

Christoph

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Gilt das nur für Veröffentlichte oder auch diejenigen' date=' die ernsthaft (wobei ernsthaft wieder relativ ist, aber das ist ein anderer thread) schreiben, aber noch nicht das Glück einer VÖ hatten?[/quote']

Mit der Veröffentlichung als solcher hat das nix zu tun, sondern damit, ob Du Gewinn machst bzw., in den Anfangsjahren, "ernsthafte Gewinnerzielungsabsichten" glaubhaft machen kannst. Wer also unbezahlt veröffentlicht, oder kleine Honorare bekommt, aber im Verhältnis dazu hohe Kosten produziert, kriegt irgendwann Probleme.

 

Wer Ausgaben hat und noch nichts verdient, kann die Belege trotzdem sammeln - verdient man nach einigen Jahren mit dem Schreiben Geld, kann man die Anfangskosten in die dann neue Tätigkeit einbringen, also nachträglich den Zeitwert der Sachen absetzen.

 

Wie üblich meine private Meinung, die keine Steuerberatung ersetzen kann oder will.

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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"Wer Ausgaben hat und noch nichts verdient, kann die Belege trotzdem sammeln - verdient man nach einigen Jahren mit dem Schreiben Geld, kann man die Anfangskosten in die dann neue Tätigkeit einbringen, also nachträglich den Zeitwert der Sachen absetzen."

 

 

@Beate

Das lässt mich aufatmen. Danke für den Hinweis.

 

Svenja

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